Wohnberechtigungsscheine

Zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) ist in der Regel ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist nur möglich, wenn der Wohnungssuchende eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Außerdem kann dem Wohnungssuchenden, je nach Anzahl der Personen, die zu seinem Haushalt gehören, nur eine bestimmte Wohnungsgröße zugebilligt werden.
Für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist das Bürgerbüro zuständig.

Was ist mitzubringen?

Einkommensunterlagen wie z.B.

  • die letzten drei Lohnabrechnungen
  • letztes Weihnachts-/Urlaubsgeld
  • letzter Pension-/Rentenbescheid
  • Unterhalt
  • Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt/Jobcenter
  • Krankengeld
  • bei Selbstständigkeit: akt. Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. BwA der letzten 6 Monate
  • bei Schwangerschaft: Mutterpass
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • Personalausweis oder Pass 

Was ist noch zu tun?

Bitte füllen Sie einen >> Antrag aus. Diesen können Sie sich auch direkt im Bürgerbüro abholen.

Wie bekomme ich nun meine Bescheinigung?
Ob per Post oder persönlich: Es wird anhand Ihrer Einkommensunterlagen ermittelt, ob Sie zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung berechtigt sind. Dann wird Ihnen die Bescheinigung über Wohnberechtigung umgehend zugeschickt oder gleich persönlich mitgegeben. Mit dieser Bescheinigung können Sie sich bei allen auf der Rückseite der Bescheinigung genannten Wohnungsgesellschaften nach einer geeigneten Wohnung bewerben.

Die Ausstellung der Bescheinigung über Wohnberechtigung erfolgt gebührenfrei.

Für Rückfragen können Sie auch eine Mail senden an:
buergerbuero@neumuenster.de  
oder anrufen: 04321 942 26 00
Telefax: 04321 942 24 88