Ausbildung bei der Stadt Neumünster

Mit der nachfolgenden Darstellung der Ausbildungsmöglichkeiten unserer Stadtverwaltung möchten wir Ihnen einen ersten Eindruck über die verschiedenen Ausbildungsinhalte und Abläufe vermitteln.
Sollten Sie sich für einen der Ausbildungsberufe näher interessieren und detailliertere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an unsere Ausbildungsleitung:

Frau Gorzolka 
Telefon 04321 942 2551
E-Mail

oder persönlich im
Fachdienst Personal und Organisation
Arbeitsgruppe Aus-, Fort- und Weiterbildung, Personalentwicklung
Großflecken 59 (Neues Rathaus) • 24534 Neumünster

Aktuelle Ausschreibungen für die Ausbildung und unsere Praktikumsplätze werden auf unserem Bewerbungsportal veröffentlicht. Abonnieren Sie gerne unseren Job-Newsletter, um sich bei neuen Ausschreibungen im Ausbildungsbereich direkt informieren zu lassen.

Zurzeit befinden sich insgesamt rund 70 Anwärterinnen und Anwärter sowie Auszubildende der nachfolgend dargestellten Berufsgruppen in der Ausbildung.

Vielleicht gehören Sie bald dazu?

Verwaltungsfachangestellte

Informationen zur Ausbildung

Als Dienstleisterin für die Bürgerinnen und Bürger bietet die Stadt Neumünster Verwaltungsfachangestellten ein abwechslungsreiches Aufgabenspektrum, welches von rechtlichen Hintergründen über organisatorische Verwaltungsaufgaben bis hin zu wirtschaftlichen Abläufen reicht. Ob im Bürgerbüro, der Stadtkasse, der Kfz-Zulassung, dem Standesamt oder in der Wohngeldstelle und mehr, in allen Bereichen der Stadtverwaltung sind unter anderem Verwaltungsfachangestellte tätig.

  • Mittlerer Schulabschluss oder Realschulabschluss
  • Interesse an rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Themen
  • Bürger- und serviceorientiertes Verhalten
  • Teamfähigkeit
  • Flexibilität aufgrund der vielfältigen Aufgabenbereiche

Die Stellenausschreibung für die Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten wird von uns unter www.neumuenster.de/stellenangebote veröffentlicht. Hier können sich Bewerber*innen direkt online bewerben.

Schriftlicher Testteil

Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen und der Vorauswahl werden alle in Frage kommenden Bewerber*innen zu einem Online-Test eingeladen, der von zu Hause aus absolviert wird. Hier werden Kompetenzen abgeprüft, die für das Studium und die angestrebten Tätigkeiten bei der Stadt Neumünster erforderlich sind. Es werden folgende Kompetenzbereiche abgeprüft:

  • Merkfähigkeit
  • Rechenfähigkeit
  • Allgemeinwissen
  • Logik & Entscheidungsvermögen
  • Sprache & Ausdruck
  • Englisch

Vorstellungsgespräch

Nach erfolgreicher Teilnahme am schriftlichen Test findet an einem weiteren Termin ein Vorstellungsgespräch statt. In dem Vorstellungsgespräch wollen wir einen persönlichen Eindruck von der Bewerberin / dem Bewerber erhalten und natürlich wissen, warum sie / er sich für diesen Ausbildungsberuf entschieden hat. Bei diesem Gespräch sind in der Regel folgende Personen anwesend:

  • Eine Vertretung des Fachdienstes Personal und Organisation
  • Die Ausbildungsleiterin
  • Ein Mitglied des Personalrats
  • Ein Mitglied der Jugend und Ausbildungsvertretung

Nach erfolgreich abgeschlossenem Auswahlverfahren erfolgt zum 01. August des jeweiligen Jahres die Einstellung für die Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten.

Praktische AusbildungFachtheoretische Ausbildung
In den verschiedenen Fachdiensten der Stadtverwaltung (jeweils ca. 3 Monate) Zum Beispiel in den Bereichen:
  • Soziales
  • Finanzen
  • Ordnungsangelegenheiten
  • Personal und Organisation
 
Berufsschule am Berufsbildungszentrum Rendsburg-Eckernförde (Blockunterricht, je ca. 6-8 Wochen) Verwaltungsführungs- bzw. Abschlusslehrgang an der Verwaltungsakademie Bordesholm mit Zwischen- bzw. Abschlussprüfung (jeweils ca. 8 Wochen)

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung erfolgt durch qualifizierte Ausbilder*innen in den verschiedenen Fachdiensten, z.B. Personal und Organisation, Bürgerbüro, Haushalt und Finanzen, Straßenverkehrsangelegenheiten, Familien- und Jugendhilfe uvm. Dort sollen die auf den Lehrgängen an der Verwaltungsakademie und in der Berufsschule erworbenen Kenntnisse angewendet werden. Außerdem wird der Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern als Kunden erlernt.

Berufsschule

Der Berufsschulunterricht findet am Berufsbildungszentrum RendsburgEckernförde in Rendsburg in Form von Blockunterricht statt. Dort werden schwerpunktmäßig folgende Inhalte vermittelt:

  • Verwaltungsrecht und –verfahren
  • Verwaltungsbetriebswirtschaft
  • Personalwesen
  • Finanz- und Haushaltsrecht
  • Politik

Verwaltungsinterner Unterricht

Der verwaltungsinterne Unterricht findet während der Praxiszeit 1x wöchentlich in den Unterrichtsräumen der Stadtverwaltung statt und wird von engagierten und erfahrenen Mitarbeiter*innen der Stadt Neumünster erteilt. Die Inhalte sind auf die Anforderungen der Berufsschulblöcke bzw. der Lehrgänge an der Verwaltungsakademie abgestimmt.

Lehrgänge an der Verwaltungsakademie

An der Verwaltungsakademie Bordesholm findet in der Mitte der Ausbildung der ca. 7-wöchige Verwaltungseinführungslehrgang zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung statt. Dabei werden folgende Inhalte vermittelt:

  • Kommunalrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Privatrecht
  • Ausbildungsbetrieb
  • Kommunales Finanzmanagement
  • Verwaltungsorganisation
  • Informations- und Kommunikationssysteme
  • Methodik der Rechtsanwendung

Am Ende des Verwaltungseinführungslehrganges wird die Zwischenprüfung abgenommen. Sie dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und wird schriftlich durchgeführt. Die Ausbildung endet mit dem 11-wöchige Verwaltungsabschlusslehrgang und der sich daran anschließenden Abschlussprüfung an der Verwaltungsakademie Bordesholm. Neben den bereits im Einführungslehrgang erteilten Rechtsfächern werden weitere Fächer unterrichtet:

  • Staats- und Europarecht
  • Personalwesen
  • Verwaltungsbetriebswirtschaft
  • Gefahrenabwehrrecht
  • Recht der sozialen Sicherung
  • Kommunikation und Kooperation
  • Methodik des Lernens

Schriftlich

Bei der schriftlichen Abschlussprüfung werden Prüfungsarbeiten in folgenden Fächern geschrieben:

  • Verwaltungsbetriebswirtschaft
  • Personalwesen
  • Verwaltungsrecht und –verfahren
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Praktisch

In der praktischen Abschlussprüfung wird ein praktischer Fall bearbeitet. Dabei soll ein Sachverhalt aus einem Rechtsgebiet beurteilt und Lösungen aufgezeigt werden. Die Aufgabe ist Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch. Hierbei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsergebnisse bürgerorientiert darstellen sowie in berufstypischen Situationen kommunizieren und kooperieren kann.

Während der Ausbildung wird das Ausbildungsentgelt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) wie folgt gezahlt:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.368,26 Euro brutto
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.418,20 Euro brutto
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.464,02 Euro brutto

Für die Auszubildenden Verwaltungsfachangestellten gilt eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden bei gleitender Arbeitszeit. Es besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr.

Aus familiären und / oder gesundheitlichen Gründen besteht die Möglichkeit die Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen in Teilzeit zu absolvieren:

  • Praktische Ausbildungszeiten mit einer Wochenstundenzahl von 30 Stunden bei ungekürztem Ausbildungsentgelt
  • Berufschulunterricht (Blockunterricht) in Rendsburg in Vollzeit (in der Regel ist der Unterricht dort ca. 14.00 Uhr beendet)
  • Verwaltungseinführungs- und Verwaltungsabschlusslehrgang an der Verwaltungsakademie Bordesholm (Dauer 6 bzw. 11 Wochen) in Vollzeit (der Unterricht endet montags - donnerstags um ca. 16.30 Uhr (vereinzelt um 17:10 Uhr) und freitags um ca. 13.00 Uhr

Für weitere Fragen steht unsere Ausbildungsleiterin Katja Gorzolka unter Tel: 04321/942-2551 oder katja.gorzolka@neumuenster.de gern zur Verfügung.

Weitere Infos findest du auch hier:

Verwaltungsakademie Bordesholm (VAB) - Verwaltungsakademie Bordesholm (VAB)

Umwelttechnolog*in für Abwasserbewirtschaftung

Informationen zur Ausbildung

Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was mit dem Wasser passiert, das Sie verbrauchen? Täglich wird Wasser für die Dusche, die Waschmaschine, die Toilettenspülung und viele andere Dinge benötigt. Somit kommt jeder Deutsche im Durchschnitt auf ca. 124 Liter Wasser am Tag.

Da Wasser eines der wichtigsten Güter und so überlebenswichtig ist, wie die Luft zum Atmen, sind wir dazu verpflichtet es zu reinigen um es letztlich wieder dem Wasserkreislauf zuzuführen. In Neumünster übernimmt das Technische Betriebszentrum der Stadt Neumünster die Aufgabe der Abwasserbehandlung. Das öffentliche Kanalnetz der Stadt Neumünster ist überwiegend im Trennsystem, d.h. getrennte Schmutz- und Regenwasserkanäle, angelegt und führt durch ein weit verzweigtes Kanalnetz von 500 km Länge das Abwasser aus Siedlungs-, Gewerbegebieten und Randgemeinden der Abwasserbehandlungsanlage zu. Auf dem Weg zur Kläranlage sind im Kanalnetz wichtige Sonderbauwerke, wie Hauptpumpwerke und Abwasserhebeanlagen, erforderlich. Die an der Kläranlage ankommende Abwassermenge beläuft sich auf ca. 800 - 1.000 m³ pro Stunde und besteht überwiegend aus Schmutzwasser und nur zu 1/8 aus Regenwasser. Jährlich werden hier ca. 7,0 Mio m³ Wasser gereinigt und an die Natur zurückgegeben, damit wir später wieder sauberes Trinkwasser haben.

Umwelttechnologinnen und Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung bereiten Abwässer auf. Dazu überwachen und steuern sie die Betriebsabläufe in Kläranlagen und Kanalbetrieben.

  • Erster allgemeinbildender Schulabschluss oder Mittlerer Schulabschluss
  • Interesse an naturwissenschaftlichen Fächern
  • Handwerkliches Geschick
  • Körperliche Belastbarkeit
  • Bereitschaft an der Arbeit im Freien
  • Motivation und Engagement
  • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit

Die Stellenausschreibung für die Ausbildung zum*zur Umwelttechnolog*in für Abwasserbewirtschaftung wird von uns unter www.neumuenster.de/stellenangebote veröffentlicht. Hier können sich Bewerbende direkt online bewerben.

