Menschen mit Beeinträchtigung
Beirat für Menschen mit Behinderung unterstützt und berät
Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Neumünster ist eine wichtige Interessensvertretung für Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft. „Wir sind für Sie da, beraten und unterstützen Sie gerne. Auch freuen wir uns über Ihren Besuch der öffentlichen Sitzungen des Beirates“ so die Beiratsvorsitzende Debora Demuth.
Der Beirat setzt sich für die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ein und arbeitet aktiv daran, Barrieren abzubauen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Der Beirat steht allen Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörigen und Unterstützern zur Verfügung.
Wenn Sie Fragen, Anliegen oder Probleme haben, die mit Behinderung zu tun haben, können Sie sich gerne an den Beirat wenden. Die Mitglieder bieten Beratung, Unterstützung und Informationen zu verschiedenen Themen im Zusammenhang mit Behinderung.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung ist telefonisch unter der Rufnummer 04321 942 3101 oder per E-Mail unter behindertenbeirat@neumuenster.de erreichbar.
Gut zu wissen
- Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Fachdienstes Gesundheit.
Die Betreuungsbehörde im Fachdienst Soziale Hilfen der Stadt Neumünster hilft Ihnen bei der rechtlichen und gesetzlichen Betreuung. Eine rechtliche Betreuung erhalten volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können.
Plöner Straße 27 • 24534 Neumünster
1. Etage rechts
Telefax 04321 942 2753
E-Mail
Sprechzeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
Nach Absprache sind auch Hausbesuche möglich!
Ihre Ansprechpartner/-innen
Buchstaben | |
A - C | Frau Bernhardt Telefon 04321 942 3028 Zimmer 3 |
D - E, T - Y | Herr Theen Telefon 04321 942 2439 Zimmer 4 |
F - I | Frau Pfeiffer Telefon 04321 942 2437 Zimmer 2 |
J - L | Frau Maurer Telefon 04321 942 2587 Zimmer 5 |
M - R, Z | Frau Schlangen Telefon 04321 942 2591 Zimmer |
S | Frau Bahlert Telefon 04321 942 2118 Zimmer 1 |
Diese Stelle ist zuständig für:
- Betreuungsverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Antrag auf Bestellung eines Betreuers
- Anerkennung als Betreuungsverein beantragen
Was bedeutet eine rechtliche Betreuung für mich? Wo kann ich die wesentlichen Informationen dazu erhalten? Wann benötige ich einen Betreuer, wie vermeide ich eine Betreuung durch Erstellung einer Vorsorgevollmacht?
Das Bundesministerium der Justiz bietet kostenfrei Broschüren zum Betreuungsrecht an. Neben Informationen zum Betreuungsrecht finden Sie auch ausführliche Erläuterungen zur Vorsorgevollmacht sowie ein Muster für die Erstellung einer solchen Vollmacht. Das Formular ist eine Empfehlung und kann selbstverständlich durch individuelle Formulierungen ergänzt oder geändert werden.
Fachdienst Soziale Hilfen
Neues Rathaus
Erdgeschoss (Nordflügel)
Großflecken 59 • 24534 Neumünster
E-Mail
Der Behindertenfahrdienst ist eine freiwillige Leistung der Stadt Neumünster für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (deutlichen Mobilitätseinschränkung).
Wichtiger Hinweis:
Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte telefonisch einen individuellen Termin mit der bzw. dem für Ihren Buchstaben zuständigen Mitarbeitenden.
Zur Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte das Bürgerbüro am Kuhberg 18 oder werfen diese in den Hausbriefkasten des Neuen Rathauses ein.
Buchstaben | Name |
---|---|
A – Ci | Frau Voß Telefon 04321 942 2541 Zimmer E.99 |
Cj – Harm | Frau Hostrup Telefon 04321 942 2120 Zimmer E.111 |
Harms – Kh | Frau Helène Telefon 04321 942 2590 Zimmer E.107 |
Ki – Li | Herr Volquardsen Telefon 04321 942 2321 Zimmer E.103 |
Lj – Nic | Frau Malinowsky Telefon 04321 942 2039 Zimmer E.92 |
Nid – Rue | Herr Prieß Telefon 04321 942 2689 Zimmer E.105 |
Ruf – Schre | Frau Wedde Telefon 04321 942 2762 Zimmer E.101 |
Schrf – Sy | Frau Krude Telefon 04321 942 2482 Zimmer E.92 |
Sz – Z | Frau Hippe Telefon 04321 942 2497 Zimmer E.109 |
Fachdienst Soziale Hilfen
Neues Rathaus
Erdgeschoss (Nordflügel)
Großflecken 59 • 24534 Neumünster
E-Mail
Gesamt- und Teilhabeplan (PDF-Datei): Der Gesamtplan ist Grundlage für die Bewilligung einer Eingliederungshilfeleistung.
