Urbane Interventionen

Gesucht und gefunden!

Unter dem Motto „Wir suchen euch! Stadtmacherinnen und Stadtmacher gesucht“ hatte die Stadt Neumünster den Projektaufruf „Urbane Interventionen“ veröffentlicht (s.weiter unten). Gesucht wurden engagierte Personen, Vereine, Unternehmen, Initiativen etc., die Lust haben, unsere Innenstadt mit eigenen Ideen zu gestalten. Im Rahmen des Aufrufs konnten sich Interessenten auf eine Projektförderung von bis zu 40.000 Euro aus dem Fonds für urbane Interventionen im Innenstadtbereich der Stadt Neumünster bewerben.

Urbane Interventionen sind große sichtbare Aktionen im Stadtraum, die neugierig machen, die dazu führen, dass wieder mehr Menschen in die Innenstadt kommen. Ziel der Maßnahme ist es, die Innenstadt zu beleben, indem durch urbane Interventionen neue Anreize geschaffen werden, um sich dort aufzuhalten.

Aus sieben Anträgen hat die Steuerungsgruppe zum Innenstadtprogramm vier urbane Interventionen für eine Förderung ausgewählt:

  • Tag der Kinderrechte
  • Polychrom „DIAGONALE“
  • Freies Radio Neumünster – Fleckenretter-Konzert
  • Beachvolleyball Neumünster

Insgesamt wird im Rahmen der vier beantragten Projekte voraussichtlich eine Summe von ca. 105.200 Euro abgerufen werden. Die Maßnahme „Urbanen Interventionen“ ist eine von mehreren Maßnahmen, die durch das Innenstadtprogramm des Landes Schleswig-Holstein gefördert werden.

Informationen zum Projektaufruf: Urbane Interventionen

  • Wer ist teilnahmeberechtigt?

Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen sowie Unternehmen, Vereine und sonstige Organisationen.

  • Wie hoch ist die maximale Fördersumme?

Die maximale Fördersumme beträgt 40.000 Euro.

  • Was wird gefördert?

Gefördert werden urbane Interventionen, die im öffentlichen Raum sichtbar sind und die Bürgerinnen und Bürger dazu anregen, sich wieder vermehrt in der Innenstadt aufzuhalten. Die genauen Kriterien und Beispiele für förderfähige Kosten sind dem Projektaufruf zu entnehmen.

  • Wo können urbane Interventionen stattfinden?

Die urbanen Interventionen müssen sich innerhalb der Abgrenzung des Fördergebietes befinden. Den Flächensteckbriefen können Beispiele für Flächen entnommen werden, auf denen eine urbane Intervention denkbar wäre. Es können jedoch auch urbane Intervention für andere Flächen eingereicht werden. Wichtig ist, dass die Flächen für die Öffentlichkeit zugänglich sind und die Sichtbarkeit der urbanen Intervention gewährleistet ist. Die erforderlichen Genehmigungen sind durch die Antragstellerinnen und Antragsteller einzuholen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen diese jedoch noch nicht vorliegen, erst vor Erhalt eines Zuwendungsbescheides.

  • Welche Fristen und Termine gibt es?

Das vollständig ausgefüllte Antragsformular ist bis zum 13. Februar 2024 postalisch einzureichen. Anschließend werden alle eingereichten Anträge durch die Verwaltung auf Förderfähigkeit geprüft. Alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die einen förderfähigen Antrag abgegeben haben, werden eingeladen, ihre urbane Intervention in der Steuerungsgruppensitzung am 20. Februar 2024 vorzustellen. Anschließend entscheidet die Steuerungsgruppe, welche urbanen Interventionen gefördert werden. Gegebenenfalls werden auch nachrückende Anträge bestimmt.

Die urbanen Interventionen müssen bis zum 30. September 2024 durchgeführt werden. Anschließend ist innerhalb eines Monats ein Verwendungsnachweis einzureichen.

Sie haben noch Fragen zum Projekt?

Dann können Sie sich gerne an folgende Ansprechpartnerin wenden:
Charlott Warthenpfuhl
Stadtentwicklung
Telefon: 04321 942 2865
E-Mail

Gefördert durch: