Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

Leistungsbeschreibung

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich, spätestens nach 10 Tagen angeben.

Beispiele für Änderungen:

  • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
  • Sie ziehen um.
  • Sie heiraten.
  • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
  • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
  • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
  • Der andere Elternteil ist gestorben.
  • Das Kind ist gestorben.
  • Das Kind besucht keine Schule mehr.
  • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert).

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.

Teaser

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.

Verfahrensablauf

  • Sie teilen die Änderungen formlos (zum Beispiel per Telefon, oder Kontaktformular) mit.
  • Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre zuständige Unterhaltsvorschussstelle.

Voraussetzungen

  • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
  • Es liegen Änderungen vor.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise
    • Lohnabrechnungen
    • Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn
    • Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich, spätestens nach 10 bis 14 Tagen mitteilen. Erfolgt die Mitteilung verspätet, kann es sein, dass Sie ein Bußgeld bezahlen müssen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall zwischen 2 Wochen und einem Monat.

Was sollte ich noch wissen?

Es hilft der Unterhaltsvorschussstelle, wenn Sie im Zuge der Mitteilung auch das Datum der Änderung nennen, wie zum Beispiel den Tag der Heirat, des Umzugs oder ein anderes Datum.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Fachlich freigegeben am

05.01.2023
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

Plöner Straße 2
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2020
Telefax: +49 4321 942-2744 (ASD/Familien- und Jugendhilfe)
Telefax: +49 4321 942-2721 (Unterhaltsvorschuss)

E-Mail: asd@neumuenster.de
E-Mail: unterhaltsvorschusskasse@neumuenster.de
Webseite: Familien- und Jugendhilfe
Webseite: Beistandschaften
Webseite: Unterhaltsvorschuss
Webseite: (Amts-)Vormundschaften

Öffnungszeiten:

Beistandschaften:

Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

und nach telefonischer Absprache

 

Amtsvormundschaften:

Termine nur nach telefonischer Absprache

 

Unterhaltsvorschuss:

Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr

und nach telefonischer Absprache

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden