Menschen mit Beeinträchtigung

Beirat für Menschen mit Behinderung unterstützt und berät

Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Neumünster ist eine wichtige Interessensvertretung für Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft. „Wir sind für Sie da, beraten und unterstützen Sie gerne. Auch freuen wir uns über Ihren Besuch der öffentlichen Sitzungen des Beirates“ so die Beiratsvorsitzende Debora Demuth.
Der Beirat setzt sich für die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ein und arbeitet aktiv daran, Barrieren abzubauen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Der Beirat steht allen Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörigen und Unterstützern zur Verfügung.
Wenn Sie Fragen, Anliegen oder Probleme haben, die mit Behinderung zu tun haben, können Sie sich gerne an den Beirat wenden. Die Mitglieder bieten Beratung, Unterstützung und Informationen zu verschiedenen Themen im Zusammenhang mit Behinderung.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung ist telefonisch unter der Rufnummer 04321 942 3101 oder per E-Mail unter behindertenbeirat@neumuenster.de erreichbar.

Gut zu wissen

Die Betreuungsbehörde im Fachdienst Soziale Hilfen der Stadt Neumünster hilft Ihnen bei der rechtlichen und gesetzlichen Betreuung. Eine rechtliche Betreuung erhalten volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können.

Plöner Straße 27 • 24534 Neumünster
1. Etage rechts
Telefax 04321 942 2753
E-Mail

Sprechzeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
Nach Absprache sind auch Hausbesuche möglich!

Ihre Ansprechpartner/-innen

Buchstaben 
A - CFrau Bernhardt
Telefon 04321 942 3028
Zimmer 3
D - E, T - YHerr Theen
Telefon 04321 942 2439
Zimmer 4
F - IFrau Pfeiffer
Telefon 04321 942 2437
Zimmer 2
J - LFrau Maurer
Telefon 04321 942 2587
Zimmer 5
M - R, ZFrau Schlangen
Telefon 04321 942 2591
Zimmer
SFrau Bahlert
Telefon 04321 942 2118
Zimmer 1

Diese Stelle ist zuständig für:

Was bedeutet eine rechtliche Betreuung für mich? Wo kann ich die wesentlichen Informationen dazu erhalten? Wann benötige ich einen Betreuer, wie vermeide ich eine Betreuung durch Erstellung einer Vorsorgevollmacht?
Das Bundesministerium der Justiz bietet kostenfrei Broschüren zum Betreuungsrecht an. Neben Informationen zum Betreuungsrecht finden Sie auch ausführliche Erläuterungen zur Vorsorgevollmacht sowie ein Muster für die Erstellung einer solchen Vollmacht. Das Formular ist eine Empfehlung und kann selbstverständlich durch individuelle Formulierungen ergänzt oder geändert werden.

Fachdienst Soziale Hilfen
Neues Rathaus
Erdgeschoss (Nordflügel)
Großflecken 59 • 24534 Neumünster
E-Mail

Der Behindertenfahrdienst ist eine freiwillige Leistung der Stadt Neumünster für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (deutlichen Mobilitätseinschränkung).

Wichtiger Hinweis:

Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte telefonisch einen individuellen Termin mit der bzw. dem für Ihren Buchstaben zuständigen Mitarbeitenden.

Zur Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte das Bürgerbüro am Kuhberg 18 oder werfen diese in den Hausbriefkasten des Neuen Rathauses ein.

BuchstabenName
A – CiFrau Voß
Telefon 04321 942 2541
Zimmer E.99
E-Mail
Cj – HarmFrau Hostrup
Telefon 04321 942 2120
Zimmer E.111
E-Mail
Harms – KhFrau Helène
Telefon 04321 942 2590
Zimmer E.107
E-Mail
Ki – LiHerr Volquardsen
Telefon 04321 942 2321
Zimmer E.103
E-Mail
Lj – NicFrau Malinowsky
Telefon 04321 942 2039
Zimmer E.92
E-Mail
Nid – RueHerr Prieß
Telefon 04321 942 2689
Zimmer E.105
E-Mail
Ruf – SchreFrau Wedde
Telefon 04321 942 2762
Zimmer E.101
E-Mail
Schrf – SyFrau Krude
Telefon 04321 942 2482
Zimmer E.92
E-Mail
Sz – ZFrau Hippe
Telefon 04321 942 2497
Zimmer E.109
E-Mail

Fachdienst Soziale Hilfen
Neues Rathaus
Erdgeschoss (Nordflügel)
Großflecken 59 • 24534 Neumünster
E-Mail

  • Gesamt- und Teilhabeplan  (PDF-Datei): Der Gesamtplan ist Grundlage für die Bewilligung einer Eingliederungshilfeleistung.

Wichtiger Hinweis:

Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte telefonisch einen individuellen Termin mit der bzw. dem für Ihren Buchstaben zuständigen Mitarbeiter.

Zur Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte das Bürgerbüro am Kuhberg 18 oder werfen diese in den Hausbriefkasten des Neuen Rathauses (Großflecken 59) ein.

Telefonische Sprechzeiten:

Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

Ansprechpartner/-innen der Leistungsgewährung

BuchstabenName
A – CaFrau Voß
Telefon 04321 942 2541
Zimmer E.99
E-Mail
Cb - HabFrau Hostrup
Telefon 04321 942 2120
Zimmer E.111
E-Mail
Hac - KapFrau Helène
Telefon 04321 942 2590
Zimmer E.107
E-Mail
Kaq - LemHerr Volquardsen
Telefon 04321 942 2321
Zimmer E.103
E-Mail
Len - MülFrau Malinowsky
Telefon 04321 942 2039
Zimmer E.92
E-Mail
Müm - RösHerr Prieß
Telefon 04321 942 2689
Zimmer E.105
E-Mail
Röt - SchoFrau Wedde
Telefon 04321 942 2762
Zimmer E.101
E-Mail
Schp - StFrau Krude
Telefon 04321 942 2482
Zimmer E.92
E-Mail
Su - ZFrau Hippe
Telefon 04321 942 2497
Zimmer E.109
E-Mail
  • Unterhaltsprüfung im Rahmen der Eingliederungshilfe
  • Integrative Förderung in Kitas
  • BaföG und Frühförderung
BuchstabenAnsprechpartnerin
A - K
 
Frau Erdmann
Telefon 04321 942 2786
Zimmer E.97
E-Mail
L - ZFrau Oldewurtel
Telefon 04321 942 2446
Zimmer E.95
E-Mail

Wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Fischereischein-Prüfung abzulegen, können Sie bei der oberen Fischereibehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Die Genehmigung erlaubt es, mit der Handangel in Begleitung einer erwachsenen Inhaberin oder eines erwachsenen Inhabers eines gültigen Fischereischeins zu angeln. Die Ausnahmegenehmigung kann auf unbestimmte Zeit erteilt werden. Ausnahmegenehmigungen von der Fischereischeinpflicht, die unter vergleichbaren Bedingungen in einem anderen Bundesland ausgestellt wurden, werden in Schleswig-Holstein anerkannt.

Fachdienst Soziale Hilfen
Neues Rathaus
Erdgeschoss
Großflecken 59 • 24534 Neumünster
E-Mail

Sprechzeiten

Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache

Fachdienst Soziale Hilfen
Neues Rathaus
Großflecken 59
Erdgeschoss (Nordflügel)
Telefax 04321 942 2753

Arbeitsgruppe Teilhabeplanung
Leitung: Herr Formella
Zimmer E.81
Telefon 04321 942 2379
E-Mail

BuchstabenAnsprechpartner/-in
A – CapHerr Langer
Telefon 04321 942 2718
Zimmer E.85
E-Mail
Caq - Gie  Frau Boos
Telefon 04321 942 2124
Zimmer E.89
E-Mail
Gif - HeinFrau Dubberke
Telefon 04321 942 2121
Zimmer E.90
E-Mail
Heio - IckFrau Eichhorn
Telefon 04321 942 2540
Zimmer E.86
E-Mail
Icl - KramFrau Dietz
Telefon 04321 942 2153
Zimmer E.82
E-Mail
Kran - MerFrau Wagener
Telefon 04321 942 2474
Zimmer E.82
E-Mail
Mes - PauFrau Micheels-Giwoleit
Telefon 04321 942 2766
Zimmer E.91
E-Mail
Pav - RohdFrau Barz
Telefon 04321 942 2475
Zimmer E.87
E-Mail
Rohe - SchüFrau Baumann
Telefon 04321 942 2122
Zimmer E.88
E-Mail
Schv - SzcFrau Weger
Telefon 04321 942 2123
Zimmer E.86
E-Mail
Szd - ZFrau Voß
Telefon 04321 942 2226
Zimmer E.83
E-Mail

Fachdienst Soziale Hilfen
Neues Rathaus
Erdgeschoss, Südflügel
Großflecken 59 • 24534 Neumünster
E-Mail

BuchstabenAnsprechpartner/-in
A - KFrau Haase
Telefon 04321 942 2694
Zimmer E.24
L - TFrau Himici
Telefon 04321 942 2596
Zimmer E.22
U - ZFrau Fuhrmann
Telefon 04321 942 2459
Zimmer E.18

Sprechzeiten

Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache

Für Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Personen zugelassen sind oder zugelassen werden sollen, sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Steuervergünstigungen in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung um 50 Prozent vor (§ 3a KraftStG).
Die Art der Steuervergünstigung bestimmt sich danach, welche Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis enthalten sind.

Fachdienst Soziale Hilfen
Großflecken 59 • 24534 Neumünster
Neues Rathaus
Erdgeschoss
Telefax 04321 942 2293
E-Mail

Ansprechpartnerin

N.N.
Zimmer E.29
Telefon 04321 942 2517

Sprechzeiten

Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache

Für die Ausstellung eines Blauen Parkausweises wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro oder die Kfz-Zulassungsstelle. Wenn Sie nachweislich die Voraussetzungen erfüllen, kann der Parkausweis sofort ausgestellt werden.

Blauer Parkausweis

  • Erstbeantragung:
    • letzter Bescheid des Landesamtes für soziale Dienste und
    • Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG oder Bl),
    • Passbild.
  • Verlängerung:
    • Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG oder Bl),
    • den alten blauen Parkausweis,
    • Passbild.

Für orange und gelbe Parkausweise wenden Sie sich bitte an die Kfz-Zulassungsstelle. Hierbei muss von dort zunächst das Landesamt für soziale Dienste beteiligt werden, bevor ein Parkausweis ausgestellt werden kann.

Oranger Parkausweis (Parkerleichterung)

  • Erstbeantragung: Schwerbehindertenausweis
  • Verlängerung: Schwerbehindertenausweis und alten orangenen Parkausweis

Gelber Parkausweis (Parkerleichterung)

  • Erstbeantragung: Schwerbehindertenausweis
  • Verlängerung: Schwerbehindertenausweis und alten gelben Parkausweis

Für Schwerbehinderte mit dem Vermerk "aG" ("außergewöhnlich Gehbehinderte") oder dem Vermerk "Bl" (Blind) im Schwerbehindertenausweis stehen überall im Stadtgebiet besonders gekennzeichnete Parkplätze zur Verfügung.
Auf diesen Plätzen dürfen Fahrzeuge nur mit einer speziellen Genehmigung abgestellt werden. Diese Parkberechtigungen werden gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit den oben genannten Vermerken oder des entsprechenden Bescheides des Versorgungsamtes bei uns im Bürgerbüro (Altes Rathaus) ausgestellt.
Die Ausstellung in der Zulassungsstelle oder im Bürgerbüro erfolgt gebührenfrei.

Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens durch schriftliche Vollmacht beauftragen, die Parkerleichterung für Sie zu beantragen.
Eine schriftliche Beantragung ist nicht möglich.

In der Zulassungsstelle ist die schriftliche Beantragung möglich, wenn von allen benötigten Unterlagen Kopien und ein Passfoto eingereicht werden.

Zuständig:

Kfz-Zulassungsstelle
Telefon 04321 942 24 60
E-Mail: zulassungsstelle@neumuenster.de

oder

Bürgerbüro am Kuhberg 18
Telefon04321 942 2600
E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de

Noch Fragen? Hier wird Ihnen geholfen:
Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Neumünster
Plöner Straße 27 • 24534 Neumünster
Telefon  04321 942 2460 (Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr)
Telefax  04321 942 2345
E-Mail  

Für schwerbehinderte Menschen, die ihren Arbeitsplatz in einem Betrieb im Bereich der Stadt Neumünster haben sowie für deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist die Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht die Ansprechpartnerin in den Bereichen Prävention & Begleitende Hilfe im Arbeitsleben und Kündigungsschutz.

Prävention & Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Nach §§ 84 und 102 Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX):
Beratung, Hilfe und Unterstützung bei behinderungsbedingten Problemen im Arbeitsverhältnis
Ausnahme: Die Fürsorgestelle ist nicht zuständig für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

Kündigungsschutz
Nach §§ 85 ff SGB IX:
Die Kündigung der Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Menschen durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Fürsorgestelle. 

Kontakt
Soziale Hilfen
Neues Rathaus
Erdgeschoss, Südflügel

AnsprechpartnerinTelefonMail-Kontakt
N.N.
Zimmer E.29
04321 942 2517E-Mail

Unterwegs in Neumünster

  • Jugendherberge im Kiek in!

Gartenstraße 32
24534  Neumünster 
Telefon  04321 419960
Telefax 04321 4199699
⇒ E-Mail: info@kiek-in-nms.de
Webseite

Sechs Zimmer sind für Rollstuhlfahrer geeignet. An den beiden Eingängen (Haupt- und Hofeingang) ist eine Rampe verfügbar.

  • Hof Schnoor – Bed & Breakfast

Joachim und Julia Schnoor
Poststraße 14 • 24634 Padenstedt
Telefon 04321 8 51 48 65
E-Mail
Webseite

Die Wohnungen sind nahezu alle barrierefrei erreichbar. Bei der einen oder anderen Wohnung kann es mal einen Versatz von drei Zentimetern geben, aber keine Stufen.

  • Ferienwohnung Teldec

Birgit und Jörg Ingwersen
Niedernstraße 7a • 24589 Nortorf
Telefon 04392 40 36 36
Mobil 0174 760 2768
⇒ E-Mail: info@ferienwohnung-teldec.de
Webseite

Diese Wohnung hat keine Schwellen und verfügt über einen Hebelift (Fahrstuhl). Die Dusche ist barrierefrei.

Sollten Sie keinen Euroschlüssel für Behindertentoiletten besitzen, dann bekommen Sie im Bürgerbüro am Kuhberg 18 den Schlüssel für das Behinderten-WC (Telefon 04321 942 2400).

Wie bekomme ich einen Euroschlüssel?

Bildergebnis für euroschlüssel für behindertentoilettenDer Euroschlüssel wird in Deutschland durch den Club Behinderter und ihrer Freunde, Darmstadt und Umgebung e. V. (CBF) verkauft. Privatpersonen können den Schlüssel durch Zusendung einer Kopie ihres Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) per Post, Telefax oder E-Mail bestellen: Das Euroschlüssel-Projekt.

Wheelmap ist eine Karte für rollstuhlgerechte Orte. Unter www.wheelmap.org können Nutzer weltweit Orte finden, eintragen und die Rollstuhlgerechtigkeit mit einem Ampelsystem bewerten. Ausflüge werden für mobilitätseingeschränkte Menschen so planbarer. Die Karte ist in 33 Sprachen verfügbar, darunter Arabisch, Türkisch, Dänisch und Deutsch und als kostenlose App für iPhones und Androids verfügbar.

 Telefon
Rettungsdienst112
Sozialpsychiatrischer Dienst04321 942 28 20
Ärztlicher Bereitschaftsdienst116 117
Giftinformationszentrum Nord0551 19240
Frauenhaus-Notruf04321 46733
Kinder- und Jugendsorgentelefon0800 1110333
Notruf häuslicher Gewalt43203
Telefon-Seelsorge0800 1110111
Zahnärztlicher Notdienst5995

Sie benötigen einen Schwerbehindertenausweis?

Dafür müssen Sie sich an das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein wenden. Es ist zuständig für

  • die Feststellung von Behinderungen,
  • die Ausstellung von Behindertenausweisen,
  • Parkerleichterungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen,
  • die Befreiung und Ermäßigung von der Kfz-Steuer,
  • die unentgeltliche ÖPNV-Nutzung und
  • Feststellungverfahren nach dem Schwerbehindertengesetz.

Auf der Webseite des Landesamtes können Sie unter anderem ein Passbild hochladen. Und es werden häufig gestellte Fragen beantwortet.

Zudem finden Sie hier zahlreiche Formulare, Merkblätter und Broschüren.

Adresse
Steinmetzstraße 1 - 11 • 24534 Neumünster
Webseite
Telefon 04321 913-5
Telefax 04321 13338
E-Mail