Änderung persönlicher und betriebsbezogener Daten der Handwerkskammer mitteilen
Volltext
Änderungen von Unternehmensdaten, wie zum Beispiel die Adresse oder Rechtsform, müssen Sie unverzüglich der für Sie zuständigen Handwerkskammer (HWK) melden. Die Änderungen werden umgehend in die Handwerksrolle oder das Gewerbeverzeichnis aufgenommen.
Änderungen von Unternehmensdaten (Z. B. Adresse oder Rechtsform), müssen unverzüglich der Handwerkskammer gemeldet werden.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.
Ansprechpunkt
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Änderung von Eintragungen (Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Handlungsgrundlage(n)
Formulare
Das entsprechende Formular erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.