Abschluss des Landpachtvertrages melden

Leistungsbeschreibung

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

Teaser

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.

Verfahrensablauf

Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.

Voraussetzungen

Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:

  • Verpächter,
  • Pächter,
  • Grundstücksbezeichnung,
  • Pachtzeit,
  • Pachtpreis

Welche Unterlagen werden benötigt?

Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 Monat

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

28.10.2020

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Die Abteilung Grundstücksverkehr im Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung informiert Sie über:

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Zuständige Stellen

Adresse:
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Telefon: +49 4347 704-0
Telefax: +49 4347 704-116

E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de
Webseite: Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Stadt Neumünster - Grundstücksverkehr

Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2213
Telefax: +49 4321 942-2648

Webseite: Baugrundstücke
Webseite: Mietspiegel
E-Mail: stadtplanung@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Dienstag und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag auch von 14:00 bis 17:30 Uhr

und nach telefonischer Absprache

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht