Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung

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Für die wesentliche Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.

Für die Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.

Gebühren

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).

erforderliche Unterlagen

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Tiefbau

Gadelander Straße 77
24539 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2614
Telefax: +49 4321 942-2673

Webseite: Webseite Tiefbau
E-Mail: tiefbau@neumuenster.de

Ansprechpartner:
  • Abwasser

    Telefon: +49 4321 942-2603

  • Arbeitsgruppenleitung Straßenbau

    Telefon: +49 4321 942-2655