Abweichende Ruhezeit beantragen

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren bewährten 8-Stunden-Tag. Nach Feierabend besteht Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Arbeitnehmende in Ihrem Unternehmen abweichende Ruhezeiten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften von der jeweils örtlich  zuständigen Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes bewilligen lassen, und zwar

  • bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Ruf-bereitschaft im öffentlichen Dienst, sofern besondere Umstände vorliegen, beispielsweise für Winterdienste, sowie
  • bei Schichtbetrieben zweimal innerhalb von 3 Wochen, um einen regelmäßigen wöchentlichen Schichtwechsel zu erreichen. Das gilt sowohl für die Ruhezeit nach der Werktags- als auch nach der Sonn- und Feiertagsarbeit.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung. 
 

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften abweichende Ruhezeiten bewilligen lassen.
 

Voraussetzungen

  • Ihre Arbeitnehmenden sind Beschäftigte mit Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst der Daseinsvorsorge oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gefährdungsbeurteilung (insbesondere im Hinblick auf psychische Belastungen durch die abweichende Lage der Ruhezeit)
  • Stellungnahme der Betriebsärztin beziehungsweise des Betriebsarztes 
  • Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden) 
  • Nachweis, dass entweder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsvorsorge ein flexibler Einsatz der Arbeitnehmenden notwendig sein muss
  • Ablaufpläne für Nachtschichten, aus denen insbeson-dere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind 
  • Nachweis, dass durch die abweichende Ruhezeit ein regelmäßiger wöchentlicher Schichtwechsel ermöglicht wird

Das zuständige Amt für Arbeitsschutz kann bei Bedarf weite-re Informationen und Unterlagen anfordern.
 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

28.10.2022
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Zuständige Stellen

Adresse:
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord - Standort Kiel

Seekoppelweg 5a
24113

Telefon: 0431 220040-10
Telefax: 0431 220040-650

E-Mail: poststelle-ki@arbeitsschutz.uk-nord.de
Webseite: Staatliche Arbeitsschutzbehörde

Adresse:
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

Seekoppelweg 5a
24113

Telefon: 0431 220040-10 (Zentrale)
Telefax: 0431 220040-650

E-Mail: poststelle-ki@arbeitsschutz.uk-nord.de
Webseite: Staatliche Arbeitsschutzbehörde

Adresse:
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord - Standort Itzehoe

Oelixdorfer Straße 2
25524

Telefon: 04821 660
Telefax: 04821 662807

E-Mail: poststelle-iz@arbeitsschutz.uk-nord.de
Webseite: Staatliche Arbeitsschutzbehörde

Adresse:
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord - Standort Lübeck

Bei der Lohmühle 62
23554

Telefon: 0451 3175010
Telefax: 0451 317501-210

E-Mail: poststelle-hl@arbeitsschutz.uk-nord.de
Webseite: Staatliche Arbeitsschutzbehörde