Informationen zum Datenschutz

Datenschutzhinweise nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Erhebung, Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Verfahren zum "Fonds für urbane Interventionen im Innenstadtbereich der Stadt Neumünster"

Wird im Folgenden abgekürzt mit "Fonds für urbane Interventionen"

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Stadt Neumünster
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung
Abteilung Stadtentwicklung und -verwaltung
Brachenfelder Straße 1 bis 3
24534 Neumünster
Telefon: 04321 942 2865
Telefax: 04321 942 2648
E-Mail: stadtplanung@neumuenster.de

2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der Stadt Neumünster

Stadt Neumünster
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Postfach 2640
24531 Neumünster
Telefon: 04321 9420
E-Mail: datenschutz@neumuenster.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden erhoben, um Ihren Antrag auf Förderung im Rahmen des "Fonds für urbane Interventionen" zu bearbeiten und bei einer Förderzusage das mit der Förderung verbundene Verfahren durchzuführen.

  • Antragsbearbeitung und Durchführung des Antragsverfahrens
  • Durchführung des mit der Förderung verbundenen Verfahrens
  • Veröffentlichung des Projektes im Falle einer Förderung

Der "Fonds für urbane Interventionen" wird im Rahmen des Innenstadtprogrammes durch das Land Schleswig-Holstein gefördert, daraus ergeben sich gewisse Pflichten für die Stadt Neumünster als Zuwendungsempfängerin.

  • Nachweispflicht gegenüber dem Land Schleswig-Holstein im Rahmen des Innenstadtprogrammes Förderrichtlinie 6.4 bis 6.6
  • Mitteilungs- und Auskunftspflichten gegenüber der IB.SH, dem Landesrechnungshof, dem zuständigen Ministerium des Landes Schleswig-Holstein oder deren Beauftragten Zuwendungsbescheid2 1.5
  • Zu erbringender Verwendungsnachweis Zuwendungsbescheid 1.4

Rechtsgrundlagen:

  • Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO, i.V.m. Ziff. 6.4 bis 6.6 Förderrichtlinie Innenstadtprogramm Schleswig-Holstein vom 31.05.2021 u.  Ziff. 12 VV-K zu § 44 LHO Schleswig-Holstein vom 22.04.1971, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2021 (Datenerhebung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der die Stadt Neumünster als Zuwendungsempfängerin des Landes unterliegt, wenn sie die Landesmittel an Dritte weitergibt)

Alle im Zusammenhang mit der Förderung erstellten Konzepte und Gutachten werden veröffentlicht. Die IB.SH, das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und die Stadt Neumünster dürfen im Rahmen des "Fonds für Uubane Interventionen" geförderte Projekte im Rahmen von Fachveranstaltungen und in Publikationen veröffentlichen. Das Ministerium behält sich Informations- und Veröffentlichungsrechte der Abschlussberichte vor. Im Abschlussbericht der Stadt Neumünster werden auch im Rahmen des "Fonds für urbane Interventionen" geförderte Projekte Inhalt sein inklusive der weiter unten genannten Kategorien von Daten ausgenommen der biometrischen Daten, Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mailadresse, Adressdaten, Bankdaten/Abrechnungsinformationen. Des Weiteren werden geförderte Projekte auf der Website der Stadt Neumünster veröffentlicht. Die Veröffentlichung auf der Website umfasst folgendes:

Verpflichtend:

  • Projektname
  • Beschreibung des Projektes
  • Bildmaterial ohne Personenbezug

Optional:

  • Namentliche Benennung der Akteurinnen und Akteure nur wenn durch diese gewünscht
  • Bildmaterial mit Personenbezug nur wenn dieses explizit gewünscht ist

Wenn es bereits Fördergeberinnen und- geber und/ oder Spendengeberinnen und -geber für die Projekte gibt, werden personenbezogene Daten von diesen eingeholt und an diese weitergegeben.

Rechtsgrundlagen:

  • 6.5 Förderrichtlinie Innenstadtprogramm Schleswig-Holstein vom 31.05.2021
  • 1.6 Zuwendungsbescheid
  • 3.4 Projektaufruf: Urbane Interventionen
  • Art. 6 Abs. 1 a i.V.m. Art. 7 DSGVO für Veröffentlichungen gem. 3.4 des Projektaufrufes: Urbane Interventionen
  • Art. 6 Abs. 1 a i.V.m. Art. 7 DSGVO für den Datenaustausch mit anderen Fördermittelgeberinnen und -gebern und/oder Spendengeberinnen und -gebern

2 Unter Zuwendungsbescheid ist bei den genannten Rechtsgrundlagen immer der Zuwendungsbescheid vom 23. Juli 2021 gemeint, den die IB.SH der Stadt Neumünster erteilt hat.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Kategorien von erhobenen personenbezogenen Daten:

  • Bilddaten sofern im Antrag Bilder, auf denen Personen zu sehen sind, eingefügt werden
  • Vorname, Nachname
  • Telefonnummer
  • E-Mailadresse
  • Adressdaten
  • Bankdaten

 Im Rahmen des Antragsverfahrens für den Fonds für urbane Interventionen werden die Antragsunterlagen (Formblätter inklusive Vornamen und Nachnamen) an das über die Förderung entscheidende Gremium, die „Steuerungsgruppe“, weitergegeben. Angaben zur Adresse, Telefonnummer und E-Mail werden geschwärzt. Die genannten Unterlagen werden im Rahmen der regelmäßigen Sitzungen der Steuerungsgruppe zum Innenstadtprogramm durch dieselbige gegebenenfalls zusammen mit den fachkundigen Gästen erörtert.

Gemäß der Förderrichtlinie zum Innenstadtprogramm 6.4 bis 6.6 werden an die IB.SH, den Landesrechnungshof, das zuständige Ministerium des Landes Schleswig-Holstein oder deren Beauftragten

  • Name, Anschrift und Kontonummer nur im Falle einer Förderung
  • das Antragsformblatt
  • und der Verwendungsnachweis

weitergegeben.

Wenn es andere Fördermittelgeberinnen und -geber und/oder Spendengeberinnen und -geber gibt, werden gegebenenfalls folgende personenbezogene Daten an diese weitergegeben:

  • Name
  • Anschrift
  • Bankdaten
  • Antragsformblatt

Die unter 3 genannte Veröffentlichung bedeutet, dass eine unbestimmte Anzahl von Personen Empfänger der zugehörigen personenbezogenen Daten ist.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Daten werden durch die Stadt Neumünster so lange gespeichert, wie es die Auskunftspflicht gemäß der Förderrichtlinie und des Zuwendungsbescheides erfordert.

Die Berichterstattung auf der Website der Stadt Neumünster, in Publikationen etc. ist dauerhaft angelegt. Von der Website der Stadt Neumünster lassen sich Inhalte von den Servern löschen. Wenn Inhalte im Internet veröffentlicht werden (inklusive der Website der Stadt Neumünster), lassen sich Inhalte, die ggf. weltweit geteilt werden, nicht mehr löschen. Auch die Veröffentlichung in abgedruckten Publikationen ist unumkehrbar, sobald diese in Umlauf gelangt sind.

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass aufgrund Ihrer Einwilligung in Flyern und im Internet veröffentliche Daten nicht gelöscht werden können.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin haben Sie das Recht, sich unmittelbar an die Landesbeauftragte bzw. den Landesbeauftragten für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein zu wenden (Kontakt: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Postfach 7116, 24171 Kiel, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de, Telefon: 0431 988 1200, Telefax: 0431 988 1223).