Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Teaser
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
- § 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Tiefbau
Stadt Neumünster - Tiefbau
Roonstraße 42
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2914
Telefax: +49 4321 942-2673
E-Mail: tiefbau@neumuenster.de
E-Mail: AufgrabungenTB@neumuenster.de
Webseite: Webseite Tiefbau
- Abwasser
Telefon: +49 4321 942-2603
- Arbeitsgruppenleitung Straßenbau
Telefon: +49 4321 942-2655
Untere Wasserbehörde (FD Natur und Umwelt)
Untere Wasserbehörde (FD Natur und Umwelt)
Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2716 (Geschäftszimmer)
Telefax: +49 4321 942-2503
E-Mail: fachdienst.umwelt@neumuenster.de
Webseite: Natur-, Boden- und Wasserschutz, Umwelt-ABC
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht