Was ist Klimaschutz?

Ziel von Klimaschutzmaßnahmen ist es, Treibhausgasemissionen zu senken und die menschengemachte Erderwärmung damit in ihrer Ursache zu bremsen. So sollen die Lebensgrundlagen heutiger und zukünftiger Generationen gesichert werden. Beispielsweise werden Treibhausgasemissionen reduziert, wenn Gebäude zusätzlich gedämmt oder statt Öl- und Gasheizungen Wärmepumpen und erneuerbare Energien genutzt werden. Auch die Umstellung auf alternative Antriebe (wie z.B. Elektromobilität, Wasserstoff) und die Nutzung des Umweltverbundes (u.a. Fahrrad, Fuß, ÖPNV) tragen zur Emissionsminderung bei.

 

Übergeordnete Gesetze: Klimaschutz auf Bundes- und Landesebene

Die Klimaschutzaktivitäten in Neumünster stehen in Zusammenhang mit übergeordneten Gesetzen auf Bundes- und Landesebene. Relevant hierbei sind insbesondere das Bundes-Klimaschutzgesetz und die Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes für Schleswig-Holstein.

Am 24. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag ein neues Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossen. Das Gesetz legt das Treibhausgasminderungsziel für das Jahr 2030 auf minus 65 Prozent gegenüber 1990 fest. Außerdem setzt es Zwischenziele und umfasst Vorgaben zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in den einzelnen Sektoren, wie z.B. Industrie, Gebäude und Landwirtschaft.

Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz für Schleswig-Holstein baut auf den Treibhausgasminderungszielen aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz auf und beinhaltet konkrete Maßnahmen, um diese Ziele in Schleswig-Holstein zu erreichen.