Vorstellungsgespräch

Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen und der Vorauswahl werden alle in Frage kommenden Bewerber*innen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. In dem Vorstellungsgespräch wollen wir einen persönlichen Eindruck von dem*der Bewerber*in erhalten und natürlich wissen, warum sie*er sich für diesen Ausbildungsberuf entschieden hat. Bei diesem Gespräch sind in der Regel folgende Personen anwesend:

  • Eine Vertretung des Technischen Betriebszentrums
  • Ein Mitglied des Recruiting-Teams
  • Ein Mitglied des Personalrats
  • Ein Mitglied der Jugend und Ausbildungsvertretung

Nach erfolgreich abgeschlossenem Auswahlverfahren erfolgt zum 01. August des jeweiligen Jahres die Einstellung in die Ausbildung zum*zur Umwelttechnolog*in für Abwasserbewirtschaftung.

Praktische AusbildungFachtheoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung im Technischen Betriebszentrum der Stadt Neumünster durch qualifizierte Ausbilder*innen Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in Elmshorn
  • Grundlehrgang Metall
  • Aufbaulehrgang Metall
  • Elektrotechnik
 
Berufsschule an der WaltherLehmkuhl-Schule in Neumünster (Blockunterricht, je ca. 3 Wochen)

Einführungszeit

Die Ausbildung zum*zur Umwelttechnolog*in für Abwasserbewirtschaftung bei der Stadt Neumünster beginnt gemeinsam mit allen anderen Nachwuchskräften des jeweiligen Einstellungsjahrganges mit einer 1-wöchigen Einführungszeit in der Stadtverwaltung. Diese wird von Auszubildenden für Auszubildende organisiert.

Dabei steht das Kennenlernen untereinander und der Überblick über die Aufgaben der Stadtverwaltung im Vordergrund.

Berufliche Grundbildung

Zunächst werden in der Ausbildung allgemeine Grundlagen vermittelt:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Digitalisierte Arbeitswelt

Daneben erfolgt in den 12 Monaten eine Kernqualifikation in folgenden Bereichen:

  • Erstellen und Anwenden von Unterlagen
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Herstellen und Trennen von Stoffgemischen
  • Beurteilen von ökologischen Kreisläufen und Anwenden von Hygienemaßnahmen
  • Lagern, Bearbeiten und nachhaltiges Anwenden von Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffen
  • Erkennen von elektrischen Gefahren und Einleiten von Maßnahmen
  • Auswählen und Handhaben von Werkzeugen und Maschinen
  • Betreiben von technischen Systemen
  • Kommunizieren mit Kundinnen und Kunden sowie im Team
  • Umsetzen von Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen

Berufsspezifische Fachqualifikation

Im 13. – 36. Monat werden weitere spezifische Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:

  • Nachhaltiges Betreiben und Unterhalten von Entwässerungs-, Regenwasserbewirtschaftungssystemen und Abwasseranlagen
  • Behandeln und Verwerten von Klärschlamm, Wertstoffen und Abfällen aus Abwasseranlagen
  • Nachhaltiges Gewinnen von Energie und effizientes Steuern des Einsatzes von Energie
  • Durchführen der Probenahme, Untersuchen und Beurteilen von Abwasser, Schlamm und Gasen sowie Einleiten von Maßnahmen
  • Durchführen und Beurteilen von Mess-, Steuer- und Regelprozessen
  • Bedienen und Instandhalten elektrischer Anlagen

Überbetriebliche Ausbildung

Ergänzend zu der Ausbildung in der Praxis werden 2 Lehrgänge an der überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Elmshorn zu folgenden Themen besucht:

  • Grundlehrgang Metall (2 Wochen)
  • Aufbaulehrgang Metall (2 Wochen)
  • Elektrotechnik (3 Wochen)

Abschlussprüfung - Teil 1

Im dritten Ausbildungshalbjahr wird der erste Teil der Abschlussprüfung absolviert. Diese besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Es wird folgender Bereich geprüft:

  • Mechanisches Anpassen eines umwelttechnischen Systems

Der praktische Teil dauert insgesamt 5 Stunden und besteht aus einer Arbeitsaufgabe mit einem situativen Fachgespräch von 15 Minuten. Der schriftliche Teil dauert 60 Minuten. Dabei sollen praxisbezogene Aufgaben gelöst werden.

Abschlussprüfung – Teil 2

Am Ende der Ausbildung erfolgt der zweite Teil der Abschlussprüfung an der Verwaltungsakademie Bordesholm, die aus schriftlichen und praktischen Elementen besteht. Es werden folgende Bereiche geprüft:

  • Beurteilen und Beheben einer elektronischen Betriebsstörung (Durchführung einer praktischen Arbeitsaufgabe beträgt 75 Minuten mit auftragsbezogenem Fachgespräch von 15 Minuten)
  • Betreiben und Unterhalten von Entwässerungs- und Regenbewirtschaftungssystemen (Schriftliche Prüfung: 120 Minuten)
  • Betreiben und Unterhalten von Abwasserbehandlungsanlagen (Durchführung einer praktischen Arbeitsaufgabe beträgt 420 Minuten mit situativem Fachgespräch von 15 Minuten + Schriftliche Prüfung von praxisbezogenen Aufgaben: 90 Minuten)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (Schriftliche Prüfung: 60 Minuten)

Während der Ausbildung wird das Ausbildungsentgelt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) wie folgt gezahlt:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.368,26 Euro brutto
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.418,20 Euro brutto
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.464,02 Euro brutto

Für die Auszubildenden zum*zur Umwelttechnolog*in für Abwasserbewirtschaftung gilt eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden. Es besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr.

Für Fragen zu den Ausbildungsinhalten steht Stefania Grimme, Fachdienst Technisches Betriebszentrum, Tel: 04321-942-2947, stefania.grimme@neumuenster.de gerne zur Verfügung.

Für allgemeine Fragen wende dich gerne an Birthe Endejan, Fachdienst Personal und Organisation, Tel: 04321/942-2247, birthe.endejan@neumuenster.de.

Weitere Informationen findest du hier:

www.wls.neumuenster.de

Brandmeisteranwärter*in bei der Berufsfeuerwehr

Informationen zur Ausbildung

Retten, löschen, bergen und schützen, mit diesen Begriffen lässt sich der Aufgabenbereich der Berufsfeuerwehr aber nur grob umschreiben.

Als Beamtin*Beamter im feuerwehrtechnischen Dienst ist man ebenso bei notfallmedizinischen Einsätzen im Rettungsdienst als auch bei der Menschenrettung aus extremen Notlagen, bei technischen Hilfeleistungen, bei Gefahrguteinsätzen und Umweltgefahrenabwehr, im Strahlenschutz, bei Brandsicherheitswachen, im vorbeugenden Brandschutz sowie in der Brandschutzerziehung und –aufklärung tätig.

Die Aufgaben, die an die Berufsfeuerwehr Neumünster gestellt werden, nehmen von Jahr zu Jahr an Umfang und Schwierigkeit zu. Sowohl im Branddienst, bei Technischen Hilfeleistungen, bei Gefahrstoffeinsätzen als auch im Rettungsdienst werden die Anforderungen an die*den Feuerwehrfrau*Feuerwehrmann aufgrund moderner Technologien immer höher. Die Bedienung von neuen und immer komplizierteren Geräten erfordert ein hohes Maß an praktisch-technischem Verständnis.

Der Feuerwehrberuf fordert neben den umfangreichen theoretischen und fachlichen Qualifikationen auch eine solide körperliche Konstitution, um den vielfältigen Belastungen im Einsatz gerecht zu werden. Die Einsatzbelastungen erfordern im psychischen Bereich schnelles, entschlossenes Handeln, häufig verbunden mit physischen Höchstbelastungen.

  • Mind. Erster Schulabschluss oder Hauptschulabschluss oder als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • Nachweis einer für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten abgeschlossenen Berufsausbildung oder Spezialausbildung (z.B. Rettungsassistent*in oder Notfallsanitäter*in)
  • Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen zur Ernennung zur*zum Beamtin*Beamten
  • Uneingeschränkte Feuerwehrdiensttauglichkeit (gesundheitliche und körperliche Eignung)
  • Fahrerlaubnis Klasse B
  • Mind. Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Bronze
  • Teamfähigkeit und soziale Kompetenz
  • Zuverlässigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Technisches Verständnis
  • Flexibilität
  • Körperliche Fitness
  • Einsatz- und Schichtdienstbereitschaft

Die Stellenausschreibung für die Ausbildung als Brandmeisteranwärter*in wird von uns Anfang des dem Einstellungsjahr vorausgehenden Jahres unter Aktuelle Jobangebote · Stadt Neumünster veröffentlicht. Hier können sich Bewerbenden direkt online bewerben.

Online Test

Nach Sichtung der Bewerbungen und der Vorauswahl werden alle in Frage kommenden Bewerber/innen zu einem Online-Test eingeladen, der von zu Hause aus absolviert wird. Dabei werden sowohl die kognitive Leistungsfähigkeit als auch das berufliche Interesse berücksichtigt.

Sportlich-praktischer Test

Abhängig vom Testergebnis folgt eine Einladung zu einem eintägigen sportlich-praktischen Test. Nach der Begrüßung aller Teilnehmenden wird der Sport- und Praxistest durchgeführt. Die Disziplinen werden einzeln bewertet. Werden Mindestleistungen in einer Disziplin nicht erbracht, wird die Bewerberin oder der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

  • Ausdauertest: 2800 Meter-Lauf in höchstens 14 Minuten
  • Liegestütze (mind. 12)  Geschicklichkeitstest (Wechselsprünge)
  • Besteigen der ausgefahrenen Drehleiter im Freistand (gesichert)
  • Bewältigen der Atemschutzübungsstrecke (ohne Atemschutzmaske)

Vorstellungsgespräch

Nach erfolgreicher Teilnahme am sportlich-praktischem Test findet an einem weiteren Termin ein Vorstellungsgespräch statt. In dem Vorstellungsgespräch wollen wir einen persönlichen Eindruck von dem*der Bewerber*in erhalten und natürlich wissen, warum sie*er sich für diesen Ausbildungsberuf entschieden hat. Bei diesem Gespräch sind in der Regel folgende Personen anwesend:

  • Vertretung des Fachdienstes Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
  • Ein Mitglied des Recruiting-Teams
  • Ein Mitglied des Personalrats

Feststellung der Feuerwehrdiensttauglichkeit

Nach erfolgreichem Auswahlverfahren setzt eine endgültige Zusage die Feuerwehrdiensttauglichkeit voraus. Um diese festzustellen, erfolgt eine betriebsärztliche Untersuchung (u.a. zur Atemschutzgerätetauglichkeit) und eine amtsärztliche Untersuchung als beamtenrechtliche Einstellungsuntersuchung. Nach erfolgreich abgeschlossenem Auswahlverfahren sowie der Feststellung der gesundheitlichen Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst beginnt (in der Regel) am 01. März der 19-monatige Vorbereitungsdienst für die Laufbahn Fachrichtung Feuerwehr, Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt bei der Berufsfeuerwehr als Brandmeisteranwärter/in.