Wichtiger Hinweis:
Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte telefonisch einen individuellen Termin mit der bzw. dem für Ihren Buchstaben zuständigen Mitarbeiter.
Zur Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte das Bürgerbüro am Kuhberg 18 oder werfen diese in den Hausbriefkasten des Neuen Rathauses (Großflecken 59) ein.
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
Ansprechpartner/-innen der Leistungsgewährung
Buchstaben | Name |
---|---|
A – Ca | Frau Voß Telefon 04321 942 2541 Zimmer E.99 |
Cb - Hab | Frau Hostrup Telefon 04321 942 2120 Zimmer E.111 |
Hac - Kap | Frau Helène Telefon 04321 942 2590 Zimmer E.107 |
Kaq - Lem | Herr Volquardsen Telefon 04321 942 2321 Zimmer E.103 |
Len - Mül | Frau Malinowsky Telefon 04321 942 2039 Zimmer E.92 |
Müm - Rös | Herr Prieß Telefon 04321 942 2689 Zimmer E.105 |
Röt - Scho | Frau Wedde Telefon 04321 942 2762 Zimmer E.101 |
Schp - St | Frau Krude Telefon 04321 942 2482 Zimmer E.92 |
Su - Z | Frau Hippe Telefon 04321 942 2497 Zimmer E.109 |
- Unterhaltsprüfung im Rahmen der Eingliederungshilfe
- Integrative Förderung in Kitas
- BaföG und Frühförderung
Wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Fischereischein-Prüfung abzulegen, können Sie bei der oberen Fischereibehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Die Genehmigung erlaubt es, mit der Handangel in Begleitung einer erwachsenen Inhaberin oder eines erwachsenen Inhabers eines gültigen Fischereischeins zu angeln. Die Ausnahmegenehmigung kann auf unbestimmte Zeit erteilt werden. Ausnahmegenehmigungen von der Fischereischeinpflicht, die unter vergleichbaren Bedingungen in einem anderen Bundesland ausgestellt wurden, werden in Schleswig-Holstein anerkannt.
- Weitere Einzelheiten dazu
- Wichtige Fragen und Hinweise zur Angelfischerei (FAQ) im Portal des Landes Schleswig-Holstein
Fachdienst Soziale Hilfen
Neues Rathaus
Erdgeschoss
Großflecken 59 • 24534 Neumünster
E-Mail
Sprechzeiten
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Fachdienst Soziale Hilfen
Neues Rathaus
Großflecken 59
Erdgeschoss (Nordflügel)
Telefax 04321 942 2753
Arbeitsgruppe Teilhabeplanung
Leitung: Herr Formella
Zimmer E.81
Telefon 04321 942 2379
E-Mail
Buchstaben | Ansprechpartner/-in |
---|---|
A – Cap | Herr Langer Telefon 04321 942 2718 Zimmer E.85 |
Caq - Gie | Frau Boos Telefon 04321 942 2124 Zimmer E.89 |
Gif - Hein | Frau Dubberke Telefon 04321 942 2121 Zimmer E.90 |
Heio - Ick | Frau Eichhorn Telefon 04321 942 2540 Zimmer E.86 |
Icl - Kram | Frau Dietz Telefon 04321 942 2153 Zimmer E.82 |
Kran - Mer | Frau Wagener Telefon 04321 942 2474 Zimmer E.82 |
Mes - Pau | Frau Micheels-Giwoleit Telefon 04321 942 2766 Zimmer E.91 |
Pav - Rohd | Frau Barz Telefon 04321 942 2475 Zimmer E.87 |
Rohe - Schü | Frau Baumann Telefon 04321 942 2122 Zimmer E.88 |
Schv - Szc | Frau Weger Telefon 04321 942 2123 Zimmer E.86 |
Szd - Z | Frau Voß Telefon 04321 942 2226 Zimmer E.83 |
Fachdienst Soziale Hilfen
Neues Rathaus
Erdgeschoss, Südflügel
Großflecken 59 • 24534 Neumünster
E-Mail
Buchstaben | Ansprechpartner/-in |
---|---|
A - K | Frau Haase Telefon 04321 942 2694 Zimmer E.24 |
L - T | Frau Himici Telefon 04321 942 2596 Zimmer E.22 |
U - Z | Frau Fuhrmann Telefon 04321 942 2459 Zimmer E.18 |
Sprechzeiten
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Für Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Personen zugelassen sind oder zugelassen werden sollen, sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Steuervergünstigungen in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung um 50 Prozent vor (§ 3a KraftStG).
Die Art der Steuervergünstigung bestimmt sich danach, welche Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis enthalten sind.
- Mehr dazu erfahren Sie auf den Seiten der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Neumünster unter dem Punkt Steuerermäßigung/Steuerbefreiung.
Fachdienst Soziale Hilfen
Großflecken 59 • 24534 Neumünster
Neues Rathaus
Erdgeschoss
Telefax 04321 942 2293
E-Mail
Ansprechpartnerin
N.N.
Zimmer E.29
Telefon 04321 942 2517
Sprechzeiten
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Für die Ausstellung eines Blauen Parkausweises wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro oder die Kfz-Zulassungsstelle. Wenn Sie nachweislich die Voraussetzungen erfüllen, kann der Parkausweis sofort ausgestellt werden.
Blauer Parkausweis
- Erstbeantragung:
- letzter Bescheid des Landesamtes für soziale Dienste und
- Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG oder Bl),
- Passbild.
- Verlängerung:
- Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG oder Bl),
- den alten blauen Parkausweis,
- Passbild.
Für orange und gelbe Parkausweise wenden Sie sich bitte an die Kfz-Zulassungsstelle. Hierbei muss von dort zunächst das Landesamt für soziale Dienste beteiligt werden, bevor ein Parkausweis ausgestellt werden kann.
Oranger Parkausweis (Parkerleichterung)
- Erstbeantragung: Schwerbehindertenausweis
- Verlängerung: Schwerbehindertenausweis und alten orangenen Parkausweis
Gelber Parkausweis (Parkerleichterung)
- Erstbeantragung: Schwerbehindertenausweis
- Verlängerung: Schwerbehindertenausweis und alten gelben Parkausweis
Für Schwerbehinderte mit dem Vermerk "aG" ("außergewöhnlich Gehbehinderte") oder dem Vermerk "Bl" (Blind) im Schwerbehindertenausweis stehen überall im Stadtgebiet besonders gekennzeichnete Parkplätze zur Verfügung.
Auf diesen Plätzen dürfen Fahrzeuge nur mit einer speziellen Genehmigung abgestellt werden. Diese Parkberechtigungen werden gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit den oben genannten Vermerken oder des entsprechenden Bescheides des Versorgungsamtes bei uns im Bürgerbüro (Altes Rathaus) ausgestellt.
Die Ausstellung in der Zulassungsstelle oder im Bürgerbüro erfolgt gebührenfrei.
Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens durch schriftliche Vollmacht beauftragen, die Parkerleichterung für Sie zu beantragen.
Eine schriftliche Beantragung ist nicht möglich.
In der Zulassungsstelle ist die schriftliche Beantragung möglich, wenn von allen benötigten Unterlagen Kopien und ein Passfoto eingereicht werden.
Zuständig:
Kfz-Zulassungsstelle
Telefon 04321 942 24 60
E-Mail: zulassungsstelle@neumuenster.de
oder
Bürgerbüro am Kuhberg 18
Telefon04321 942 2600
E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde (pdf-Datei)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen sowie Personen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung/Mobilitätsbeeinträchtigung (pdf-Datei)
Noch Fragen? Hier wird Ihnen geholfen:
Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Neumünster
Plöner Straße 27 • 24534 Neumünster
Telefon 04321 942 2460 (Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr)
Telefax 04321 942 2345
E-Mail
Für schwerbehinderte Menschen, die ihren Arbeitsplatz in einem Betrieb im Bereich der Stadt Neumünster haben sowie für deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist die Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht die Ansprechpartnerin in den Bereichen Prävention & Begleitende Hilfe im Arbeitsleben und Kündigungsschutz.
Prävention & Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Nach §§ 84 und 102 Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX):
Beratung, Hilfe und Unterstützung bei behinderungsbedingten Problemen im Arbeitsverhältnis
Ausnahme: Die Fürsorgestelle ist nicht zuständig für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.
Kündigungsschutz
Nach §§ 85 ff SGB IX:
Die Kündigung der Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Menschen durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Fürsorgestelle.
Kontakt
Soziale Hilfen
Neues Rathaus
Erdgeschoss, Südflügel
Ansprechpartnerin | Telefon | Mail-Kontakt |
---|---|---|
N.N. Zimmer E.29 | 04321 942 2517 |
Unterwegs in Neumünster
- Jugendherberge im Kiek in!
Gartenstraße 32
24534 Neumünster
Telefon 04321 419960
Telefax 04321 4199699
⇒ E-Mail: info@kiek-in-nms.de
⇒ Webseite
Sechs Zimmer sind für Rollstuhlfahrer geeignet. An den beiden Eingängen (Haupt- und Hofeingang) ist eine Rampe verfügbar.
- Hof Schnoor – Bed & Breakfast
Joachim und Julia Schnoor
Poststraße 14 • 24634 Padenstedt
Telefon 04321 8 51 48 65
⇒ E-Mail
⇒ Webseite
Die Wohnungen sind nahezu alle barrierefrei erreichbar. Bei der einen oder anderen Wohnung kann es mal einen Versatz von drei Zentimetern geben, aber keine Stufen.
- Ferienwohnung Teldec
Birgit und Jörg Ingwersen
Niedernstraße 7a • 24589 Nortorf
Telefon 04392 40 36 36
Mobil 0174 760 2768
⇒ E-Mail: info@ferienwohnung-teldec.de
⇒ Webseite
Diese Wohnung hat keine Schwellen und verfügt über einen Hebelift (Fahrstuhl). Die Dusche ist barrierefrei.
- Leider ist uns nicht bekannt, welche weiteren privaten Ferienwohnungen in Neumünster bzw. in der nahen Umgebung von Neumünster barrierefrei sind.
Eine Übersicht der Hotels in Neumünster finden Sie auf unserer Seite "Übernachten in Neumünster".
Sollten Sie keinen Euroschlüssel für Behindertentoiletten besitzen, dann bekommen Sie im Bürgerbüro am Kuhberg 18 den Schlüssel für das Behinderten-WC (Telefon 04321 942 2400).
Wie bekomme ich einen Euroschlüssel?
Der Euroschlüssel wird in Deutschland durch den Club Behinderter und ihrer Freunde, Darmstadt und Umgebung e. V. (CBF) verkauft. Privatpersonen können den Schlüssel durch Zusendung einer Kopie ihres Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) per Post, Telefax oder E-Mail bestellen: Das Euroschlüssel-Projekt.
Wheelmap ist eine Karte für rollstuhlgerechte Orte. Unter www.wheelmap.org können Nutzer weltweit Orte finden, eintragen und die Rollstuhlgerechtigkeit mit einem Ampelsystem bewerten. Ausflüge werden für mobilitätseingeschränkte Menschen so planbarer. Die Karte ist in 33 Sprachen verfügbar, darunter Arabisch, Türkisch, Dänisch und Deutsch und als kostenlose App für iPhones und Androids verfügbar.
Telefon | |
---|---|
Rettungsdienst | 112 |
Sozialpsychiatrischer Dienst | 04321 942 28 20 |
Ärztlicher Bereitschaftsdienst | 116 117 |
Giftinformationszentrum Nord | 0551 19240 |
Frauenhaus-Notruf | 04321 46733 |
Kinder- und Jugendsorgentelefon | 0800 1110333 |
Notruf häuslicher Gewalt | 43203 |
Telefon-Seelsorge | 0800 1110111 |
Zahnärztlicher Notdienst | 5995 |
Sie benötigen einen Schwerbehindertenausweis?
Dafür müssen Sie sich an das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein wenden. Es ist zuständig für
- die Feststellung von Behinderungen,
- die Ausstellung von Behindertenausweisen,
- Parkerleichterungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen,
- die Befreiung und Ermäßigung von der Kfz-Steuer,
- die unentgeltliche ÖPNV-Nutzung und
- Feststellungverfahren nach dem Schwerbehindertengesetz.
Auf der Webseite des Landesamtes können Sie unter anderem ein Passbild hochladen. Und es werden häufig gestellte Fragen beantwortet.
Zudem finden Sie hier zahlreiche Formulare, Merkblätter und Broschüren.
Adresse
Steinmetzstraße 1 - 11 • 24534 Neumünster
Webseite
Telefon 04321 913-5
Telefax 04321 13338
E-Mail