Abfallgebühr bezahlen

Volltext

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kreise, kreisfreien Städte oder Zweckverbände) Gebühren oder privatrechtliche Nutzungsentgelte zur Deckung der damit verbundenen Kosten. Zum Teil erfolgt das Gebühreninkasso durch die beauftragten Abfallwirtschaftsgesellschaften.

Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

  • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
  • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
  • die Abfallberatung,
  • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
  • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

Für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen zur Abfallentsorgung werden Gebühren/Nutzungsentgelte erhoben.

Gebühren

Einzelheiten zur Bemessung der Gebühr oder des privatrechtlichen Nutzungsentgelts finden Sie in der Abfallgebührensatzung beziehungsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder beauftragten Dritten.

Ansprechpunkt

An die Kreise oder kreisfreien Städte beziehungsweise an die von ihnen beauftragten Dritte.

Hinweise (Besonderheiten)

Die zuständigen Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

  • Der Bereich Steuern und Abgaben ist für die Erstellung der Bescheide zuständig, die Stadtkasse aber für die Bezahlung.Der Bereich Steuern und Abgaben ist für die Erstellung der Bescheide zuständig, die Stadtkasse aber für die Bezahlung.

  • Im Ortsrecht der Stadt Neumünster finden Sie unter Punkt 7. Stadtentsorgung auch die aktuelle Abfallgebührensatzung.

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Steuern und Abgaben

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2351
Telefax: +49 4321 942-2388

Webseite: Infos rund um Finanzen
Webseite: FAQs zur Grundsteuerreform
E-Mail: steuern-und-abgaben@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr


Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr


mittwochs und freitags geschlossen