Die Ausbildung dauert 19 Monate und gliedert sich im Wesentlichen in folgende Ausbildungsabschnitte:

Grundausbildung und Zwischenprüfung (5 Monate)

Die Grundausbildung findet in Lübeck statt und vermittelt

  • Die Ausbildung , um innerhalb einer taktischen Einheit eingesetzt werden zu können
  • Die Ausbildung für Sonderfunktionen: Atemschutzgeräteträger*in, Sprechfunker*in, Motorsägenführer*in, Maschinist*in
  • Grundkenntnisse im Bereich der chemischen, biologischen, radioaktiven und nuklearen Gefahren (CBRN-Gefahren)
  • Sportliche Ausbildung, die mit dem Erwerb des Deutschen Sportabzeichens und des Rettungsschwimmabzeichens in Bronze abschließt

Die Grundausbildung schließt mit der Zwischenprüfung ab.

Berufspraktische Ausbildung im Feuerwehrwesen, Ausbildung zum Erwerb des Führerscheins mindestens der Klasse C (5 Monate)

Während der Berufspraktischen Ausbildung in Neumünster sollen die in der Grundausbildung vermittelten Kenntnisse vertieft und Einsatzerfahrungen gesammelt werden. Die berufspraktische Ausbildung umfasst:

  • Teilnahme am Dienstbetrieb der Wachschicht, wie Wachunterricht, Dienstsport, Feuersicherheitswache und soweit möglich am Einsatzgeschehen
  • Hospitieren in der Feuerwehrleitstelle
  • Mitarbeit in den Werkstätten der Feuerwehr
  • Ausbildung für die Sonderfunktion eines*einer Maschinist*in für Feuerwehrfahrzeuge und
  • Erwerb des Führerscheines mindestens der Klasse C

Lehrgang im Rettungswesen, der nach § 9 NotSanG anrechnungsfähig ist, sofern nach der Laufbahnprüfung die Ausbildung zum*zur „Notfallsanitäter*in“ abgeschlossen werden soll oder Ausbildung zum*zur staatlich geprüften Rettungssanitäter*in von mindestens dreimonatiger Dauer und berufspraktische Ausbildung oder ein berufspraktischer Ausbildungsabschnitt (7,5 Monate)

Die Ausbildung zum*zur Rettungssanitäter*in nach § 2 der Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäter*innen (RettSan-APVO) schließt mit der staatlichen Abschlussprüfung zum*zur Rettungssanitäter*in nach § 7 RettSan-APVO ab. Die Ausbildung findet in Neumünster statt. Anwärter/innen, die eine Ausbildung nach Satz 1 oder eine mind. gleichwertige Ausbildung im Rettungsdienst bereits absolviert haben, werden für diesen Zeitraum berufspraktisch ausgebildet.

Abschlusslehrgang und Abschlussprüfung (0,5 Monate)

Im Abschlusslehrgang in Lübeck werden die Ausbildungsinhalte des Grundausbildungslehrgangs vertieft und ergänzt. Der Abschlusslehrgang endet mit der Abschlussprüfung.

Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge in Höhe von 1.467,18 EUR brutto gezahlt. Hinzu kommt ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 100 % (1.467,18 EUR brutto) sowie ggf. Familienzuschläge.

Die meisten Einsatzbeamt*innen arbeiten in einem 24 – 48 Stunden-Schichtrhythmus. Die Diensteinteilung wechselt zwischen dem Feuerwehrdienst, dem Rettungsdienst und für speziell ausgebildete Beamt*innen auch dem Notarztdienst, Leitstellendienst oder Einsatzleitdienst bzw. dem Einsatz als Maschinist*in von Sonderfahrzeugen oder als Fahrzeugführer*in.

Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst erfolgt im Regelfall die Übernahme und Einstellung als Brandmeister*in im Beamtenverhältnis auf Probe in Besoldungsgruppe A7 zzgl. der im Feuerwehrdienst üblichen Zulagen. Die Besoldung richtet sich nach Erfahrungsstufen und dem Familienstand.

Für Fragen zur Ausbildung steht der Ausbildungsleiter der Feuerwehr, Thomas Nemitz, Tel: 04321 – 33 22 321 oder thomas.nemitz@neumuenster.de, gerne zur Verfügung.

Oberbrandinspektoranwäter*in bei der Berufsfeuerwehr

Informationen zur Ausbildung

Retten, löschen, bergen und schützen, mit diesen Begriffen lässt sich der Aufgabenbereich der Berufsfeuerwehr aber nur grob umschreiben.

Als Beamt*in im feuerwehrtechnischen Dienst ist man ebenso bei notfallmedizinischen Einsätzen im Rettungsdienst als auch bei der Menschenrettung aus extremen Notlagen, bei technischen Hilfeleistungen, bei Gefahrguteinsätzen und Umweltgefahrenabwehr, im Strahlenschutz, bei Brandsicherheitswachen, im vorbeugenden Brandschutz sowie in der Brandschutzerziehung und –aufklärung tätig.

Die Aufgaben, die an die Berufsfeuerwehr Neumünster gestellt werden, nehmen von Jahr zu Jahr an Umfang und Schwierigkeit zu. Sowohl im Branddienst, bei Technischen Hilfeleistungen, bei Gefahrstoffeinsätzen als auch im Rettungsdienst werden die Anforderungen an die Feuerwehr aufgrund moderner Technologien immer höher. Die Bedienung von neuen und immer komplizierteren Geräten erfordert ein hohes Maß an praktisch-technischem Verständnis.

Der Feuerwehrberuf fordert neben den umfangreichen theoretischen und fachlichen Qualifikationen auch eine solide körperliche Konstitution, um den vielfältigen Belastungen im Einsatz gerecht zu werden. Die Einsatzbelastungen erfordern im psychischen Bereich schnelles, entschlossenes Handeln, häufig verbunden mit physischen Höchstbelastungen.

  • Nachweis der notwendigen fachlichen Kenntnisse in einer für die Laufbahn geeigneten Fachrichtung durch ein mindestens mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Hochschulstudium oder einem gleichwertigen Abschluss (vorzugsweise technische, ingenieurwissenschaftliche oder naturwissenschaftliche Fachrichtung)
  • Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen zur Ernennung zur*zum Beamt*in
  • Uneingeschränkte Feuerwehrdiensttauglichkeit
  • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze oder ein anderes mindestens gleichwertiges Schwimmabzeichen
  • Psychische Belastbarkeit
  • Soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
  • Motivation
  • Konflikt- und Durchsetzungsfähigkeit
  • Engagement und Leistungsorientierung
  • Gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit
  • Körperliche Fitness
  • Einsatz und Schichtdienstbereitschaft

Die Stellenausschreibung für die Ausbildung als Oberbrandinspektoranwärter*in wird von uns im Regelfall im Frühjahr des dem Einstellungsjahr vorausgehenden Jahres unter Aktuelle Jobangebote · Stadt Neumünster veröffentlicht. Hier können sich Bewerbende direkt online bewerben.

Onlinetest

Nach Sichtung aller Bewerbungsunterlagen und der Vorauswahl werden alle in Frage kommenden Bewerbenden zu einem Onlinetest eingeladen. Der Onlinetest beinhaltet u.a. Aufgaben aus den Bereichen:

  • Mathematik
  • Rechtschreibung
  • Allgemeinwissen
  • Merkfähigkeit
  • Sowie persönliche Kompetenzen

Sport- und Praxistest

Abhängig vom Testergebnis folgt eine Einladung zum Auswahlverfahren auf dem Gelände der Feuer- und Rettungswache eingeladen. Hier wird der Sport- und Praxistest durchgeführt. Die Disziplinen werden einzeln bewertet. Werden Mindestleistungen in einer Disziplin nicht erbracht, wird die Bewerberin oder der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

  • Ausdauertest: 2800 Meter-Lauf in höchstens 14 Minuten
  • Liegestütze (mind. 12)
  • Geschicklichkeitstest (Wechselsprünge)
  • Besteigen der ausgefahrenen Drehleiter im Freistand (gesichert)
  • Bewältigen der Atemschutzübungsstrecke (ohne Atemschutzmaske)

Assessment Center

Bei Bestehen des Sport- und Praxistests findet an einem weiteren Termin abschließend ein Assessment Center statt. Dieses beinhaltet unterschiedliche Aufgaben, z.B.:

  • Selbstpräsentation
  • Gesprächssimulation
  • Strukturiertes Interview

Feststellung der Feuerwehrdiensttauglichkeit

Nach erfolgreichem Auswahlverfahren setzt eine endgültige Zusage die Feuerwehrdiensttauglichkeit voraus. Um diese festzustellen, erfolgt eine betriebsärztliche Untersuchung (u.a. zur Atemschutzgerätetauglichkeit) und eine amtsärztliche Untersuchung als beamtenrechtliche Einstellungsuntersuchung. Nach erfolgreich abgeschlossenem Auswahlverfahren sowie der Feststellung der gesundheitlichen Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst beginnt in der Regel am 01. März der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn Fachrichtung Feuerwehr, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt bei der Berufsfeuerwehr als Oberbrandinspektoranwärter*in.

Die Ausbildung dauert 25 Monate und gliedert sich im Wesentlichen in folgende Ausbildungsabschnitte:

AbschnittAusbildungsortDauer
Grundausbildung und ZwischenprüfungNeumünster und Lübeck/Kiel5 Monate
Theoretische Ausbildung zur*zum Rettungssanitäter*inNeumünster1 Monat
Führungsausbildung zum Führen einer Staffel oder GruppeLandesfeuerwehrschule in Harrislee2,5 Monate
Berufspraktische Ausbildung im Feuerwehrwesen, Dienste in den Funktionen bis zur*zum Zugführer*inNeumünster und auswärtige Abschnitte bei anderen Berufsfeuerwehren in Deutschland11 Monate
Abschlusslehrgang mit Ausbildung zur Zugführung und AbschlussprüfungLandesfeuerwehrschule in Harrislee4,5 Monate

Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge in Höhe von 1.544,56 EUR brutto gezahlt. Hinzu kommt ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 100 % *(1.544,56 EUR) brutto sowie ggf. Familienzuschläge.

Feuerwehrbeamt*innen der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, arbeiten in einer Tagesgruppe im Büro sowie im 24 Stunden Schichtdienst als Einsatzleitung bei Gefahrensituationen oder Unglücksfällen.

Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst erfolgt im Regelfall die Übernahme und Einstellung als Oberbrandinspektor*in im Beamtenverhältnis auf Probe in der Besoldungsgruppe A 10 zzgl. der im Feuerwehrdienst üblichen Zulagen. Die Besoldung richtet sich nach Erfahrungsstufen und dem Familienstand.

Für Fragen zum Ausbildungsinhalt steht unser Ausbildungsleiter der Feuerwehr, Thomas Nemitz, Tel: 04321 – 33 22 321 oder thomas.nemitz@neumuenster.de, gerne zur Verfügung.

Weitere Infos sind auch zu finden unter:

www.neumuenster.de/berufsfeuerwehr (Homepage des Fachdienstes Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz der Stadt Neumünster)

www.lfs-sh.de (Homepage der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein)

Notfallsanitäter*in

Informationen zur Ausbildung

Das Rettungswesen ist eine öffentliche Aufgabe der organisierten nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und der staatlichen Daseinsvorsorge und gliedert sich in Notfallrettung und Krankentransport. Zum jetzigen Zeitpunkt setzt die Berufsfeuerwehr im Rettungsdienst rund um die Uhr 4 Rettungstransportwagen (RTW) sowie 2 Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) ein. Wochentags zur Hauptzeit sind zusätzlich noch 3 Rettungstransportwagen und 4 Krankentransportwagen (KTW) mehr im Einsatz. Grundlage der Einsatzplanung ist ein Rettungsdienstbedarfsplan, der in regelmäßigen Abständen durch den Träger aufgestellt und mit den Krankenkassen abgestimmt wird.

Die Ausstattung der Fahrzeuge entspricht der einer Intensivstation. EKG-Geräte zur Überwachung der Herzfunktion, Defibrillatoren, Medikamente und umfangreiches medizinisches Material werden von den Notfallsanitäter*innen eigenverantwortlich eingesetzt, um die lebenswichtigen Funktionen erkrankter und verletzter Personen soweit aufrechtzuerhalten und zu stabilisieren, dass der Transport in ein Krankenhaus gefahrlos und schonend für die Patienten durchführbar ist.

Notfallsanitäter*innen sind für die Sicherheit der Bürger*innen tätig. Auf dem Rettungstransportwagen eingesetzt verfügen sie über eine hochqualifizierte Ausbildung mit staatlicher Prüfung sowie regelmäßige Fortbildung, sodass eine fachliche Qualität auf hohem Niveau in der Notfallrettung und beim qualifizierten Krankentransport für die Bürger im Rettungsdienstbereich Neumünster sichergestellt ist.

  • Mittlerer Schulabschluss (alternativ erster allgemeinbildender Schulabschluss bzw. Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Bitte reichen Sie bei ausländischen Schulabschlüssen immer eine Gleichwertigkeitsbescheinigung ein.
  • Mindestalter 18 Jahre bei Ausbildungsbeginn
  • Besitz des Führerscheins Klasse B spätestens bei Zusage
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Vorlage bei Einstellung)
  • Gesundheitliche Eignung
  • Körperliche und psychische Belastbarkeit
  • Teamfähigkeit und soziale Kompetenz
  • Einsatz- und Schichtdienstbereitschaft

Die Stellenausschreibung für die Ausbildung zur*zum Notfallsanitäter*in wird von uns im Dezember des dem Einstellungsjahr vorausgehenden Jahres unter Aktuelle Jobangebote · Stadt Neumünster veröffentlicht. Die Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis bzw. letztes Schulzeugnis und Führerschein) ist über das Online-Portal einzureichen.

Theoretischer Einstellungstest/Onlinetest

Nach Sichtung aller Bewerbungsunterlagen und der Vorauswahl werden alle in Frage kommenden Bewerbenden zu einem Onlinetest eingeladen. Der Onlinetest beinhaltet u.a. Aufgaben aus den Bereichen:

  • Mathematik
  • Rechtschreibung
  • Allgemeinwissen
  • Merkfähigkeit
  • Sowie persönliche Kompetenzen.

Für die selbständige Bearbeitung des Online-Tests stehen 2 Wochen zur Verfügung.

Sport- und Praxistest/Vorstellungsgespräch

Nach Auswertung des Onlinetests werden die Bewerbenden, mit den besten Ergebnissen, zu einem halbtägigen Auswahlverfahren auf dem Gelände der Feuer- und Rettungswache eingeladen. Im Rahmen der verschiedenen Aufgaben möchten wir Sie gerne persönlich kennenlernen. Gleichzeitig möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, uns als Ihren potenziellen Ausbildungsbetrieb kennenzulernen. Nach der Begrüßung aller Teilnehmenden wird der Sport- und Praxistest durchgeführt. Der Sporttest umfasst:

  • Einen CKCU-Test
  • Einen 2.800 Meter Lauf, der von Frauen in 20 Minuten und von Männern in 17 Minuten absolviert werden muss und
  • Eine praktische Aufgabe, die berufsspezifische Kompetenzen umfasst.Vorkenntnisse sind hierfür nicht erforderlich.

Die Disziplinen werden einzeln bewertet. Werden Mindestleistungen in einer Disziplin nicht erbracht, wird die*der Bewerber*in vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Nach erfolgreicher Teilnahme am Sport- und Praxistest findet an einem weiteren Termin ein Vorstellungsgespräch statt. Im Vorstellungsgespräch wollen wir einen persönlichen Eindruck von der*dem Bewerber*in erhalten und natürlich wissen, warum sie*er sich für diesen Ausbildungsberuf entschieden hat. Bei diesem Gespräch sind in der Regel folgende Personen anwesend:

  • Ein Mitglied des Recruiting-Teams vom Fachdienst Personal und Organisation
  • Vertretung des Fachdienstes Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, Abteilung Rettungsdienst
  • Ein Mitglied des Personalrats

Feststellung der gesundheitlichen Eignung

Nach erfolgreichem Auswahlverfahren setzt eine endgültige Zusage die Feststellung der gesundheitlichen Eignung voraus. Hierzu erfolgt eine betriebsärztliche Untersuchung. Sobald die gesundheitliche Eignung festgestellt wurde, erfolgt die Einstellung für die Ausbildung zur*zum Notfallsanitäter*in zum 01. Oktober

Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich gem. der Ausbildungs-und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) im Wesentlichen in folgende Ausbildungsabschnitte:

I. Theoretisch-praktische Ausbildung an der Notfallsanitäterschule der Berufsfeuerwehr Lübeck (1920 Stunden)

  • Notfallsituationen bei Menschen aller Altersgruppen sowie Gefahrensituationen erkennen, erfassen und bewerten
  • Rettungsdienstliche Maßnahmen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr auswählen, durchführen und auswerten
  • Kommunikation und Interaktion mit sowie Beratung von hilfesuchenden und hilfebedürftigen Menschen unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters sowie soziologischer und psychologischer Aspekte
  • Abläufe im Rettungsdienst strukturieren und Maßnahmen in Algorithmen und Einsatzkonzepte integrieren und anwenden
  • Das Arbeiten im Rettungsdienst intern und interdisziplinär innerhalb vorhandener Strukturen organisieren
  • Handeln im Rettungsdienst an Qualitätskriterien ausrichten, die an rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen orientiert sind
  • Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken, lebenserhaltende Maßnahmen und Maßnahmen zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden bis zum Eintreffen der*des Notärztin*Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung durchführen
  • Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen
  • Auf die Entwicklung des Notfallsanitäter*innenberufs im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmen
  • In Gruppen und Teams zusammenarbeiten

II. Praktische Ausbildung an der Rettungswache der Berufsfeuerwehr Neumünster (1960 Stunden)

  • Dienst an der Rettungswache
  • 12 Praxistage auf der Rettungswache
  • Durchführung und Organisation von Einsätzen in der Notfallrettung

III. Praktische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern (720 Stunden)

  • Pflegeabteilung
  • Interdisziplinäre Notfallaufnahme
  • Anästhesie- und OP-Abteilung
  • Intensivmedizinische Abteilung
  • Geburtshilfliche, pädiatrische oder kinderchirurgische Fachabteilung/ Intensivstation oder Station mit entsprechenden Patient*innen
  • Psychiatrische, gerontopsychiatrische oder gerontologische Fachabteilung

IV. Erwerb des Führerscheins der Klasse C1

Die staatliche Prüfung umfasst jeweils einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.

Während der Ausbildung wird folgendes Ausbildungsentgelt gezahlt:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.490,69 Euro brutto
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.552,07 Euro brutto
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.653,38 Euro brutto

Es besteht bei Verteilung der wöchentlichen Ausbildungszeit auf fünf Tage ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr.

Für Fragen zu den Ausbildungsinhalten steht Christian Blunck, Fachdienst, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, Tel: 04321 – 942 6327 oder christian.blunck@neumuenster.de gerne zur Verfügung.

Weitere Infos sind auch zu finden unter:

www.neumuenster.de/berufsfeuerwehr (Homepage des Fachdienstes Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz der Stadt Neumünster)

Bauzeichner*in Fachrichtung Tief-, Straßen- und Landschaftsbau oder Fachrichtung Architektur

Informationen zur Ausbildung

Bauzeichner*innen erstellen maßstabgerechte Bauzeichnungen und Baupläne, Schalpläne und Bewehrungspläne nach den Vorgaben eines Architekten oder Ingenieurs. Sie setzen Entwurfsskizzen um und erstellen normgerechte Bau- und Ausführungszeichnungen mit Grundrissen, Schnitten, Ansichten und Details für Genehmigungsverfahren und für die Bauausführung. Während früher mit Bleistift und Tuschezeichner gezeichnet wurde, wird heute fast nur noch am Bildschirm mit CAD (Computer Aided Design) gezeichnet.

  • Mittlerer Bildungsabschluss
  • Gute Noten in den Fächern Informatik, Mathematik, Kunst und Physik
  • Räumliches Vorstellungsvermögen
  • Technische Kenntnisse
  • Freude im Umgang mit neuer EDV-Software
  • Sorgfalt und Genauigkeit bei der Anfertigung von Bauzeichnungen
  • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit

Die Stellenausschreibung für die Ausbildung zum*zur Bauzeichner*in in der Fachrichtung Architektur oder Tief-, Straßen- und Landschaftsbau wird unter www.neumuenster.de/stellenangebote veröffentlicht. Hier können sich Bewerbende direkt online bewerben.

Vorstellungsgespräch

Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen und der Vorauswahl werden alle in Frage kommenden Bewerber*innen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

In dem Vorstellungsgespräch wollen wir einen persönlichen Eindruck von dem*der Bewerber*in erhalten und natürlich wissen, warum sie*er sich für diesen Ausbildungsberuf entschieden hat. Bei diesem Gespräch sind in der Regel folgende Personen anwesend:

  • Eine Vertretung des Fachdienstes Gebäudemanagement
  • Ein Mitglied des Recruiting-Teams
  • Ein Mitglied des Personalrats
  • Ein Mitglied der Jugend und Ausbildungsvertretung

Nach erfolgreich abgeschlossenem Auswahlverfahren erfolgt zum 01. August des jeweiligen Jahres die Einstellung in die Ausbildung zum*zur Bauzeichner*in in der Fachrichtung Architektur oder der Fachrichtung Tief-, Straßen- und Landschaftsbau.

Praktische AusbildungFachtheoretische Ausbildung
In verschiedenen Abteilungen des Fachdienstes Gebäudemanagement sowie im Fachdienst Stadtplanung- und entwicklungerufsschule am Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal in Rendsburg (Blockunterricht) Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen zu den Inhalten Mauerwerksbau, Vermessungstechnik, das Konstruieren von Dächern, das Projekt „Dachgeschossausschnitt“ sowie CAD (Computer Aided Design)
1. - 12. MonatBerufliche Grundbildung bei der Stadtverwaltung Neumünster und in der Berufsschule in Rendsburg
 Zwischenprüfung
13. - 24. MonatBerufliche Fachbildung
25. - 36. MonatAusbildung im Schwerpunkt Architektur oder Schwerpunkt Tief-, Straßen- und Landschaftsbau
 Abschlussprüfung

 

Berufliche Grundbildung

Die berufliche Grundbildung bei der Stadtverwaltung Neumünster beinhaltet unter anderem Fertigkeiten und Kenntnisse wie:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Organisation und Kommunikation, Arbeitsabläufe
  • Zusammenarbeit mit Behörden und anderen am Bau Beteiligten
  • Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken
  • Techniken des Zeichnens
  • Auswahl und Verwendung von Baustoffen und Bauelementen
  • Mitwirken bei Bauprozessen und Durchführen von Bauarbeiten
  • Bestandsaufnahme und Vermessung
  • Rechnergestütztes Zeichnen
  • Konstruieren von Bauteilen
  • Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung

Berufsschule

Der Berufsschulunterricht findet in Form von Blockunterricht am Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal in Rendsburg statt. Dort werden folgende Inhalte vermittelt:

Berufsübergreifende Fächer:

  • Wirtschaft und Politik
  • Kommunikation
  • Englisch

Berufsbezogene Lernbereiche:

  • Bautechnische Grundlagen (Mitwirken bei der Bauplanung, Erschließen eines Baugrundstückes, Planen einer Gründung, Konstruieren eines Stahlbetonbalkens, Entwerfen eines Dachtragwerkes)
  • Rohbau (Planen eines Kellergeschosses, Planen einer Geschossdecke, Entwickeln einer Außenwand, Planen einer Halle, Konstruieren eines Dachaufbaues)
  • Ausbau (Konstruieren von Treppen, Ausbauen eines Geschosses)
  • Baueingabe (Aufnehmen eines Bauwerkes, Erstellen eines Bauantrages)

Zwischenprüfung

Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird die Zwischenprüfung absolviert. Diese dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes der*des Auszubildenden.

