Kfz-Händler und Zulassungsdienste

Aktueller Hinweis

Aufgrund der städtischen Personalversammlung ist die Kfz-Zulassungsstelle am 29.03.2023 geschlossen.

Es kann daher in der Bearbeitung abgegebener Vorgänge zu Verzögerungen kommen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Zulassungsverfahren für gewerbliche Zulassungsdienste und Kfz-Händler

  • Die Zulassungsstelle nimmt von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 bis 08:00 Uhr Unterlagen für Zulassungen und Abmeldungen entgegen. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet und die Abholung erfolgt nach Anruf zwischen 12:30 Uhr und 13:00 Uhr (in der Regel am gleichen Tag; Verzögerungen sind jedoch nicht ausgeschlossen).
  • Der Zugang zum Schalter besteht über das Ausgangstor in der Rudolf-Weißmann-Straße 

Für die Abgabe von Zulassungen ist zu beachten:

  • Der Kfz-Betrieb/Zulassungsdienst reserviert (soweit bei neuen Schildern benötigt) ein Kennzeichen online bei der Zulassungsstelle (Wunschkennzeichen). Die Kennzeichen müssen eigenständig besorgt werden und bei der Abgabe der Unterlagen vorhanden sein.
  • Der Bevollmächtigte weist sich bei der Abgabe der Unterlagen am Fensterschalter bitte unaufgefordert mit einer entsprechenden Vollmacht des Betriebes, der Gewerbeanmeldung und eigenem Personalausweis aus.
  • Der Kfz-Betrieb/Zulassungsdienst bündelt alle für die Zulassung eines Fahrzeugs benötigten Unterlagen in einem Umschlag. Die gesamten Unterlagen sind zwingend in einer geschlossenen Tasche / Karton usw. einzureichen.
  • Neben den „Standard-Unterlagen“ und Schildern muss der Antrag der Zulassung vollständig ausgefüllt und unterschrieben beigefügt sein.
  • Vorgänge, die nicht den o.g. Anforderungen entsprechen oder unvollständig sind, müssen leider unbearbeitet wieder zurückgegeben werden.
  • Denken Sie auch an die Vollmacht und das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.

Wir bitten Sie, dieses Verfahren im Sinne einer geordneten Abwicklung unbedingt zu beachten.