Wir suchen euch! Stadtmacherinnen und Stadtmacher gesucht!
Die Stadt Neumünster sucht engagierte Personen, Vereine, Unternehmen, Initiativen etc., die Lust haben, unsere Innenstadt mit eigenen Ideen zu gestalten. Im Rahmen dieser Ausschreibung können sich Interessenten auf eine Projektförderung von bis zu 40.000 Euro aus dem "Fonds für urbane Interventionen im Innenstadtbereich der Stadt Neumünster" bewerben. Unter urbanen Interventionen verstehen wir große sichtbare Aktionen im Stadtraum, die neugierig machen, die dazu führen, dass wieder mehr Menschen in die Innenstadt kommen. Das lässt großen Spielraum für eure Ideen! Eine urbane Intervention könnte beispielsweise ein Beach-Volleyballturnier auf dem Großflecken sein, eine künstlerische Installation oder ein Familienfest im Rencks Park. Bewerbt euch jetzt und mit ein wenig Glück machen eure Ideen die Innenstadt zukünftig schöner.
Projektaufruf: Urbane Interventionen
Fonds für urbane Interventionen im Innenstadtbereich der Stadt Neumünster
Zur Stärkung der Innenstadt und zur Wiederbelebung von Leerständen sowie zum Erhalt und zu einer zukunftsgerechten Weiterentwicklung ihrer Funktionen als Lebens-, Geschäfts-, Arbeits- und Kulturraum erhält die Stadt Neumünster Zuwendungen vom Land Schleswig-Holstein. Ein Teil dieser Zuwendungen soll zusammen mit städtischen Eigenmitteln zweckentsprechend zur Finanzierung von „Urbanen Interventionen“ eingesetzt werden. Eine urbane Intervention ist eine sichtbare Aktion im Stadtraum, die die Bevölkerung dazu anregen soll, die Innenstadt wieder als einen Ort des Aufenthaltes zu entdecken. Im Rahmen einer urbanen Intervention sollen neue Nutzungen ausprobiert und Impulse für die gesamte Innenstadt gesetzt werden.
Informationen zur Teilnahme an der Ausschreibung
1. Fördergegenstand:
1.1 Gefördert werden „Urbane Interventionen“, die folgende Pflichtkriterien erfüllen:
- Die „Urbane Intervention“ regt die Bevölkerung an, die Innenstadt wieder als einen Ort des Aufenthalts zu entdecken.
- Die „Urbane Intervention“ ist im Stadtraum sichtbar.
und die mindestens zwei der folgenden Wahlkriterien erfüllen:
- Erreichen möglichst vieler Personen
- Impulsgeber für die gesamte Innenstadt
- erzeugt längerfristig Aufmerksamkeit
- Modellcharakter – Potenzial zur Etablierung als dauerhaftes Format
- Strahlkraft über Neumünster hinaus
Thematische Festlegungen oder Beschränkungen bestehen nicht.
1.2 Vorrangig gefördert werden „Urbane Interventionen“, bei denen von einer positiven Wirkung für die Innenstadt über den Durchführungszeitraum hinaus ausgegangen werden kann.
2. Teilnahmeberechtigte
- alle volljährigen Personen sowie Unternehmen, Vereine und sonstige Organisationen
- Die Stadt Neumünster sowie die städtischen Gesellschaften und städtische Anstalten des öffentlichen Rechts sind von der Ausschreibung ausgeschlossen.
3. Zuwendungsvoraussetzungen
3.1 Die „Urbane Intervention“ muss innerhalb des Fördergebietes verortet sein (siehe Übersichtsplan). Für das gesamte Fördergebiet können „Urbane Interventionen“ eingereicht werden. Die in den Flächensteckbriefen genannten Flächen stellen nur Beispiele dar. Auch die Nutzungsvorschläge sind lediglich Beispiele und es können auch andere Ideen eingereicht werden.
3.2 Die „Urbane Intervention“ muss im öffentlichen Raum sichtbar sein und möglichst großen Teilen der gesamten Stadtgesellschaft zugänglich sein.
3.3 Die „Urbane Intervention“ muss spätestens bis zum 30.09.2024 abgeschlossen sein.
3.4 Eine Inanspruchnahme der Förderung setzt voraus, dass sich die Zuwendungsempfängerin/der Zuwendungsempfänger mit der Veröffentlichung der „Urbanen Intervention“ auf Fachveranstaltungen und in Publikationen der Investitionsbank Schleswig-Holstein, des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und der Stadt Neumünster einverstanden erklärt. Des Weiteren setzt eine Inanspruchnahme der Förderung voraus, dass die Zuwendungsempfängerin/der Zuwendungsempfänger mit der Veröffentlichung der „Urbanen Intervention“ auf der Website der Stadt Neumünster einverstanden ist.
3.5 Eine Inanspruchnahme der Zuwendung setzt voraus, dass die Zuwendungsempfängerin/der Zuwendungsempfänger in der Lage ist, die „Urbane Intervention“ in eigener Verantwortung durchzuführen. Dies betrifft auch eventuell einzuholende Genehmigungen.
