Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

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Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
  • § 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Tiefbau

Roonstraße 42
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2914
Telefax: +49 4321 942-2673

E-Mail: tiefbau@neumuenster.de
E-Mail: AufgrabungenTB@neumuenster.de
Webseite: Webseite Tiefbau

Ansprechpartner:
  • Abwasser

    Telefon: +49 4321 942-2603

  • Arbeitsgruppenleitung Straßenbau

    Telefon: +49 4321 942-2655

Adresse:
Untere Wasserbehörde (FD Natur und Umwelt)

Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2716 (Geschäftszimmer)
Telefax: +49 4321 942-2503

E-Mail: fachdienst.umwelt@neumuenster.de
Webseite: Natur-, Boden- und Wasserschutz, Umwelt-ABC

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

und nach telefonischer Absprache

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht