• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.

Teaser

Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
  • § 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).
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Zuständige Stellen

Adresse:
Natur und Umwelt der Stadt Neumünster

Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2503

E-Mail: fachdienst.umwelt@neumuenster.de
Webseite: Natur-, Boden- und Wasserschutz, Umwelt-ABC

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr

und nach telefonischer Absprache

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Tiefbau der Stadt Neumünster

Roonstraße 42
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2673

E-Mail: tiefbau@neumuenster.de
E-Mail: AufgrabungenTB@neumuenster.de
Webseite: https://www.neumuenster.de/tiefbau

Ansprechpartner:
  • Arbeitsgruppenleitung Straßenbau

    Telefon: +49 4321 942-2655