Naturschutzgebiete

​​​​​​Naturschutzgebiete (NSG) werden zur Erhaltung oder Entwicklung von natürlichen Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender Pflanzen- und Tierarten, aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen von der Landesregierung ausgewiesen. Gesetzliche Grundlage für die Unterschutzstellung sind § 23 Bundesnaturschutzgesetz und § 13 Landesnaturschutzgesetz. Für jedes Schutzgebiet wird nach einem Rechtsetzungsverfahren von der Landesregierung eine Naturschutzgebiets-Verordnung erlassen.

In Naturschutzgebieten ist es verboten,

  • das geschützte Gebiet oder seine Bestandteile zu zerstören, zu beschädigen oder zu verändern oder Handlungen vorzunehmen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Störung führen können,
  • bauliche Anlagen zu errichten, auch wenn sie keiner Baugenehmigung bedürfen,
  • Tiere oder Pflanzen zu beschädigen oder zu entnehmen,
  • Flächen unbefugt außerhalb von ausgewiesenen Wegen zu betreten, zu befahren oder dort zu reiten,
  • Hunde ohne Leine laufen zu lassen,
  • in den geschützten Gebieten Feuer zu machen oder zu zelten.

Die Jagd und die Fischerei haben sich den Zielen des Naturschutzes für das jeweilige Gebiet unterzuordnen.

Auf dem Stadtgebiet Neumünsters befinden sich zwei Naturschutzgebiete:

  • ein Großteil des insgesamt 546 ha umfassenden NSG Dosenmoor. Es ist das besterhaltene Hochmoor in Schleswig-Holstein und einzigartiger Lebensraum von Tier- und Pflanzenarten, die auf diesen kargen, aber äußerst speziellen Lebensraum angewiesen sind.
  • das NSG Westufer des Einfelder Sees, eine zwar nur 13 ha kleine, aber ökologisch hochinteressante Uferzone des Sees, deren Schutzzweck vor allem der Erhalt dieses struktur- und artenreichen Lebensraumes und seiner vielfältigen Vogelwelt ist.

Für allgemeine Fragen zu Naturschutzgebieten in Schleswig-Holstein erhalten Sie Auskunft beim

Landesamt für Umwelt
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon 04347 704-0

oder beim

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Telefon 0431 988-0

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung.
Dort erhalten Sie für beide Gebiete kostenloses Info-Material.