melden Sie dieses bitte dem Ordnungsamt. Teaser Sofern ein Spielplatz verunreinigt wurde oder missbräuchlich genutzt wird, melden Sie dies bitte dem zuständigen Ordnungsamt. An wen muss ich mich wenden [...] wenden? An die für den Spielplatz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
können. Auftrag des KOD Die Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter des „Ordnungs- und Verkehrsdienstes“ des Ordnungsamtes der Stadt Neumünster übernehmen die hoheitlichen Vollzugsaufgaben des Gefahrenabwehrrechts die [...] en Der „Ordnungs- und Verkehrsdienst“ ist der kompetente Partner und das Vollzugsorgan der im Ordnungsamt angesiedelten Abteilungen, die mit gefahrenabwehr-rechtlichen Aufgaben betraut sind, und somit
ibung Bitte melden Sie Hundeangriffe schnellstmöglich dem Ordnungsamt. Teaser Bitte melden Sie Hundeangriffe schnellstmöglich dem Ordnungsamt. Welche Unterlagen werden benötigt? beschreiben Sie den Tathergang
Nach einer gewissen Gewöhnungszeit wird die Gewährleistung des Angebots falls notwendig auch vom Ordnungsamt begleitet und Falschparken gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) sanktioniert.
chtlicher Jugendschutz (in Kooperation mit der Familien- und Jugendhilfe, der Polizei und dem Ordnungsamt), z.B.: Jugendschutzstreifen Kontrollen, Auflagen Test-Käufe Info-Material für Eltern und Jugendliche
karte). An wen muss ich mich wenden? An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der Betrieb seinen Sitz hat oder [...] ReisegewVwV VwGebV Was sollte ich noch wissen? Für die Reisegewerbekarten für Ausländer sind die Ordnungsämter der Kreise beziehungsweise kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörden zuständig. ReisegewVwV
Stelle erlaubt ist. An wen muss ich mich wenden? An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).
muss dies anmelden. An wen muss ich mich wenden? An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Hunde ist verboten. An wen muss ich mich wenden? An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Rechtsgrundlage § 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG). § 15 HundeG
werden. An wen muss ich mich wenden? An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Rechtsgrundlage § 5 Gaststättengesetz (GastG) § 5 GastG