Menschen mit Behinderung
In Neumünster leben etwa 10.000 Bürgerinnen und Bürger mit einem individuellen Förder- und Hilfebedarf aufgrund von Behinderung. Bei rund 9.000 Menschen ist dies durch einen Schwerbehindertenausweis – diesen stellt das Landesamt für soziale Dienste aus – dokumentiert. Zum Kreis der Menschen mit Behinderung zählen Personen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitseinschränkungen.
Beauftragter für Menschen mit Behinderung
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Covid-19-Pandemie fällt die Sprechstunde des Beauftragten für Menschen mit Behinderung, Arno Jahner, bis auf Weiteres aus. Herr Jahner ist jedoch weiterhin telefonisch oder per E-Mail zu erreichen.
Behindertenbeauftragter:
Arno Jahner
E-Mail
Telefon 04321 6 69 33
Zu den Aufgaben des Beauftragten für Menschen mit Behinderung gehören
- die Organisation einer Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen
- die Intensivierung der Verbindung zu Verbänden, Vereinen und Einrichtungen
- die Leitung des Runden Tisches für Menschen mit Behinderung
- Öffentlichkeitsarbeit und
- überregionale Interessenvertretung für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Neumünster.
Die Sprechstunden des neuen Behindertenbeauftragten finden regelmäßig am ersten Mittwoch eines Monats im neuen Rathaus (Erdgeschoss, Nordflügel, Raum E 102) statt!
- Unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten
- Ortsrecht: 1.7 Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung
Behindertenberatung des Gesundheitsamtes
- Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Fachdienstes Gesundheit.
Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörde im Fachdienst Soziale Hilfen der Stadt Neumünster hilft Ihnen bei der rechtlichen und gesetzlichen Betreuung.
Plöner Straße 27 • 24534 Neumünster
1. Etage rechts
Telefax 04321 942 2753
E-Mail
Sprechzeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
Nach Absprache sind auch Hausbesuche möglich!
Ihre Ansprechpartner/-innen
Buchstaben | |
A – E | Frau Geuer Telefon 04321 942 2591 Zimmer 3 |
F – Ko | Herr Schulz Telefon 04321 942 2439 Zimmer 4 |
Kp – P | Frau Maurer Telefon 04321 942 2587 Zimmer 5 |
Q – S | Frau Bahlert Telefon 04321 942 2118 Zimmer 1 |
T – Z | Frau Pfeiffer Telefon 04321 942 2437 Zimmer 2 |
Behindertenfahrdienst
Fachdienst Soziale Hilfen
Neues Rathaus
Erdgeschoss (Nordflügel)
Großflecken 59 • 24534 Neumünster
E-Mail
Der Behindertenfahrdienst ist eine freiwillige Leistung der Stadt Neumünster für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (deutlichen Mobilitätseinschränkung).
Wichtiger Hinweis:
Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte telefonisch einen individuellen Termin mit der bzw. dem für Ihren Buchstaben zuständigen Mitarbeitenden.
Zur Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte die Information des Bürgerbüros in den Rathausarkaden oder werfen diese in den Hausbriefkasten des Neuen Rathauses ein.
Buchstaben | Name |
---|---|
A – Ci | Frau Voß Telefon 04321 942 2541 Zimmer E.99 |
Cj – Harm | Frau Hostrup Telefon 04321 942 2120 Zimmer E.111 |
Harms – Kh | Frau Helène Telefon 04321 942 2590 Zimmer E.107 |
Ki – Li | Herr Volquardsen Telefon 04321 942 2321 Zimmer E.103 |
Lj – Nic | Frau Malinowsky Telefon 04321 942 2039 Zimmer E.92 |
Nid – Rue | Herr Prieß Telefon 04321 942 2689 Zimmer E.105 |
Ruf – Schre | Frau Wedde Telefon 04321 942 2762 Zimmer E.101 |
Schrf – Sy | Frau Krude Telefon 04321 942 2482 Zimmer E.92 |
Sz – Z | Frau Hippe Telefon 04321 942 2497 Zimmer E.109 |
Eingliederungshilfe
Fachdienst Soziale Hilfen
Neues Rathaus
Erdgeschoss (Nordflügel)
Großflecken 59 • 24534 Neumünster
E-Mail
Gesamt- und Teilhabeplan (PDF-Datei): Der Gesamtplan ist Grundlage für die Bewilligung einer Eingliederungshilfeleistung.
Wichtiger Hinweis:
Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte telefonisch einen individuellen Termin mit der bzw. dem für Ihren Buchstaben zuständigen Mitarbeitenden.
Zur Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte die Information des Bürgerbüros in den Rathausarkaden oder werfen diese in den Hausbriefkasten des Neuen Rathauses ein.
Ansprechpartner/-innen der Leistungsgewährung
Buchstaben | Name |
---|---|
A – Ca | Frau Voß Telefon 04321 942 2541 Zimmer E.99 |
Cb - Hab | Frau Hostrup Telefon 04321 942 2120 Zimmer E.111 |
Hac - Kap | Frau Helène Telefon 04321 942 2590 Zimmer E.107 |
Kaq - Lem | Herr Volquardsen Telefon 04321 942 2321 Zimmer E.103 |
Len - Mül | Frau Malinowsky Telefon 04321 942 2039 Zimmer E.92 |
Müm - Rös | Herr Prieß Telefon 04321 942 2689 Zimmer E.105 |
Röt - Scho | Frau Wedde Telefon 04321 942 2762 Zimmer E.101 |
Schp - St | Frau Krude Telefon 04321 942 2482 Zimmer E.92 |
Su - Z | Frau Hippe Telefon 04321 942 2497 Zimmer E.109 |
Schs - Stu | Frau Ebert Telefon 04321 942 2474 Zimmer E.86 |
Stv - Wo | Frau Voß Telefon 04321 942 2226 Zimmer E.83 |
Wp - Z | Herr Formella Telefon 04321 942 2379 Zimmer E.81 |
- Unterhaltsprüfung im Rahmen der Eingliederungshilfe
- Integrative Förderung in Kitas
- BaföG und Frühförderung
Fischereischein genehmigen lassen
Wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Fischereischein-Prüfung abzulegen, können Sie bei der oberen Fischereibehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Die Genehmigung erlaubt es, mit der Handangel in Begleitung einer erwachsenen Inhaberin oder eines erwachsenen Inhabers eines gültigen Fischereischeins zu angeln. Die Ausnahmegenehmigung kann auf unbestimmte Zeit erteilt werden. Ausnahmegenehmigungen von der Fischereischeinpflicht, die unter vergleichbaren Bedingungen in einem anderen Bundesland ausgestellt wurden, werden in Schleswig-Holstein anerkannt.
- Weitere Einzelheiten dazu
- Wichtige Fragen und Hinweise zur Angelfischerei (FAQ) im Portal des Landes Schleswig-Holstein
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Fachdienst Soziale Hilfen
Neues Rathaus
Erdgeschoss
Großflecken 59 • 24534 Neumünster
E-Mail
Buchstaben | Ansprechpartner/-innen | ||
---|---|---|---|
A – Ben | Frau Fiege-Herrmann Telefon 04321 942 2613 Zimmer E.19 | ||
Beo– Dan | Frau Schlüter Telefon 04321 942 2214 Zimmer E.21 | ||
Dao – Gros | Frau Hellberg Telefon 04321 942 2739 Zimmer E.15 | ||
Grot - Jor | Frau Urbasch Telefon 04321 942 2360 Zimmer E.26 | ||
Jos - Lel | Frau Zoch Telefon 0431 942 2842 Zimmer E.17 | ||
Lem - Ol | Frau Roese Telefon 04321 942 2458 Zimmer E.25 | ||
Om - Rei | Frau Späthmann Telefon 04321 942 2411 Zimmer E.15 | ||
Rek - Schum | Frau Sönksen Telefon 04321 942 2406 Zimmer E.13 | ||
Schun - U | Herr Sörensen Telefon 04321 942 2427 Zimmer E.13 | ||
V - Z | Frau Schröder Telefon 04321 942 2062 Zimmer E.26 |
Sprechzeiten
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Hilfeplanung
Fachdienst Soziale Hilfen
Neues Rathaus
Großflecken 59
Erdgeschoss (Nordflügel)
Telefax 04321 942 2753
Arbeitsgruppe Hilfeplanung
Leitung: Herr Formella
Zimmer E.81
Telefon 04321 942 2379
E-Mail
Buchstaben | Ansprechpartner/-in |
---|---|
A – Buss | Herr Langer Telefon 04321 942 2718 Zimmer E.85 |
Bust – Gierl | Frau Boos Telefon 04321 942 2124 Zimmer E.89 |
Gierm – Hon | Frau Dubberke Telefon 04321 942 2121 Zimmer E.90 |
Hoo – Kam | Frau Eichhorn Telefon 04321 942 2540 Zimmer E.86 |
Kan – Land | n.n. Telefon 04321 942 2379 Zimmer E.81 |
Lane – Mul | Frau Micheels Telefon 04321 942 2766 Zimmer E.96 |
Mum – Rep | Frau Barz Telefon 04321 942 2475 Zimmer E.91 |
Req – Schr | Frau Baumann Telefon 04321 942 2122 Zimmer E.88 |
Schs – Stu | Frau Weger Telefon 04321 942 2123 Zimmer E.87 |
Stv – Wo | Frau Voß Telefon 04321 942 2226 Zimmer E.83 |
Wp – Z | Herr Formella Telefon 04321 942 2379 Zimmer E.81 |
Hilfe zum Lebensunterhalt
Fachdienst Soziale Hilfen
Neues Rathaus
Erdgeschoss, Südflügel
Großflecken 59 • 24534 Neumünster
E-Mail
Buchstaben | Ansprechpartner/-in |
---|---|
A - Kn | Inke Haase Telefon 04321 942 2694 Zimmer E.24 |
Ko - Pl | N.N. Telefon 04321 942 2459 Zimmer E.16 |
Pm - Z | André Matuschewitz Telefon 04321 942 2596 Zimmer E.18 |
Sprechzeiten
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Kfz: Steuerermäßigung für Schwerbehinderte
Für Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Personen zugelassen sind oder zugelassen werden sollen, sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Steuervergünstigungen in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung um 50 Prozent vor (§ 3a KraftStG).
Die Art der Steuervergünstigung bestimmt sich danach, welche Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis enthalten sind.
- Mehr dazu erfahren Sie auf den Seiten der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Neumünster unter dem Punkt Steuerermäßigung/Steuerbefreiung.
Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Fachdienst Soziale Hilfen
Großflecken 59 • 24534 Neumünster
Neues Rathaus
Erdgeschoss
Telefax 04321 942 2293
E-Mail
Ansprechpartnerin
Barbara Schulze-Evers
Zimmer E.29
Telefon 04321 942 2517
Sprechzeiten
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Parkausweis für Schwerbehinderte
Für die Ausstellung eines Blauen Parkausweises wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro oder die Kfz-Zulassungsstelle. Wenn Sie nachweislich die Voraussetzungen erfüllen, kann der Parkausweis sofort ausgestellt werden.
Blauer Parkausweis
- Erstbeantragung:
- letzter Bescheid des Landesamtes für soziale Dienste und
- Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG oder Bl),
- Passbild.
- Verlängerung:
- Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG oder Bl),
- den alten blauen Parkausweis,
- Passbild.
Für orange und gelbe Parkausweise wenden Sie sich bitte an die Kfz-Zulassungsstelle. Hierbei muss von dort zunächst das Landesamt für soziale Dienste beteiligt werden, bevor ein Parkausweis ausgestellt werden kann.
