Pflegestützpunkt

Pflege braucht Beratung

Großflecken 71 • 24534 Neumünster
Telefax 04321 942  2086
E-Mail

Der Pflegestützpunkt ist für Terminvereinbarungen zu persönlichen Beratungen im Büro, bei Ihnen zuhause oder per Videoanruf montags bis freitags unter der Rufnummer 04321 942 2779 oder per E-Mail erreichbar.

Findet gerade eine Beratung statt, können wir das Gespräch nicht persönlich annehmen.

Die Kontaktdaten können aber jederzeit auf den Anrufbeantworter gesprochen werden. Es erfolgt so schnell wie möglich ein Rückruf.

Ansprechpartner/-innenTelefon
Kai Falck
(Altenpfleger)
04321 942 2779
Stefanie Hack
(Krankenschwester
und Dipl.-Sozialpädagogin)
04321 942 2745
Kersten Andresen
(Dipl.-Sozialpädagogin)
04321 942 2568
Sigrid Brügmann
(Verwaltung)
04321 942 2452
Öffnungszeiten 
Dienstag09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag14:30 bis 17:00 Uhr
weitere Termine und Hausbesuche nach Absprache 

Frau Andresen, Frau Hack und Herr Falck informieren Sie unverbindlich über:

  • Soziale und pflegerische Versorgungs- und Betreuungsangebote 
  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst
  • Finanzierung von Pflege
  • Häusliche Hilfs- und Pflegedienste
  • Betreutes Wohnen
  • Tages- und Kurzzeitpflege
  • Pflegeheime
  • Gesetzliche Betreuung, Vollmachten und Patientenverfügungen

Tagespflege
In der Tagespflegeeinrichtung werden pflegebedürftige Menschen tagsüber betreut und gepflegt, gleichzeitig werden die ihnen verbliebenen Fähigkeiten durch gezielte Maßnahmen aktiviert. Nachmittags werden die Pflegebedürftigen nach Hause zurückgebracht. Die Kosten für die Tagespflege können über die Pflegeversicherung abgerechnet werden, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Diese Leistungen können zusätzlich zu den Geld- oder Sachleistungen gewährt werden.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege (in Krisensituationen, wenn häusliche Versorgung vorübergehend nicht möglich ist) und die Verhinderungspflege (bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen) sind zeitlich befristete stationäre Ganztagsbetreuungen pflegebedürftiger Menschen, die sonst zu Hause gepflegt werden. Kurzzeitpflege wird zum Beispiel häufig genutzt, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen sowie eine entsprechende Nachsorge nach schwerer Krankheit sicherzustellen. Dauerhaft Pflegebedürftige können auch hier Pflegeversicherungsleistungen in Anspruch nehmen. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind jeweils auf vier Wochen beschränkt, werden mit bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr bezuschusst und können nach Bedarf miteinander kombiniert werden. Der Versicherte muss jedoch auch einen Eigenanteil leisten. Alle Seniorenpflegeeinrichtungen in Neumünster bieten Kurzzeit- oder Verhinderungspflegeplätze an, soweit die aktuelle Belegung das zulässt.

Betreutes Wohnen
Unter „betreutem Wohnen“ oder „Service-Wohnen“ versteht man Wohnanlagen mit senioren- und behindertengerechten Wohnungen, für die außerdem ein besonderes Serviceangebot bereitgehalten wird. Bei dieser Wohnform hat jeder Bewohner eine eigene Wohnung, für die ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Zusätzlich stellt ein Service-Anbieter, meist eine Senioreneinrichtung oder ein Pflegedienst, ein Servicepaket bereit, für das der Bewohner eine monatliche Servicepauschale zahlen muss. Die Inhalte des Serviceangebots variieren bei den einzelnen Anbietern. Das Grundservicepaket umfasst in der Regel: Hausnotruf-Anschluss, Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und Flure, Winterdienst, Organisation von Freizeitangeboten, Beratungen und Gesprächsangebote, Vermittlung von Hilfsdiensten.
Mahlzeitendienste, hauswirtschaftliche oder pflegerische Leistungen sind in der Regel nicht in der Servicepauschale enthalten und müssen bei Bedarf zusätzlich organisiert und vergütet werden.

Haushaltshilfen
Haushalts- und Betreuungsdienste bieten Hilfen rund um den Haushalt an, wie das Reinigen der Wohnung, Einkaufen, Kochen, Wäschepflege. Aber auch Begleitung beim Spazierengehen, beim Arztbesuch oder bei Behördengängen sowie teilweise pflegerische Alltagshilfen werden angeboten. Diese Leistungen sind kostenpflichtig und werden im Allgemeinen nicht erstattet. Wenn ein Pflegegrad vorliegt, kann ggf. der Entlastungsbetrag (125 Euro) hierfür verwendet werden, sofern der Dienst eine entsprechende Anerkennung hat.

Pflegeheime
In einer Pflegeeinrichtung erhalten Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung ständig pflege­bedürftig sind, neben Unterkunft, Verpflegung und Betreuung auch eine qualifizierte Pflege. Die Heimkosten bestehen aus folgenden Bestandteilen: Pflegekosten: Dies sind die Kosten für die reinen pflegerischen Versorgungsleistungen. Nur an diesen beteiligt sich die Pflegeversicherung mit einem Festbetrag je nach Pflegegrad. Die Differenz zwischen den Pflegekosten und der Pflegeversicherungsleistung bezahlen die Bewohner. Unterkunftskosten: Dies sind die Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Sie müssen von den Bewohnern in voller Höhe selbst getragen werden. Investitionskosten: Dies sind die Kosten für Aus-, Um- und Neubauten, für technische Ausstattung, für Investitionsgüter wie Fuhrpark oder Einrichtungsgegenstände sowie für die Instandhaltungen. Sie müssen von den Bewohnern selbst getragen werden. Sollten das monatliche Einkommen sowie das Vermögen trotz Pflegeversicherungsleistungen nicht zur Deckung der Heimkosten ausreichen, erhalten Anspruchsberechtigte auf Antragstellung Sozialhilfeleistungen.
Wenn der Antragsteller Kinder hat, prüft der Fachdienst Soziale Hilfen, ob diese im Rahmen der Unterhaltspflicht wirtschaftlich in der Lage sind, sich an den Heimkosten zu beteiligen.

Pflegedienste
Sie helfen Ihnen bei folgenden Verrichtungen: äusliche Krankenpflege, Hauspflege, Urlaubs- und Ersatzpflege (bei Verhinderung der Pflegeperson), Pflegeberatungsgespräche
Die häusliche Krankenpflege umfasst die medizinische Versorgung der Patienten nach ärztlicher Anordnung (Behandlungspflege, z. B. Injektionen und Verbände) und in Ausnahmefällen für einen kurzen Zeitraum die Pflege von Schwerkranken. Diese Leistungen werden in der Regel nach vorheriger Abstimmung von der Krankenkasse getragen.
In der Hauspflege werden neben einer Grundpflege (Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme) auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten in kleinem Umfang (Reinigungsarbeiten, Vorbereiten der Mahlzeiten usw.) wahrgenommen. Bei Vorliegen eines Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse einen Teil der entstehenden Kosten.
Bei Verhinderung der privaten Pflegeperson kann ein Antrag auf Kostenübernahme für eine Ersatzpflegekraft (Urlaubsvertretung bzw. Ersatzpflege) bei Ihrer Pflegekasse gestellt werden. Die Kosten werden für maximal 28 Tage bis zu 1.612 Euro pro Jahr ab Pflegegrad 2 übernommen (eine Erhöhung der Leistung ist möglich bei entsprechender Kürzung des Kurzzeitpflegeanspruchs). Verhinderungspflege ist auch stundenweise möglich; dann entfällt die Begrenzung auf 28 Tage.
Wenn die Pflege von einer Privatperson übernommen wird, muss je nach Pflegegrad halb- oder vierteljährlich ein Beratungseinsatz in Anspruch genommen werden. Dieser wird von den ambulanten Pflegediensten in Form eines Pflegeberatungsgespräches durchgeführt. Die Kosten für diesen Einsatz trägt die Pflegekasse.

Hausnotruf
Wenn Sie befürchten, dass Sie im Notfall Ihr Telefon nicht mehr erreichen, können Sie in Ihrer Wohnung ein Notrufsystem installieren lassen. Ein kleiner Funksender, am Körper getragen, ermöglicht jederzeit das Auslösen eines Notrufes. Dadurch wird Sprechkontakt mit der Hausnotrufzentrale aufgenommen. Diese benachrichtigt Ihre Vertrauensperson oder einen Dienst, bei dem Ihr Schlüssel hinterlegt ist, und bleibt mit Ihnen in Verbindung, bis die Hilfe eingetroffen ist. Die Hausnotruf-Anbieter halten zum Teil besondere Extra-Leistungen vor. Da die Preise unterschiedlich sind, ist ein Preisvergleich sinnvoll. Die einmalige Anschlussgebühr beträgt zwischen 0 und 55 Euro, die Monatsgebühr beträgt günstigstenfalls 23 Euro. Bei Vorliegen eines Pflegegrades kann ein Antrag auf Übernahme eines Teils der Kosten bei der Pflegekasse gestellt werden.

Essen auf Rädern
Mahlzeitendienste liefern das Essen direkt nach Hause. Der Kunde entscheidet, ob er täglich beliefert werden möchte oder nur gelegentlich. Einige Anbieter haben auch diätetische und vegetarische Kost im Programm. Bei geringem Einkommen kann ein Zuschuss beim Fachdienst Soziale Hilfen der Stadt Neumünster beantragt werden.

Wohngemeinschaften
In einer Wohngemeinschaft werden die Mieter rund um die Uhr durch Pflege- bzw. Betreuungskräfte betreut. Diese sorgen für die Gestaltung des Tages, gemeinsame Mahlzeiten sowie kleinere pflegerische Hilfen (z. B. Toilettengang). Jeder Mieter hat ein Zimmer mit Bad, zudem stehen Gemeinschaftsräume zur Verfügung.
Folgende Verträge werden abgeschlossen: Mietvertrag, Betreuungsvertrag. Darüber hinaus bei Bedarf: Vertrag über hauswirtschaftliche Leistungen, Vertrag über pflegerische Leistungen. Diese Leistungen müssen extra vergütet werden.

Demenzerkrankungen sind eine der Hauptursachen für Pflegebedürftigkeit im Alter. In unserer  Beratung begegnen uns zahlreiche Fragen, Ängste und Unsicherheiten von Betroffenen und Angehörigen. Dabei sind die Verläufe von Demenzerkrankungen unterschiedlich, sie müssen individuell gesehen und behandelt bzw. ein entsprechender Umgang damit gefunden werden. Es gibt inzwischen zahlreiche Möglichkeiten, Angebote und hilfreiche Tipps, die wir in einer Broschüre zusammengestellt haben.

  • Broschüre: Angebote und Hilfen für demenzkranke Menschen und ihre Angehörigen in Neumünster

Pflegestützpunkt Neumünster – Information

Großflecken 71 • 24534 Neumünster
Kontaktperson: Kersten Andresen, Kai Falck und Stefanie Hack
Telefon 04321 942 2745 und 942 2779
Telefax 04321 942 2086
E-Mail: pflegestuetzpunkt@neumuenster.de

Betreuungsgruppe: "Tüddelstuv"

Großflecken 71 • 24534 Neumünster
Jeder zweite, dritte und vierte Mittwoch im Monat, von 15:00 bis 17:00 Uhr
Kosten: 10 Euro/pro Nachmittag
Teilnehmer: offene Gruppe, zurzeit etwa acht Personen
Fahrdienst nach Wunsch und Absprache (5 Euro)
Anmeldung über den Pflegestützpunkt

Häuslicher Helferkreis

Termin: nach Absprache
Kosten: nach Absprache

Gesprächskreis Demenz: Selbsthilfegruppe Angehörige

Großflecken 71 • 24534 Neumünster
Jeden ersten Donnerstag im Monat, 18:00 Uhr
Kostenloses Angebot
Anmeldung über den Pflegestützpunkt

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen

  • einer körperlichen,
  • einer geistigen, 
  • einer seelischen Krankheit
  • oder
  • einer Behinderung

für gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens,

  • auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate,
  • in erheblichem Maße Unterstützung und Hilfe benötigen
  • und die den Hilfebedarf nicht eigenständig ausgleichen können!

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse befindet sich bei der Krankenkasse.

  • Dies kann schriftlich, aber auch telefonisch erfolgen.
  • Der Eingang des Antrages wird von der Pflegekasse schriftlich betätigt.
  • Die Pflegekasse beauftragt den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
  • Der medizinische Dienst der Krankenkassen meldet sich, um einen Termin zur Begutachtung anzukündigen.
  • Wenn Sie an diesem Termin verhindert sind, können Sie sich unter der angebenden Telefonnummer melden und einen neuen Termin vereinbaren.

Denken Sie daran, ärztliche Atteste und vorhandene Arzt- und Krankenhausentlassungsberichte bereitzuhalten und stellen Sie Medikamente, die Sie benötigen, bereit.

Bitten Sie Ihre Angehörige, die Pflegeperson bzw. Ihren Pflegedienst, bei der Begutachtung dabei zu sein!

Mit Hilfe eines Fragenkatalogs wird ein speziell geschulter Arzt oder eine Pflegefachkraft des MDK Ihren Gesundheitszustand und Unterstützungsbedarf ermitteln.

Er wird sich nach aktuellen Krankheiten und Vorerkrankungen erkundigen und danach, bei welchen Dingen Sie im Alltag Hilfe benötigen und welche Sie selbstständig erledigen können.

Maßstab ist der Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie selbstständig der Mensch bei der Bewältigung seines Alltags ist: Was kann die Person selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig und wobei ist sie ganz unselbständig.

Dazu werden seine Fähigkeiten umfassend in folgenden Lebensbereichen begutachtet:

Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Probleme, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltaglebens und soziale Kontakte

Aus der Begutachtung ergibt sich eine Gesamtbewertung in Punkten. Auf dieser Basis erfolgt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.

Pflegegrad 1geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit
besonderen Anforderungen an die pflegerische
Versorgung
PflegegradePG 1
(Euro)
PG 2
(Euro)
PG 3
(Euro)
PG 4
(Euro)
PG 5
(Euro)
Geldleistung
(ambulant)
-316545728901
Sachleistung
(ambulant)
-689129816121995
Entlastungsbetrag
(ambulant)
125125125125125
Leistungsbetrag
(vollstationär)
125770126217752005

Siehe auch "Informationen zu gesetzlichen Leistungen"

Das Sozialhilferecht

Das Einkommen und die Ersparnisse reichen nicht aus, um notwendige Hilfen (z.B. Haushalt, Pflege, Zuschuss zu Essen auf Rädern oder Tagespflege) zu finanzieren?

Die Leistungen der Pflegeversicherung decken nicht die Kosten?

  • Antrag auf Hilfe zur Pflege beim örtlichen Sozialamt
  • Dort wird geprüft, ob ein Anspruch auf Unterstützung vorliegt.
  • Es wird geprüft, ob leibliche Kinder ggf. unterhaltspflichtig sind.

Zuhause wohnen mit Unterstützung z.B. durch:

  • Pflegedienste
  • Betreuungsdienste
  • Essen auf Rädern
  • Hausnotrufsysteme
  • Barrierefreie Wohnumfeldgestaltung

Betreutes Wohnen

  • Wohnanlagen mit „seniorengerechten“ Wohnungen bieten ein besonderes Serviceangebot.
  • Die Inhalte des Serviceangebotes variieren bei den einzelnen Anbietern, auch die Preise sind unterschiedlich.

Die Senioren-WG

  • In einer Wohngemeinschaft werden die Mieter rund um die Uhr oder tagsüber durch Pflege- bzw. Betreuungskräfte betreut. Diese Wohnform gibt es im speziellen auch für Menschen mit Demenz.
  • Gesorgt wird für die Gestaltung des Tages, für gemeinsame Mahlzeiten sowie für pflegerische Hilfen.
  • Jeder Mieter hat ein Zimmer/eine Wohnung mit Bad.
  • Es stehen Gemeinschaftsräume zur Verfügung.

Das Pflegeheim

  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Betreuung
  • Pflege
  • spezielle Abteilungen bzw. Wohngruppen für Menschen mit Demenz

Es ist oft schwer einzuschätzen, ob sich ein älterer Mensch in einem Pflegeheim gut einleben wird oder nicht. Sogenanntes „Probewohnen“,  z. B. im Rahmen einer Kurzzeitpflege, kann bei der Entscheidung helfen.

Zu den Anbietern in Neumünster lesen Sie bitte "Informationen zu Anbietern".