Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Volltext
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Gebühren
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Handlungsgrundlage(n)
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Tiefbau
Gadelander Straße 77
24539 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2614
Telefax: +49 4321 942-2673
Webseite:
Webseite Tiefbau
E-Mail:
tiefbau@neumuenster.de
- Abwasser
Telefon: +49 4321 942-2603
- Arbeitsgruppenleitung Straßenbau
Telefon: +49 4321 942-2655