Oranger Parkausweis (Parkerleichterung)
- Erstbeantragung: Schwerbehindertenausweis
- Verlängerung: Schwerbehindertenausweis und alten orangenen Parkausweis
Gelber Parkausweis (Parkerleichterung)
- Erstbeantragung: Schwerbehindertenausweis
- Verlängerung: Schwerbehindertenausweis und alten gelben Parkausweis
Für Schwerbehinderte mit dem Vermerk "aG" ("außergewöhnlich Gehbehinderte") oder dem Vermerk "Bl" (Blind) im Schwerbehindertenausweis stehen überall im Stadtgebiet besonders gekennzeichnete Parkplätze zur Verfügung.
Auf diesen Plätzen dürfen Fahrzeuge nur mit einer speziellen Genehmigung abgestellt werden. Diese Parkberechtigungen werden gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit den oben genannten Vermerken oder des entsprechenden Bescheides des Versorgungsamtes bei uns im Bürgerbüro (Altes Rathaus) ausgestellt.
Die Ausstellung in der Zulassungsstelle oder im Bürgerbüro erfolgt gebührenfrei.
Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens durch schriftliche Vollmacht beauftragen, die Parkerleichterung für Sie zu beantragen.
Eine schriftliche Beantragung ist nicht möglich.
In der Zulassungsstelle ist die schriftliche Beantragung möglich, wenn von allen benötigten Unterlagen Kopien und ein Passfoto eingereicht werden.
Zuständig:
Kfz-Zulassungsstelle
Telefon 04321 942 24 60
E-Mail: zulassungsstelle@neumuenster.de
oder
Bürgerbüro im Alten Rathaus
Telefon04321 942 2600
E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de
Parkerleichterungen: Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde (pdf-Datei)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen sowie Personen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung/Mobilitätsbeeinträchtigung (pdf-Datei)
Noch Fragen? Hier wird Ihnen geholfen:
Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Neumünster
Plöner Straße 27 • 24534 Neumünster
Telefon 04321 942 2460 (Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr)
Telefax 04321 942 2345
E-Mail
Unterstützung im Arbeitsleben
Für schwerbehinderte Menschen, die ihren Arbeitsplatz in einem Betrieb im Bereich der Stadt Neumünster haben sowie für deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist die Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht die Ansprechpartnerin in den Bereichen Prävention & Begleitende Hilfe im Arbeitsleben und Kündigungsschutz.
Prävention & Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Nach §§ 84 und 102 Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX):
Beratung, Hilfe und Unterstützung bei behinderungsbedingten Problemen im Arbeitsverhältnis
Ausnahme: Die Fürsorgestelle ist nicht zuständig für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.
Kündigungsschutz
Nach §§ 85 ff SGB IX:
Die Kündigung der Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Menschen durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Fürsorgestelle.
Kontakt
Soziale Hilfen
Neues Rathaus
Erdgeschoss, Südflügel
Unterwegs in Neumünster
Barrierefrei übernachten
- Jugendherberge im Kiek in!
Gartenstraße 32
24534 Neumünster
Telefon 04321 419960
Telefax 04321 4199699
⇒ E-Mail: info@kiek-in-nms.de
⇒ Webseite
Sechs Zimmer sind für Rollstuhlfahrer geeignet. An den beiden Eingängen (Haupt- und Hofeingang) ist eine Rampe verfügbar.
- Hof Schnoor – Bed & Breakfast
Joachim und Julia Schnoor
Poststraße 14 • 24634 Padenstedt
Telefon 04321 8 51 48 65
⇒ E-Mail
⇒ Webseite
Die Wohnungen sind nahezu alle barrierefrei erreichbar. Bei der einen oder anderen Wohnung kann es mal einen Versatz von drei Zentimetern geben, aber keine Stufen.
- Ferienwohnung Teldec
Birgit und Jörg Ingwersen
Niedernstraße 7a • 24589 Nortorf
Telefon 04392 40 36 36
Mobil 0174 760 2768
⇒ E-Mail: info@ferienwohnung-teldec.de
⇒ Webseite
Diese Wohnung hat keine Schwellen und verfügt über einen Hebelift (Fahrstuhl). Die Dusche ist barrierefrei.
- Leider ist uns nicht bekannt, welche weiteren privaten Ferienwohnungen in Neumünster bzw. in der nahen Umgebung von Neumünster barrierefrei sind.
Eine Übersicht der Hotels in Neumünster finden Sie auf unserer Seite "Übernachten in Neumünster".
Schlüssel für Behinderten-WC
Sollten Sie keinen Euroschlüssel für Behindertentoiletten besitzen, dann bekommen Sie in der Information des Bürgerbüros in den Rathaus-Arkaden den Schlüssel für das Behinderten-WC (Telefon 04321 942 2400).
Wie bekomme ich einen Euroschlüssel?
Der Euroschlüssel wird in Deutschland durch den Club Behinderter und ihrer Freunde, Darmstadt und Umgebung e. V. (CBF) verkauft. Privatpersonen können den Schlüssel durch Zusendung einer Kopie ihres Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) per Post, Telefax oder E-Mail bestellen: Das Euroschlüssel-Projekt.
Karte für rollstuhlgerechte Orte
Wheelmap ist eine Karte für rollstuhlgerechte Orte. Unter www.wheelmap.org können Nutzer weltweit Orte finden, eintragen und die Rollstuhlgerechtigkeit mit einem Ampelsystem bewerten. Ausflüge werden für mobilitätseingeschränkte Menschen so planbarer. Die Karte ist in 33 Sprachen verfügbar, darunter Arabisch, Türkisch, Dänisch und Deutsch und als kostenlose App für iPhones und Androids verfügbar.
Behindertenparkplätze
Damit Sie schneller Ihren Wunschparkplatz finden, können Sie sich am Parkleitsystem mit dynamischen Anzeigen über die Anzahl der freien Parkplätze orientieren.
Ergänzend zum dynamischen Parkleitsystem bietet Ihnen die Stadt Neumünster ein interaktives Parkleitsystem, mit dem Sie aktuelle Informationen über die Parkplatzsituation in Neumünster abrufen können. Über die Integration eines Navigationslinks kann auch direkt auf dem PC, Tablet oder Smartphone die Navigation oder Routenplanung zum Wunschparkplatz gestartet werden.
Informationen zu Öffnungszeiten, Preisen und Parkmöglichkeiten (Behindertenparkplätze und 24-Stunden-Parkplätze inklusive) finden sich dort ebenso und lassen sich zur Parkplatzwahl einfach auswählen.
- Online-Parkleitsystem: https://parken.neumuenster.com/
Im Notfall
Telefon | |
---|---|
Rettungsdienst | 112 |
Sozialpsychiatrischer Dienst | 04321 942 28 20 |
Ärztlicher Bereitschaftsdienst | 116 117 |
Giftinformationszentrum Nord | 0551 19240 |
Frauenhaus-Notruf | 04321 46733 |
Kinder- und Jugendsorgentelefon | 0800 1110333 |
Notruf häuslicher Gewalt | 43203 |
Telefon-Seelsorge | 0800 1110111 |
Zahnärztlicher Notdienst | 5995 |
Sie benötigen einen Schwerbehindertenausweis?
Dafür müssen Sie sich an das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein wenden. Es ist zuständig für
- die Feststellung von Behinderungen,
- die Ausstellung von Behindertenausweisen,
- Parkerleichterungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen,
- die Befreiung und Ermäßigung von der Kfz-Steuer,
- die unentgeltliche ÖPNV-Nutzung und
- Feststellungverfahren nach dem Schwerbehindertengesetz.
Auf der Webseite des Landesamtes können Sie unter anderem ein Passbild hochladen. Und es werden häufig gestellte Fragen beantwortet.
Zudem finden Sie hier zahlreiche Formulare, Merkblätter und Broschüren.
Adresse
Steinmetzstraße 1 - 11 • 24534 Neumünster
Webseite
Telefon 04321 913-5
Telefax 04321 13338
E-Mail