4. Ausschlusskriterien
Nicht gefördert werden „Urbane Interventionen“,
- die laufenden sowie bestehenden Planungen und Konzepten der Stadt Neumünster entgegenstehen.
- mit denen eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird. Maßnahmenbezogene Einnahmen dürfen nur zur unmittelbaren Finanzierung von Maßnahmenausgaben erzielt werden. Die gastronomische Versorgung der Besucherinnen und Besucher durch (ggf. gewinnorientierte) Dritte ist zulässig; diese Anbieter sind von der Förderung ausgeschlossen.
- die einen parteipolitischem Hintergrund haben.
- die der Verbreitung und Förderung problematischer Inhalte dienen. Solche Inhalte sind beispielsweise: Rassismus, Sexismus, Diskriminierung, Gewalt oder Nationalsozialismus.
- mit deren Durchführung bereits vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides begonnen wurde.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
5.1 Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einem Höchstbetrag von 40.000 Euro. Die Bereitstellung von Eigenmitteln ist nicht zwingend erforderlich, wird jedoch positiv gesehen.
5.2 Zuwendungsfähig sind insbesondere
- Leihgebühren z.B. für Werkzeug, eine Tribüne, Abgrenzungselemente oder Sportgeräte,
- maßnahmenbezogene Honorarkosten,
- Raummieten inkl. Nebenkosten, sofern die Mietfläche für das Projekt 300 m2 nicht übersteigt und bei leerstehenden Immobilien die Höhe der Miete 70% der Altmiete (Kaltmiete) nicht übersteigt,
- Versicherungskosten, sofern sie der „Urbanen Intervention“ unmittelbar zugeordnet werden können,
- Materialen, die im Rahmen der Projektdurchführung verbraucht werden,
- Gebühren für Genehmigungen, beispielsweise für eine Sondernutzungserlaubnis.
5.3 Anschaffungen von Materialien, die nicht als Verbrauchsmaterialien bewertet werden, gehen nach Durchführung der „Urbanen Intervention“ ins Eigentum der Stadt Neumünster über. Anschaffungen werden gegebenenfalls über die Stadt getätigt.
5.4 Zuwendungen werden grundsätzlich nachrangig gewährt. Maßnahmenbezogene Einnahmen, Eigenmittel, Spenden etc. müssen vorrangig zur Deckung der Maßnahmenausgaben eingesetzt werden.
5.5 Eine Förderung der „Urbanen Intervention“ durch unterschiedliche Förderprogramme ist ausgeschlossen, sofern keine eindeutige Zuordnung ihrer Bestandteile zu den einzelnen Förderprogrammen möglich ist. Bei einer beabsichtigten Förderung aus unterschiedlichen Förderprogrammen sind die Ausgaben und die Finanzierung der abgegrenzten Bestandteile der „Urbanen Intervention“ mit dem Antrag darzustellen.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Für alle die „Urbanen Interventionen“ betreffenden Publikationen und Werbemaßnahmen sind das Logo der Stadt Neumünster und das Logo des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein mit einem Hinweis auf Förderung durch diese Stellen zu versehen und zu nutzen. Bei internetbasierten Formaten ist für eine Verlinkung mit der Website der Stadt Neumünster zu sorgen. Zusätzlich kann die Verlinkung mit dem Instagram-Account der Stadt Neumünster erfolgen. Die genannten Logos werden zusammen mit der Bewilligung der Zuwendung in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
7. Verfahren
Für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren sind Anträge unter Verwendung des Formulars „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Fonds für urbane Interventionen im Innenstadtbereich der Stadt Neumünster“ (Anlage/abrufbar auf der Webseite der Stadt Neumünster) auszufüllen und bis zum 13. Februar 2024 zu richten an
Stadt Neumünster
Der Oberbürgermeister
Abteilung 61.2 Stadtentwicklung und Verwaltung
Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster
Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig. Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden auf Förderfähigkeit geprüft. Anschließend werden alle Antragstellerinnen und Antragsteller mit einem förderfähigen Antrag eingeladen, ihr Projekt in der Steuerungsgruppensitzung am 20. Februar 2024 vorzustellen. Nachdem alle Antragstellerinnen und Antragsteller ihre "Urbane Intervention" vorgestellt haben, entscheidet die Steuerungsgruppe, welche "Urbanen Interventionen" eine Zuwendung erhalten. Nachlaufend schließt sich eine projektbezogene Qualifizierungsphase an.
Über die Förderung entscheidet die von der Stadt Neumünster eingerichtete Steuerungsgruppe zum Innenstadtprogramm Schleswig-Holstein im Rahmen der verfügbaren Mittel nach Vorprüfung der Anträge durch die Stadt. Der Zuwendungsbescheid wird von der Stadt Neumünster nach der projektbezogenen Qualifizierungsphase erteilt.
Es ist sichergestellt, dass Mittel nicht zwingend vorfinanziert werden müssen.
Die Maßnahmen sind bis zum 30.09.2024 abzuschließen. Nach Maßnahmenabschluss ist innerhalb eines Monats ein Verwendungsnachweis einzureichen. Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Das Formular zum Verwendungsnachweis wird mit dem Zuwendungsbescheid übermittelt.