Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer tätig werden möchten, müssen Sie sich bei der örtlichen Betreuungsbehörde melden. Die örtlichen Betreuungsbehörden sprechen gegenüber den Betreuungsgerichten in vielen Bertreuungsverfahren Empfehlungen aus, wer als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer bestellt werden sollte.

Bevor Sie erstmals im Bezirk eines Vormundschaftsgerichts zur Berufsbetreuerin oder zum Berufsbetreuer bestellt werden können, müssen Sie der zuständigen Behörde ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen und sich über Zahl und Umfang der von Ihnen berufsmäßig geführten Betreuungen erklären. Zum Teil werden auch Nachweise über eine etwaige fachliche Ausbildung verlangt. Einige Betreuungsbehörden laden künftige Berufsbetreuerinnen oder Betrufsbetreuer darüber hinaus zu einem persönlichen Gespräch ein.

Teaser

Wer als Berufsbetreuerin / Berufsbetreuer tätig werden möchte, muss sich bei der Betreuungsbehörde melden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Betreuungsbehörde).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Führungszeugnis,
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis,
  • Mitteilung über Zahl und Umfang der berufsmäßig geführten Betreuungen.

Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

Rechtsgrundlage

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Betreuungsbehörde im FD Soziale Hilfen

Plöner Straße 27
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-3028 (A-C)
Telefon: +49 4321 942-2439 (D-E, T-Y)
Telefon: +49 4321 942-2437 (F-I)
Telefon: +49 4321 942-2587 (J-L)
Telefon: +49 4321 942-2591 (M-R, Z)
Telefon: +49 4321 942-2118 (S)
Telefax: +49 4321 942-2753

E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
Webseite: Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderung

Öffnungszeiten:

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Nach Absprache sind auch Hausbesuche möglich!

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht