Infektionsschutzbelehrung

Das Gesundheitsamt Neumünster bietet eine sogenannte Infektionsschutzbelehrung (ehemals Gesundheitszeugnis) als Online-Belehrung an.

Der Fachdienst Gesundheit ist im Meßtorffweg beheimatet.
Gesundheitsamt im Meßtorffweg

Sie arbeiten bzw. wohnen in der Stadt Neumünster und benötigen für Ihre Arbeit in der Gastronomie oder Lebensmittelverarbeitung die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz? Der Fachdienst Gesundheit bietet eine sogenannte Infektionsschutzbelehrung (ehemals Gesundheitszeugnis) nach § 43 IfSG als Online-Belehrung an. So können Sie bequem jederzeit von Ihrem Arbeitsplatz oder von zuhause aus an der Belehrung teilnehmen!

Wegen verbesserter Hygienebedingungen sowie besserer Behandlungsmöglichkeiten haben viele Seuchenerkrankungen stark an Bedeutung verloren. Nicht zuletzt in Zusammenhang mit der Ausbreitung von Corona oder der HIV-Infektion/AIDS hat sich aber gezeigt, dass Vorbeugung vor Krankheiten durch Information und Aufklärung dringend notwendig ist.

So steht Prävention auch im Mittelpunkt des Infektionsschutzgesetzes. Die Bevölkerung soll bei der Infektionsbekämpfung nicht mehr hauptsächlich durch staatliche Kontrolle gelenkt, sondern durch Aufklärung zu verantwortlichem Handeln befähigt werden. Hierzu dient die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).