Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer tätig werden möchten, müssen Sie sich bei der örtlichen Betreuungsbehörde melden. Die örtlichen Betreuungsbehörden sprechen gegenüber den Betreuungsgerichten in vielen Bertreuungsverfahren Empfehlungen aus, wer als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer bestellt werden sollte.
Bevor Sie erstmals im Bezirk eines Vormundschaftsgerichts zur Berufsbetreuerin oder zum Berufsbetreuer bestellt werden können, müssen Sie der zuständigen Behörde ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen und sich über Zahl und Umfang der von Ihnen berufsmäßig geführten Betreuungen erklären. Zum Teil werden auch Nachweise über eine etwaige fachliche Ausbildung verlangt. Einige Betreuungsbehörden laden künftige Berufsbetreuerinnen oder Betrufsbetreuer darüber hinaus zu einem persönlichen Gespräch ein.
Teaser
Wer als Berufsbetreuerin / Berufsbetreuer tätig werden möchte, muss sich bei der Betreuungsbehörde melden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Betreuungsbehörde).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Führungszeugnis,
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis,
- Mitteilung über Zahl und Umfang der berufsmäßig geführten Betreuungen.
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Betreuungsbehörde im FD Soziale Hilfen
Plöner Straße 27
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-3028 (A-C; Frau Bernhardt)
Telefon: +49 4321 942-2591 (D, M-R; Frau Schlangen)
Telefon: +49 4321 942-2587 (E, J-L; Frau Maurer)
Telefon: +49 4321 942-2438 (F, T - Y; Herr Wagner)
Telefon: +49 4321 942-2437 (G - I; Frau Pfeiffer)
Telefon: +49 4321 942-2118 (S, Z; Frau Bahlert)
Telefax: +49 4321 942-2753
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
Webseite: Betreuungsbehörde
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