Der praktische Prüfungsteilbeinhaltet die Bearbeitung von 3 praktischen Aufgaben in insgesamt 4 Stunden.

Der schriftliche Prüfungsteil dauert höchstens 2 Stunden und beinhaltet Fragen bezüglich der praktischen Aufgaben. Die gesamte Prüfung bezieht sich auf den bis dahin vermittelten Ausbildungsinhalt.

Schriftliche Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildung erfolgt die Abschlussprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer und besteht aus einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung.

In der schriftlichen Abschlussprüfung werden folgende Bereiche geprüft:

Im Schwerpunkt Architektur:

  • Baueingabe
  • Rohbau
  • Ausbau
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Im Schwerpunkt Tief-, Straßen- und Landschaftsbau:

  • Straßenbau
  • Ver- und Entsorgung
  • Landschaftsbau
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Praktische Abschlussprüfung

Die praktische Abschlussprüfung besteht aus 2 praktischen Aufgaben nach Auswahl, die sich auf ein Projekt beziehen und in höchstens 14 Stunden gefertigt werden sollen.

Hierbei kommt insbesondere in Betracht:

Im Schwerpunkt Architektur:

  • Erstellen von Planunterlagen zur Baueingabe nach Entwurfsskizzen
  • Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Rohbau
  • Erstellen von Ausführungszeichnungen für den Ausbau

Im Schwerpunkt Tief-, Straßen- und Landschaftsbau:

  • Erstellen von Planunterlagen für den Straßen- und Verkehrswegebau
  • Erstellen von Ausführungsunterlagen für die Ver- und Entsorgung
  • Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Landschaftsbau

Dabei ist das Projekt zu dokumentieren sowie dem Prüfungsausschuss in einem Fachgespräch von 15 Minuten zu erläutern.

Der*dem Auszubildenden wird vor der Prüfung Gelegenheit gegeben, das System zur rechnergestützten Zeichnungserstellung, an dem diese*r geprüft wird, in einem angemessenen Zeitraum kennen zu lernen.

Während der Ausbildung wird das Ausbildungsentgelt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) wie folgt gezahlt:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.368,26 Euro brutto
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.418,20 Euro brutto
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.464,02 Euro brutto

Für die Auszubildenden Bauzeichner*innen gilt eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden bei gleitender Arbeitszeit. Es besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr.

Für Fragen zu den Ausbildungsinhalten steht Sven Keskin, Fachdienst Gebäudemanagement, Tel: 04321 - 942 - 2639, sven.keskin@neumuenster.de gerne zur Verfügung.

Für allgemeine Fragen wende dich gerne an Birthe Endejan, Fachdienst Personal und Organisation, Tel: 04321 - 942 - 2247, birthe.endejan@neumuenster.de.

Weitere Infos findest du hier:

www.bbz-nok.de (Homepage des Berufsbildungszentrums am Nord-Ostsee-Kanal)

Fachinformatiker*in in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung und Systemintegration

Informationen zur Ausbildung

Fachinformatiker*innen der Fachrichtung Anwendungsentwicklung entwickeln spezifische Software und Anwendungen. Sie sind verantwortlich für das Testen und die Fehlerbehebung einer neuen Anwendung. Außerdem schulen und betreuen sie Nutzer*innen in dem Umgang mit neuer Software. Weitere wichtige Themen in der Ausbildung sind Datenbanken, Betriebssysteme, IT-Sicherheit sowie die Anwenderbetreuung.

Fachinformatiker*innen der Fachrichtung Systemintegration konfigurieren IT-Systeme. Sie sind verantwortlich für die Planung, Installation und Betreuung von IT-Systemen.

Die Ausbildung bei der Stadt Neumünster wird innerhalb des Fachdienstes IT und Digitalisierung absolviert. Dieser besteht derzeit aus ca. 20 Mitarbeitenden. Aufgabe ist es, Kolleg*innen der Stadtverwaltung in allen Bereichen der IT zu unterstützen und die Digitalisierung voran zu treiben. Im Rahmen der Ausbildung findet eine Abteilungsrotation statt. Dies bedeutet, dass alle Abteilungen des Fachdienstes durchlaufen werden, um die Auszubildenden optimal auf die Abschlussprüfungen vorzubereiten. Zudem wird die Möglichkeit geboten individuelle eigene Ideen in die zu entwickelnden Produkte einzubringen. Die Fachrichtungen werden bei der Stadt Neumünster jährlich wechselnd angeboten.

  • Mindestens Mittlerer Bildungsabschluss
  • Interesse an den Fächern Englisch und Mathematik
  • Interesse an der Beschäftigung mit Informationstechnik
  • Logisches Denkvermögen
  • Den Ehrgeiz Probleme zu lösen

Die Stellenausschreibung für die Ausbildung wird von uns unter www.neumuenster.de/stellenangebote veröffentlicht. Hier können sich Bewerbende direkt online bewerben.

Theoretischer Einstellungstest/Onlinetest

Nach Sichtung aller Bewerbungsunterlagen und der Vorauswahl werden alle in Frage kommenden Bewerbenden zu einem Onlinetest eingeladen. Der Onlinetest beinhaltet u.a. Aufgaben aus den Bereichen:

  • Berufliche Interessen
  • Berufliche Ziele
  • Arbeitsbedingungen
  • Schlüsselqualifikationen
  • Kognitive Leistungsfähigkeit

Für die selbständige Bearbeitung des Online-Tests stehen 2 Wochen zur Verfügung.

Vorstellungsgespräch

Nach Auswertung des Onlinetests werden die Bewerbenden, mit den besten Ergebnissen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

In dem Vorstellungsgespräch wollen wir einen persönlichen Eindruck von dem*der Bewerber*in erhalten und natürlich wissen, warum sie*er sich für diesen Ausbildungsberuf entschieden hat. Bei diesem Gespräch sind in der Regel folgende Personen anwesend:

  • Eine Vertretung des Fachdienstes IT und Digitalisierung
  • Ein Mitglied des Recruiting-Teams
  • Ein Mitglied des Personalrats
  • Ein Mitglied der Jugend und Ausbildungsvertretung

Nach erfolgreich abgeschlossenem Auswahlverfahren erfolgt zum 01. August des jeweiligen Jahres die Einstellung in die Ausbildung zum*zur Fachinformatiker*in.

Praktische AusbildungFachtheoretische Ausbildung
In verschiedenen Abteilungen des Fachdienstes IT und DigitalisierungRegionales Berufsbildungszentrum Technik in Kiel (Blockunterricht)

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Abschlussprüfung der Ausbildung ist in zwei Teile untergliedert. Der erste Prüfungsabschnitt findet im vierten Halbjahr der Berufsausbildung statt. Der zweite Teil am Ende der Ausbildung.

Einführungszeit

Die Ausbildung zum*zur Fachinformatiker*in bei der Stadt Neumünster beginnt gemeinsam mit allen anderen Nachwuchskräften des jeweiligen Einstellungsjahrganges mit einer 1- wöchigen Einführungszeit in der Stadtverwaltung. Diese wird von Auszubildenden für Auszubildende organisiert. Dabei steht das Kennenlernen untereinander und der Überblick über die Aufgaben der Stadtverwaltung im Vordergrund.

Berufliche Grundbildung

Die Ausbildung beinhaltet fachrichtungsübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, diese sind:

  • Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen
  • Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen
  • Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen
  • Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen
  • Durchführung und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
  • Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss
  • Betreiben von IT-Systemen
  • Inbetriebnahme von Speicherlösungen und
  • Programmieren von Softwarelösungen

Die Fachrichtung Anwendungsentwicklung beinhaltet ergänzend:

  • Das Konzipieren und Umsetzen von kundenspezifischen Softwareanwendungen und
  • Das Sicherstellen der Qualität von Softwareanwendungen

Die Fachrichtung Systemintegration beinhaltet ergänzend:

  • Konzipieren und Realisieren von IT-Systemen
  • Installieren und Konfigurieren von Netzwerken und
  • Administrieren von IT-Systemen

Berufsschule

Der Berufsschulunterricht findet in Form von Blockunterricht am Regionalen Berufsbildungszentrum Technik in Kiel statt. Dort werden folgende Inhalte vermittelt:

  • Das Unternehmen und die eigene Rolle im Betrieb beschreiben
  • Arbeitsplätze nach Kundenwunsch ausstatten
  • Clients in Netzwerke einbinden
  • Schutzbedarfsanalyse im eigenen Arbeitsbereich durchführen
  • Software zur Verwaltung von Daten anpassen
  • Serviceanfragen bearbeiten
  • Cyber-physische Systeme ergänzen
  • Daten systemübergreifend bereitstellen
  • Netzwerke und Dienste bereitstellen

Spezielle Inhalte der Fachrichtung Anwendungsentwicklung:

  • Benutzerschnittstellen gestalten und entwickeln
  • Funktionalität in Anwendungen realisieren
  • Kundenspezifische Anwendungsentwicklung durchführen

Spezielle Inhalte der Fachrichtung Systemintegration:

  • Serverdienste bereitstellen und Administrationsaufgaben automatisieren
  • Betrieb und Sicherheit vernetzter Systeme gewährleisten
  • Kundenspezifische Systemintegration durchführen

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen.

Teil 1: Schriftliche Abschlussprüfung

Der erste Teil der Abschlussprüfung findet schriftlich (90 Minuten) statt. Prüfungsbereich ist das Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes. Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist:

  • Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln
  • Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten
  • Einen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten
  • Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen und
  • Die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren

Teil 2: Projektarbeit und schriftliche Abschlussprüfung

Der zweite Teil der Abschlussprüfung für die Fachrichtung Anwendungsentwicklung besteht aus vier Prüfungsbereichen:

  • Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes
  • Planen eines Softwareproduktes
  • Entwicklung und Umsetzung von Wirtschafts- und Sozialkunde

Der zweite Teil der Abschlussprüfung für die Fachrichtung Systemintegration besteht aus vier Prüfungsbereichen:

  • Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
  • Konzeption und Administration von IT-Systemen
  • Analyse und Entwicklung von Netzwerken sowie
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Während der Ausbildung wird das Ausbildungsentgelt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) wie folgt gezahlt:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.368,26 Euro brutto
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.418,20 Euro brutto
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.464,02 Euro brutto

Für die Auszubildenden Bauzeichner*innen gilt eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden bei gleitender Arbeitszeit. Es besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr.

Für Fragen zu den Ausbildungsinhalten Fachrichtung Anwendungsentwicklung steht Malte Nintz, Fachdienst IT und Digitalisierung, Tel: 04321 - 942 - 2230, malte.nintz@neumuenster.de und Fachrichtung Systemintegration Christoph Düntzsch, Fachdienst IT und Digialisierung, Tel: 04321 - 942 - 2165, christoph.duentzsch@neumuenster.de zur Verfügung.

Für allgemeine Fragen wende dich gerne an Birthe Endejan, Fachdienst Personal und Organisation, Tel: 04321 - 942 - 2247, birthe.endejan@neumuenster.de.

Weitere Infos findest du hier:

www.rbz-technik.de/ (Homepage des Regionalen Bildungszentrums Technik Kiel)

Praxisausbildungplätze für die praxisintegrierte Ausbildung zur*zum staatlich anerkannten Erzieher*in im Fachdienst Frühkindliche Bildung

Die nächste mögliche Einstellung ist derzeit nicht absehbar.

Informationen zur Ausbildung

Die Stadt Neumünster unterhält neun Kindertagesstätten und bietet hier Praxisstellen für die praxisintegrierte Ausbildung von Erzieher*innen an.

Die Kindertagesstätten richten sich nach den Bildungsleitlinien des Landes Schleswig-Holsteins und haben für sich folgende pädagogische Ziele formuliert:

In allen unseren Kindertagesstätten werden elementare Grundlagen für das weitere Lernen gelegt. Kinder sind eifrige Forscher und Entdecker, sie lernen durch Versuch und Irrtum. Wir fördern und begleiten sie in ihren Bildungsprozessen, um sie zu eigenständigen Persönlichkeiten heranwachsen zu lassen.

Aus unseren gezielten Beobachtungen ziehen wir Erkenntnisse, die wir mit den Kindern gemeinsam und partizipativ in Angeboten und Projekten umsetzen. Wir achten darauf, dass diese partizipatorischen Prozesse die Selbständigkeit, das Selbstwertgefühl und die Eigenmotivation der Kinder fördern. Daher ist uns eine anregende und herausfordernde Lernumgebung sehr wichtig. Den Kindern werden dafür gut vorbereitete Räume, vielfältige Materialien und ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt. Wir sehen die Kinder in ihrer Einzigartigkeit und geben ihnen verschiedene Möglichkeiten der Mitbestimmung. Gelungenes Lernen ist für uns erfüllt, wenn Kinder situations- und projektorientiert Lernprozesse im Kita-Alltag machen und sich in ihrem eigenen Tempo weiterentwickeln.

Alle Kinder, Eltern, Besucher sind uns stets willkommen, unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft. Eingewöhnungsmodelle für Krippe und Elementar unterstützen die behutsame Eingewöhnung und den Aufbau von Bindung zwischen pädagogischer Fachkraft und Kind. Nur so kann das Explorationsverhalten der Kinder unterstützt werden und ermöglicht den Fachkräften die Durchführung ihrer qualitativen, pädagogischen Arbeit, um auf die unterschiedlichen Entwicklungsbedürfnisse der Kinder eingehen zu können. Eltern sind uns als Experten für ihr Kind wichtige Kooperationspartner.

Unsere pädagogische Grundhaltung sieht folgendes vor:

Die Kindertagesstätten der Stadt Neumünster arbeiten nach der ko-konstruktiven Grundhaltung, die die soziale Interaktion, Partizipation und das damit verbundene Lernen in den Mittelpunkt rückt. Dazu bilden Kinder und Erwachsene wertschätzende, lernende Gemeinschaften, in denen sie ihr Verständnis und ihre Interpretation von Dingen und Erlebnissen miteinander diskutieren und verhandeln. Ziele sind auch das Kennenlernen von verschiedenen Perspektiven, Ideenaustausch und die Befähigung, mit anderen gemeinsam Probleme zu lösen.

Wir geben jedem Kind durch Zuhören und sensible, dialogische Interaktionsprozesse eine individuelle Stimme und eine schöpferische Entwicklung seines Handelns. Mit dieser Sichtweise auf das Kind machen wir uns auf den Weg zu vermehrtem, inklusivem Handeln

  • Mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und der Abschluss in einem für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf nach Bundes- oder Landesrecht sowie der Abschluss der Berufsschule, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulunterricht bestand,
  • Oder der Abschluss einer nicht einschlägigen Berufsausbildung einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung und einschlägiger sozialpädagogischer Praxis von 150 Zeitstunden *
  • Oder eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von 3 Jahren* in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
  • Oder der schulische Teil der Fachhochschulreife, die Fachgebundene oder Allgemeine Hochschulreife sowie eine einschlägige sozialpädagogische Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden*
  • Ein Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst werden angerechnet.*Die anzurechnenden Zeiten beruflicher Tätigkeit oder sozialpädagogischer Praxis können in höchstens 2 verschiedene Abschnitte in verschiedenen Praxisstellen aufgeteilt werden, die nicht mehr als 36 Monate vor dem Zeitpunkt der Bewerbung geleistet worden sein dürfen. Die Praxiszeiten können nur in anerkannten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe absolviert werden.
  • Ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis sowie ein Nachweis über ausreichenden Impfschutz gegen Masern bzw. ein ärztliches Attest über Immunität gegen Masern / medizinische Kontraindikation
  • Freude an der pädagogischen Arbeit mit Kindern
  • Teamfähigkeit, Kreativität und Belastbarkeit

Die Stellenausschreibung wird von uns unter www.neumuenster.de/stellenangebote veröffentlicht. Hier können sich Bewerbende direkt online bewerben.

Vorstellungsgespräch

Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen und der Vorauswahl werden alle in Frage kommenden Bewerber*innen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. In dem Vorstellungsgespräch möchten wir einen persönlichen Eindruck von dem*der Bewerber*in erhalten und natürlich wissen, warum er*sie sich für diesen Ausbildungsberuf entschieden hat. Bei diesem Gespräch sind in der Regel folgende Personen anwesend:

  • Eine Vertretung des Fachdienstes Frühkindliche Bildung
  • Ein Mitglied des Fachdienstes Personal und Organisation
  • Ein Mitglied des Personalrats
  • Ggf. Schwerbehindertenvertretung

Nach erfolgreich geschlossenem Auswahlverfahren erfolgt eine Zusage für die Praxisstelle. Anschließend prüft die Elly-Heuss-Knapp-Schule, Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster gesondert die Voraussetzungen für die Zulassung für den Schulplatz, da die Gesamtverantwortung für die Ausbildung zum*zur Erzieher*in bei der ausbildenden Schule liegt.

Nach der abschließenden Feststellung der gesundheitlichen Eignung durch einen Betriebsarzt beginnt die Ausbildung in der Regel im August.

Die praxisintegrierte Ausbildung zum*zur Erzieher*in erstreckt sich über drei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile.

Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher“ wird mit Bestehen der Prüfung erworben.

Die theoretische Ausbildung findet über die Gesamtausbildungsdauer von drei Jahren im Umfang von durchschnittlich 20 Wochenstunden pro Schuljahr an der Elly-Heuss-Knapp-Schule statt. Dies entspricht in der Regel drei Unterrichtstagen pro Woche. Die Organisation von Theorie und Praxis ist auch in unterschiedlichen Blockmodellen möglich.

Die betrieblichen Praxiszeiten sind in mindestens zwei für diesen Beruf einschlägigen Arbeitsfeldern abzuleisten. Hiervon werden mindestens 300 Stunden in Kindertageseinrichtungen in Gruppen durchgeführt, in denen Kinder vom 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt regelhaft, integrativ oder altersgemischt gefördert werden. Das zweite Arbeitsfeld während der Ausbildung ist in folgenden Einrichtungen nachzuweisen:

  • Horte und betreute Grundschulen
  • Einrichtungen der Jugendsozialarbeit
  • Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Schulsozialarbeit
  • Einrichtungen der pädagogischen Gesundheitsförderung, z.B. Kinder-und Jugendpsychiatrien

Während der Ausbildung wird folgendes Ausbildungsentgelt gezahlt:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.490,69 Euro brutto
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.552,07 Euro brutto
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.653,38 Euro brutto

Für die Auszubildenden Erzieher*innen in der praxisintegrierten Ausbildung gilt eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden. Es besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr.

Für Fragen zu den Ausbildungsinhalten steht Carolin Pickrun, Fachdienst Frühkindliche Bildung, Tel: 04321 - 942 - 3066, carolin.pickrun@neumuenster.de gerne zur Verfügung.

Für allgemeine Fragen wende dich gerne an Birthe Endejan, Fachdienst Personal und Organisation, Tel: 04321 - 942 - 2247, birthe.endejan@neumuenster.de.

Weitere Infos findest du hier:

www. ehks-nms.de (Homepage der Elly-Heuss-Knapp-Schule Neumünster)

Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste

Informationen zur Ausbildung

Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Bibliothek wirken bei Aufbau, Pflege und Vermittlung von Bibliotheksbeständen mit, indem sie die Bestellung und Katalogisierung von neuen Medien übernehmen. Im Benutzerservice erledigen sie Medienverbuchung und besorgen per Fernleihe Medien aus anderen Bibliotheken. Neben der Erwachsenen-, Jugend- und Kinderabteilung zeichnet sich die Stadtbücherei Neumünster durch eine Musikbibliothek aus, die eine umfangreiche Sammlung Musikliteratur, -zeitschriften, Noten und digitalen Medien vorhält.

  • Mittlerer Schulabschluss
  • Interesse an Literatur, Medien und Mensch
  • Bürger- und serviceorientiertes Verhalten
  • Freude an der Arbeit im Team
  • Konzentrationsvermögen, Sorgfalt und Genauigkeit
  • Grundkenntnisse im PC-Bereich (Word, Excel)
  • Kommunikationsfähigkeit

Die Stellenausschreibung für die Ausbildung zur*zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste in der Fachrichtung Bibliothek wird von uns unter www.neumuenster.de/stellenangebote veröffentlicht. Hier können sich Bewerbende direkt online bewerben.

Vorstellungsgespräch

Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen und der Vorauswahl werden alle in Frage kommenden Bewerber*innen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

In dem Vorstellungsgespräch wollen wir einen persönlichen Eindruck von dem*der Bewerber*in erhalten und natürlich wissen, warum sie*er sich für diesen Ausbildungsberuf entschieden hat. Bei diesem Gespräch sind in der Regel folgende Personen anwesend:

  • Eine Vertretung der Stadtbücherei
  • Ein Mitglied des Recruiting-Teams
  • Ein Mitglied des Personalrats
  • Ein Mitglied der Jugend und Ausbildungsvertretung

Nach erfolgreich abgeschlossenem Auswahlverfahren erfolgt zum 01. September des jeweiligen Jahres die Einstellung in die Ausbildung zur*zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste.

Praktische AusbildungFachtheoretische Ausbildung
Ausbildung in der Stadtbücherei Neumünster Ergänzende Ausbildung in anderen Bibliotheken in Schleswig-HolsteinBerufsschule an der Beruflichen Schule Anckelmannstraße in Hamburg (Blockunterricht)

Einführungszeit

Die Ausbildung zur*zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste bei der Stadt Neumünster beginnt gemeinsam mit allen anderen Nachwuchskräften des jeweiligen Einstellungsjahrganges mit einer 1-wöchigen Einführungszeit in der Stadtverwaltung. Diese wird von Auszubildenden für Auszubildende organisiert.

Dabei steht das Kennenlernen untereinander und der Überblick über die Aufgaben der Stadtverwaltung im Vordergrund.

Praktische Ausbildung in der Stadtbücherei Neumünster

Die praktische Ausbildung in der Stadtbücherei umfasst folgende Bereiche:

  • Erwerb von Medien
  • Erschließung von Medien
  • Bearbeitung von Medien, Bestandspflege
  • Benutzungsdienst und Informationsvermittlung
  • Besondere Abteilungen: Musikbibliothek, Jugendbücherei

Praktische Ausbildung in anderen Bibliotheken in Schleswig-Holstein

Während der Ausbildung sind zwei Praktika von insgesamt sechs Monaten Dauer in anderen Ausbildungseinrichtungen in Schleswig-Holstein zu leisten und zwar einerseits in einer öffentlichen Bibliothek oder in der Büchereizentrale Schleswig-Holstein sowie in einer wissenschaftlichen Bibliothek.

Berufsschule

Der Berufsschulunterricht findet in Form von Blockunterricht an der an der Beruflichen Schule Anckelmannstraße in Hamburg statt. Dort werden schwerpunktmäßig folgende Inhalte vermittelt:

  • Berufskunde
  • Beschaffen und Aufbereiten von Medien- und Informationen
  • Beraten und Betreuen
  • Wirtschaftskunde und Controlling

Zwischenprüfung

Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird die Zwischenprüfung absolviert. Diese dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes der*des Auszubildenden. Die Zwischenprüfung ist schriftlich in höchstens 180 Minuten in folgenden Prüfungsgebieten abzulegen:

  • Beschaffung, formale Erfassung
  • Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Schriftliche Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildung erfolgt die vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer und besteht aus einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung.

Der schriftliche Teil besteht aus 3 Arbeiten von je 1,5 – 2 Stunden Dauer aus folgenden Prüfungsbereichen:

  • Beschaffen und Aufbereiten von Medien und Informationen
  • Bereitstellen und Vermitteln von Medien und Informationen
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Praktische Abschlussprüfung

Die praktische Abschlussprüfung besteht aus der Vorbereitung einer praxisbezogenen Aufgabe aus dem Gebiet Dienstleistungs- und Medienangebot, die in 15 Minuten bearbeitet wird. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende 20-minütige Prüfungsgespräch sein. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen bearbeiten, Lösungen darstellen und in berufstypischen Situationen kooperieren und kommunizieren kann.

Während der Ausbildung wird das Ausbildungsentgelt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) wie folgt gezahlt:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.368,26 Euro brutto
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.418,20 Euro brutto
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.464,02 Euro brutto

Für die Auszubildenden Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste gilt eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden. Es besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr.

Für Fragen zu den Ausbildungsinhalten steht Andrea Busch, Fachdienst Kultur und Sport, Abt. Stadtbücherei, Tel: 04321 - 942 - 3717, andrea.busch@neumuenster.de gerne zur Verfügung.

Für allgemeine Fragen wende dich gerne an Birthe Endejan, Fachdienst Personal und Organisation, Tel: 04321 - 942 - 2247, birthe.endejan@neumuenster.de.

Weitere Infos sind auch zu finden unter:

www.neumuenster.de/stabue (Homepage Stadtbücherei Neumünster)

www.bs01.hamburg.de (Homepage der Beruflichen Schule Anckelmannstraße in Hamburg)

Umwelttechnolog*in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

Die nächste mögliche Einstellung ist derzeit nicht absehbar

Informationen zur Ausbildung

Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was mit dem Abfall passiert, den Sie produzieren? 1,2 Kilogramm: So viel Haushaltsabfall produzieren die Menschen in Deutschland pro Kopf und pro Tag. Pro Jahr sind es rund 450 Kilogramm.

Vermeiden, verwerten, beseitigen - für diese umweltgerechte Abfallwirtschaft steht das Technische Betriebszentrum in Neumünster. Wir bieten für alle Abfälle und Wertstoffe geeignete Lösungen an: Bioabfälle, Elektroschrott oder Sperrmüll sind nur wenige der umfangreichen Stoffarten, mit denen Umwelttechnologinnen und Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft täglich zu tun haben. Sie sorgen dafür, dass Abfälle korrekt entsorgt und verwertet werden. Zudem organisieren sie das Sammeln und Sortieren von Müll, führen ihn der Wiederverwertung zu oder entsorgen ihn umweltschonend.

  • Erster allgemeinbildender Schulabschluss oder Mittlerer Schulabschluss
  • Interesse an naturwissenschaftlichen Fächern
  • Handwerkliches Geschick
  • Körperliche Belastbarkeit
  • Bereitschaft an der Arbeit im Freien
  • Motivation und Engagement
  • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit

Die Stellenausschreibung für die Ausbildung zum*zur Umwelttechnolog*in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft wird von uns unter www.neumuenster.de/stellenangebote veröffentlicht. Hier können sich Bewerbenden direkt online bewerben.

Vorstellungsgespräch

Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen und der Vorauswahl werden alle in Frage kommenden Bewerber*innen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. In dem Vorstellungsgespräch wollen wir einen persönlichen Eindruck von dem*der Bewerber*in erhalten und natürlich wissen, warum er*sie sich für diesen Ausbildungsberuf entschieden hat. Bei diesem Gespräch sind in der Regel folgende Personen anwesend:

  • Eine Vertretung des Technischen Betriebszentrums
  • Ein Mitglied des Recruiting-Teams
  • Ein Mitglied des Personalrats
  • Ein Mitglied der Jugend und Ausbildungsvertretung

Nach erfolgreich abgeschlossenem Auswahlverfahren erfolgt zum 01. August des jeweiligen Jahres die Einstellung in die Ausbildung zum*zur Umwelttechnolog*in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft.

Praktische AusbildungFachtheoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung im Technischen Betriebszentrum der Stadt Neumünster durch qualifiziertes Fachpersonal im Klärwerk, dem Klärwerkslabor und in der Schlosserei Ein 14-tägiger überbetrieblicher Ausbildungslehrgang in Elmshorn Grundlehrgang MetallBerufsschule an der WaltherLehmkuhl-Schule in Neumünster (Blockunterricht, je ca. 3 Wochen)

Einführungszeit

Die Ausbildung zum*zur Umwelttechnolog*in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft bei der Stadt Neumünster beginnt gemeinsam mit allen anderen Nachwuchskräften des jeweiligen Einstellungsjahrganges mit einer 1-wöchigen Einführungszeit in der Stadtverwaltung. Diese wird von Auszubildenden für Auszubildende organisiert.

Dabei stehen das Kennenlernen untereinander und der Überblick über die Aufgaben der Stadtverwaltung im Vordergrund.

Berufliche Grundbildung

Zunächst werden in der Ausbildung allgemeine Grundlagen vermittelt:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Digitalisierte Arbeitswelt

Daneben erfolgt in den 12 Monaten eine Kernqualifikation in folgenden Bereichen:

  • Erstellen und Anwenden von Unterlagen
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Herstellen und Trennen von Stoffgemischen
  • Beurteilen von ökologischen Kreisläufen und Anwenden von Hygienemaßnahmen
  • Lagern, Bearbeiten und nachhaltiges Anwenden von Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffen
  • Erkennen von elektrischen Gefahren und Einleiten von Maßnahmen
  • Auswählen und Handhaben von Werkzeugen und Maschinen
  • Betreiben von technischen Systemen
  • Kommunizieren mit Kundinnen und Kunden sowie im Team
  • Umsetzen von Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen

Berufsspezifische Fachqualifikation

Im 13. – 36. Monat werden weitere spezifische Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:

  • Beraten von Kundinnen und Kunden und Erstellen von Angeboten
  • Zuführen von Abfällen zu Kreislaufsystemen unter Aspekten der Nachhaltigkeit
  • Beurteilen von und Arbeiten mit gefährlichen Gütern, Stoffen und Abfällen
  • Bedienen von Anlagen
  • Überwachen und Beurteilen von Mess-, Steuer- und Regelprozessen
  • Planen und Durchführen von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Abwickeln logistischer Prozesse

Überbetriebliche Ausbildung

Ergänzend zu der Ausbildung in der Praxis wird ein 2-wöchiger „Grundlehrgang Metall“ an der überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Elmshorn besucht.

Abschlussprüfung - Teil 1

Im dritten Ausbildungshalbjahr wird der erste Teil der Abschlussprüfung absolviert. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Es wird folgender Bereich geprüft:

  • Mechanisches Anpassen eines umwelttechnischen Systems

Der praktische Teil dauert insgesamt 5 Stunden und besteht aus einer Arbeitsaufgabe mit einem situativen Fachgespräch von 15 Minuten.

Der schriftliche Teil dauert 60 Minuten. Dabei sollen praxisbezogene Aufgaben gelöst werden.

Abschlussprüfung - Teil 2

Am Ende der Ausbildung erfolgt die Abschlussprüfung an der Verwaltungsakademie Bordesholm, die aus schriftlichen und praktischen Elementen besteht. Es werden folgende Bereiche geprüft:

  • Annehmen von Abfällen und Zuführen zu Entsorgungswegen (Durchführung einer praktischen Arbeitsaufgabe beträgt 180 Minuten mit situativem Fachgespräch von 15 Minuten)
  • Betreiben von Maschinen und Anlagen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft (Durchführung einer praktischen Arbeitsaufgabe beträgt 180 Minuten mit situativem Fachgespräch von 15 Minuten)
  • Sicherstellen von Prozessen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft (Schriftliche Prüfung: 180 Minuten)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (Schriftliche Prüfung: 60 Minuten)

Während der Ausbildung wird das Ausbildungsentgelt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) wie folgt gezahlt:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.368,26 Euro brutto
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.418,20 Euro brutto
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.464,02 Euro brutto

Für die Auszubildenden zum*zur Umwelttechnolog*in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft gilt eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden. Es besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr.

Für Fragen zu den Ausbildungsinhalten steht Stephan Mordhorst, Fachdienst Technisches Betriebszentrum, Tel: 04321 - 942 - 2938, stephan.mordhorst@neumuenster.de gerne zur Verfügung.

Für allgemeine Fragen wende dich gerne an Birthe Endejan, Fachdienst Personal und Organisation, Tel: 04321 - 942 - 2247, birthe.endejan@neumuenster.de.

Weitere Infos findest du hier:

www.wls.neumuenster.de (Homepage der Walther-Lehmkuhl-Schule)

Stadtobersekretäranwärter*in

Die nächste mögliche Einstellung ist derzeit nicht absehbar

Informationen zur Ausbildung

Als Dienstleisterin für die Bürger*innen bietet die Stadt Neumünster Stadtobersekretär*innen ein abwechslungsreiches Aufgabenspektrum, welches von rechtlichen Hintergründen über organisatorische Verwaltungsaufgaben bis hin zu wirtschaftlichen Abläufen reicht. Ob im Bürgerbüro, der Stadtkasse, der Kfz-Zulassung, dem Standesamt oder in der Wohngeldstelle und mehr, in allen Bereichen der Stadtverwaltung sind unter anderem Stadtobersekretäre tätig.

Die Ausbildung wird als Beamt*in auf Widerruf im Vorbereitungsdienst für die Laufbahn der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung, Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt absolviert.

  • Mittlerer Schulabschluss
  • Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen zur Ernennung zum*zur Beamt*in
  • Interesse an rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Themen
  • Bürger- und serviceorientiertes Verhalten
  • Teamfähigkeit
  • Flexibilität aufgrund der vielfältigen Aufgabenbereiche

Die Stellenausschreibung für die Ausbildung als Stadtobersekretäranwärter*in wird von uns im Sommer vor dem Einstellungsbeginn unter Aktuelle Jobangebote · Stadt Neumünster veröffentlicht.

Schriftlicher Testteil

Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen und der Vorauswahl werden alle in Frage kommenden Bewerber*innen zu einem Online-Test eingeladen, der von zu Hause aus absolviert wird. Hier werden Kompetenzen abgeprüft, die für die Ausbildung und die angestrebten Tätigkeiten bei der Stadt Neumünster erforderlich sind. Es werden folgende Kompetenzbereiche abgeprüft:

  • Merkfähigkeit
  • Rechenfähigkeit
  • Allgemeinwissen
  • Logik & Entscheidungsvermögen
  • Sprache & Ausdruck
  • Englisch

Vorstellungsgespräch

Nach erfolgreicher Teilnahme am schriftlichen Test findet an einem weiteren Termin ein Vorstellungsgespräch statt. In dem Vorstellungsgespräch wollen wir einen persönlichen Eindruck von dem*der Bewerbenden erhalten und natürlich wissen, warum sie*er sich für diesen Ausbildungsberuf entschieden hat. Bei diesem Gespräch sind in der Regel folgende Personen anwesend:

  • Eine Vertretung des Fachdienstes Personal und Organisation
  • Die Ausbildungsleiterin
  • Ein Mitglied des Personalrats
  • Ein Mitglied der Jugend- und Ausbildungsvertretung

Nach erfolgreich abgeschlossenem Auswahlverfahren erfolgt zum 01. August des jeweiligen Jahres die Einstellung in die Ausbildung als Stadtobersekretäranwärter*in.

Praktische AusbildungFachtheoretische Ausbildung
In den verschiedenen Fachdiensten der Stadtverwaltung (jeweils ca. 3 Monate) Zum Beispiel in den Bereichen
  • Soziales
  • Finanzen
  • Ordnungsangelegenheiten
  • Personal
 
4 Lehrgänge an der Verwaltungsakademie in Bordesholm: Ein einmonatiger Einführungslehrgang, zwei 1,5-monatige Aufbaulehrgänge und ein 3,5- monatiger Abschlusslehrgang.

Einführungszeit

Die Ausbildung als Stadtobersekretäranwärter*in bei der Stadt Neumünster beginnt gemeinsam mit allen anderen Nachwuchskräften des jeweiligen Einstellungsjahrganges mit einer 1-wöchigen Einführungszeit in der Stadtverwaltung. Diese wird von Auszubildenden für Auszubildende organisiert.

Dabei steht das Kennenlernen untereinander und der Überblick über die Aufgaben der Stadtverwaltung im Vordergrund.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung erfolgt durch qualifizierte Ausbilder*innen in den verschiedenen Fachdiensten, z.B. Personal und Organisation, Bürgerbüro, Haushalt und Finanzen, Straßenverkehrsangelegenheiten, Soziale Hilfe uvm. Dort sollen die auf den Lehrgängen an der Verwaltungsakademie erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Praxis angewendet werden. Außerdem wird der Umgang mit den Bürger*innen als Kunden erlernt.

Lehrgänge an der Verwaltungsakademie

An der Verwaltungsakademie Bordesholm finden ein einmonatiger Einführungslehrgang, zwei 1,5-monatige Aufbaulehrgänge und ein 3,5- monatiger Abschlusslehrgang statt. Dabei werden folgende Inhalte vermittelt:

  • Kommunalrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Öffentliche Finanzwirtschaft
  • Finanz- und Abgabenwesen
  • Recht der sozialen Sicherung
  • Recht der Gefahrenabwehr und Umweltrecht
  • Informations- und Kommunikationssysteme
  • Wirtschaftslehre

Am Ende der Aufbaulehrgänge wird die Zwischenprüfung abgenommen. Die Abschlussprüfung wird am Ende des Vorbereitungsdienstes absolviert.

Schriftlich

Die schriftliche Abschlussprüfung beinhaltet 3-stündige Prüfungsarbeiten in folgenden Fächern:

  • Staats- und Europarecht und/oder Kommunalrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Dienstrecht und/oder Verwaltungstechnik und –verfahren
  • Öffentliche Finanzwirtschaft
  • Privatrecht und/oder Gefahrenabwehrrecht oder Recht der sozialen Sicherung

Praktisch

In der praktischen Abschlussprüfung wird ein praktischer Fall bearbeitet. Dabei soll ein Sachverhalt aus einem Rechtsgebiet beurteilt und Lösungen aufgezeigt werden. Die Aufgabe ist Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch. Hierbei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsergebnisse bürgerorientiert darstellen sowie in berufstypischen Situationen kommunizieren und kooperieren kann.

Die Laufbahnprüfung beinhalten die Ergebnisse der einzelnen Lehrgänge, der fachpraktischen Leistungen und der Abschlussprüfung

Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge in Höhe von 1.467,18 EUR brutto gezahlt. Hinzu kommen ggfs Familienzuschläge.

Für Stadtobersekretäranwärter*innen gilt während der Praxiszeiten eine Wochenarbeitszeit von 41 Stunden bei gleitender Arbeitszeit. Es besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr

Aus familiären und / oder gesundheitlichen Gründen besteht die Möglichkeit den Vorbereitungsdienst unter bestimmten Voraussetzungen in Teilzeit zu absolvieren:

  • Praktische Ausbildungszeiten mit einer Wochenstundenzahl von 30 Stunden bei entsprechend gekürzten Anwärterbezügen
  • Lehrgänge an der Verwaltungsakademie Bordesholm in Vollzeit (der Unterricht endet montags - donnerstags um ca. 16.30 Uhr (vereinzelt um 17:10 Uhr) und freitags um ca. 13.00 Uhr)

Für weitere Fragen steht unsere Ausbildungsleiterin Katja Gorzolka unter Tel: 04321/942-2551 oder katja.gorzolka@neumuenster.de gern zur Verfügung.

Weitere Infos sind auch zu finden unter:

www.vab-sh.de (Homepage Verwaltungsakademie Bordesholm)

Gärtner*in Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau

Die nächste mögliche Einstellung ist derzeit nicht absehbar

Informationen zur Ausbildung

Gärtner*innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau bauen, pflegen, sanieren und pflanzen Außenanlagen, insbesondere Grünanlagen aller Art. In der Grünflächenunterhaltung des Technischen Betriebszentrums der Stadt Neumünster sind ca. 60 Mitarbeitende tätig, die sich um die Unterhaltung und Pflege der städtischen Grünanlagen, Spielplätze etc. kümmern.

  • Erster allgemeinbildender Schulabschluss oder Mittlerer Schulabschluss
  • Interesse an naturwissenschaftlichen Fächern, insbesondere Chemie und Physik
  • Handwerkliches Geschick
  • Körperliche Belastbarkeit
  • Motivation und Engagement
  • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit

Die Stellenausschreibung für die Ausbildung zum*zur Gärtner*in Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau wird von uns unter www.neumuenster.de/stellenangebote veröffentlicht. Hier können sich Bewerbende direkt online bewerben

Vorstellungsgespräch

Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen und der Vorauswahl werden alle in Frage kommenden Bewerbende zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. In dem Vorstellungsgespräch wollen wir einen persönlichen Eindruck von dem*der Bewerber*in erhalten und natürlich wissen, warum er*sie sich für diesen Ausbildungsberuf entschieden hat. Bei diesem Gespräch sind in der Regel folgende Personen anwesend:

  • Eine Vertretung des Technischen Betriebszentrums
  • Ein Mitglied des Recruiting-Teams
  • Ein Mitglied des Personalrates
  • Ein Mitglied der Jugend und Ausbildungsvertretung

Nach erfolgreich abgeschlossenem Auswahlverfahren erfolgt zum 01. August des jeweiligen Jahres die Einstellung in die Ausbildung zum*zur Gärtner*in Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau.

1. – 12. MonatBerufliche Grundbildung im Technischen Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Neumünster und in der Berufsschule
13. – 24. MonatVermittlung der gemeinsamen Ausbildungsinhalte aller Fachrichtungen
 Zwischenprüfung
25. – 36. MonatVermittlung in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
 Abschlussprüfung

Einführungszeit

Die Ausbildung zum*zur Gärtner*in bei der Stadt Neumünster beginnt gemeinsam mit allen anderen Nachwuchskräften des jeweiligen Einstellungsjahrganges mit einer 1-wöchigen Einführungszeit in der Stadtverwaltung. Diese wird von Auszubildenden für Auszubildende organisiert.

Dabei steht das Kennenlernen untereinander und der Überblick über die Aufgaben der Stadtverwaltung im Vordergrund.

Berufliche Grundbildung

In den ersten beiden Ausbildungsjahren erfolgt für alle Fachrichtungen des Gärtnerberufes eine breite berufliche Grundbildung und gemeinsame Fachbildungen. Folgende Ausbildungsbereiche sind vorgesehen:

  • Der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
  • Natur und Umweltschutz, rationelle Energie- und Materialverwendung
  • Betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge
  • Böden, Erden und Substrate
  • Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen
  • Materialien und Werkstoffe
  • Kultur und Verwendung von Pflanzen

Berufsspezifische Fachqualifikation

Nach der beruflichen Grundbildung für alle Fachbereiche findet eine spezielle Ausbildung in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau statt. Gegenstand der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  • Vorbereiten und Abwickeln von Baustellen
  • Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen
  • Herstellen von befestigten Flächen
  • Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen
  • Ausführen von vegetationstechnischen Arbeiten

Überbetriebliche Ausbildung

Ergänzend zu der Ausbildung in der Praxis werden 4 Lehrgänge an der überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu folgenden Themen besucht:

  • Verwendung von Pflanzen
  • Anlegen eines Themengartens
  • Vermessungskunde
  • Belagsoberflächen

Zwischenprüfung

Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird die Zwischenprüfung absolviert. Diese dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes der*des Auszubildenden. Die Zwischenprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil.

Der praktische Teil beinhaltet die Durchführung von 3 praktischen Aufgaben, die jeweils in einem Prüfungsgespräch erläutert werden müssen.

Der schriftliche Teil beinhaltet Aufgaben, die sich auf praktische Fälle der jeweiligen Fachrichtung beziehen.

Schriftliche Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildung erfolgt die mündliche und schriftliche Abschlussprüfung. Sie besteht jeweils aus Prüfungen in 4 verschiedenen Fächern.

Praktische Abschlussprüfung

In der praktischen Abschlussprüfung sollen 5 komplexe Prüfungsaufgaben durchgeführt und jeweils in einem Gespräch erläutert werden.

Während der Ausbildung wird das Ausbildungsentgelt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) gezahlt.

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.368,26 Euro brutto
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.418,20 Euro brutto
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.464,02 Euro brutto

Für die Auszubildenden Gärtner*innen gilt eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden. Es besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr.

Für Fragen zu den Ausbildungsinhalten steht Heiko Honermeier, Fachdienst Technisches Betriebszentrum, Tel: 04321 - 942 - 2933, heiko.honermeier@neumuenster.de gerne zur Verfügung.

Für allgemeine Fragen wende dich gerne an Birthe Endejan, Fachdienst Personal und Organisation, Tel: 04321 - 942 - 2247, birthe.endejan@neumuenster.de.

Weitere Infos sind auch zu finden unter:

https://www.rbz-schuetzenpark.de (Homepage des Berufsbildungszentrums Kiel)