Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Volltext
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
- die für den Anspruch wichtig sein können oder
- über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben. Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Ansprechpunkt
An Ihre zuständige Unterhaltsvorschussstelle.
Voraussetzungen
- Sie bekommen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind.
- Es liegen Änderungen vor.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- regelmäßige Auskunft ist Pflicht, alle Änderungen sind sofort mitzuteilen
-
Beispiele für Änderungen:
- Kind lebt nicht mehr bei der alleinerziehenden Person
- alleinerziehender Elternteil zieht um
- alleinerziehender Elternteil heiratet
- Zusammenzug mit anderem Elternteil
- anderer Elternteil zahlt Unterhalt
- anderer Elternteil ausfindig gemacht
- anderer Elternteil ist gestorben
- Kind ist gestorben
- Kind beendet die Schule
- verändertes Einkommen des Kindes, wenn dieses nicht mehr zur Schule geht
- Änderungen sind unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) bekannt zu geben.
- Meldung an andere Behörden genügt nicht
weiterführende Informationen
- Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Broschüre zum Unterhaltsvorschuss zum Download auf der Internetseite des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Informationen zum Unterhaltsvorschuss und aktuelle Beträge auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss
Plöner Straße 2
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2020
Telefax: +49 4321 942-2744
(ASD/Familien- und Jugendhilfe)
Telefax: +49 4321 942-2721
(Unterhaltsvorschuss)
Webseite:
Familien- und Jugendhilfe
Webseite:
Beistandschaften
Webseite:
Unterhaltsvorschuss
Webseite:
(Amts-)Vormundschaften
E-Mail:
asd@neumuenster.de
E-Mail:
unterhaltsvorschusskasse@neumuenster.de
Beistandschaften:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Amtsvormundschaften:
Termine nur nach telefonischer Absprache
Unterhaltsvorschuss:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache