Amtliche Bekanntmachung
55. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 sowie Bebauungsplan Nr. 224 „Westlich Roschdohler Weg, nördlich Kreuzkamp“
- Veröffentlichung der beiden Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Stadtteil: Einfeld
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung und Umwelt der Stadt Neumünster hat in seiner Sitzung am 14. März 2024 die Entwurfsunterlagen der 55. Änderung des Flächen-nutzungsplanes 1990 und des Bebauungsplanes Nr. 224 „Westlich Roschdohler Weg, nördlich Kreuzkamp“ für das Gebiet westlich des Roschdohler Weges, nördlich des Gewerbegebietes am Kreuzkamp, östlich der landwirtschaftlichen Fläche (Flurstück-Nr. 232) und südlich des Wohngebietes am Flaadenweg und Hahnenkamp im Stadtteil Einfeld gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.
Durch die Planungen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohnbaugebietes für den verdichteten und freistehenden Eigenheimbau geschaffen werden.
Die Entwurfsunterlagen, die jeweiligen Begründungen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist
vom 29. April bis 31. Mai 2024
im Internet veröffentlicht und können unter folgendem Link eingesehen werden: Beteiligung der Öffentlichkeit
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Entwurfsunterlagen öffentlich aus und können wie folgt eingesehen werden:
Zeit: | 29. April bis 31. Mai 2024 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Ort: | Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, Stadthaus Brachenfelder Straße 1 bis 3 (Erdgeschoss) in 24534 Neumünster |
Die veröffentlichten Entwurfsunterlagen umfassen:
- den Entwurf zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Westlich Roschdohler Weg, nördlich Kreuzkamp“,
- den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 224 „Westlich Roschdohler Weg, nördlich Kreuzkamp“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B),
- die jeweils dazugehörigen Begründungsentwürfe mit Umweltberichten; hierin sind Aussagen zu den folgenden Schutzgütern enthalten:
- zu den umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit im Hinblick auf den Immissionsschutz (insbesondere zur Lärm- (Gewerbe und Verkehr) und Staubbelastung während der Bauzeit) und zur Veränderung der Nutzungssituation (Erholung, Nahversorgung und Infrastruktur),
- zu den Auswirkungen auf Pflanzen (insbesondere zur vorhandenen Vegetation und zu Knick- und Gehölzstrukturen) und Tiere (insbesondere Fledermäuse, Vogelarten und Haselmaus),
- zu den Auswirkungen auf Fläche (insbesondere zum Flächenverbrauch), Boden (insbesondere zu Bodenbelastungen, -profil und -versiegelungen und Kampfmittelverdacht), Wasser (insbesondere zu Oberflächen- und Grundwasser) und Klima/Luft (insbesondere zu Kleinklima),
- zu den umweltbezogenen Auswirkungen auf Landschaftsbild/Ortsbild, Kulturgüter (z.B. Kulturdenkmale) und sonstige Sachgüter,
- sowie zu deren Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen,
- die Baugrunduntersuchung, 21.02.2023,
- die Immissionsprognose (Geruch), 13.04.2023,
- die Lärmtechnische Untersuchung (Verkehrslärm), 24.02.2023,
- die Lärmtechnische Untersuchung (Gewerbelärm), 10.03.2023,
- der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag, 25.04.2023,
- der Nachweis gemäß A-RW 1, 07.02.2024,
- der Kurzbericht zum Entwässerungskonzept, 08.02.2024,
- die Systemskizze zum Entwässerungskonzept, 06.02.2024,
- die Einzugsgebiete zum Entwässerungskonzept, 06.02.2024,
- die Energetische Stellungnahme, 29.01.2024,
- der Lageplan Straßenbau, 08.02.2024,
- die zu den Planungen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, und zwar
- zum Immissionsschutz hinsichtlich der Geruchsemissionen,
- zu archäologischen Kulturdenkmalen,
- zu Altlasten,
- zum vorsorgenden Bodenschutz,
- zur Oberflächenentwässerung,
- zur Abfallentsorgung,
- zur Nutzung der Außenbereichsfläche und Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet,
- zur Beleuchtung,
- zu den Knickstrukturen,
- zum Kampfmittelverdacht,
- zum Klimaschutz (insbesondere zur Dach- und Fassadenbegrünung, zu Grünflächen im Plangebiet, zu Knickstrukturen, zur Nutzung von Solarenergie und zur Beschaffenheit von versiegelten Flächen),
- zur Freiflächengestaltung und Grünordnung.
Darüber hinaus sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Flächennutzungsplan der Stadt Neumünster, 1990,
- Landschaftsplan der Stadt Neumünster, 2000 – hierin sind Informationen zum Zustand von Boden, Natur und Landschaft enthalten.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltrelevanten Stellungnahmen einsehen und Stellungnahmen abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch an Bauleitplanung.Beteiligung@neumuenster.deübermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung abgeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Neumünster deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben wird, erhält dessen Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, das zusammen mit den Planunterlagen ausliegt.
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt:
Eine Vereinigung im Sinne von § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Neumünster, den 16. April 2024
i.V.
gez. Michael Knapp
Erster Stadtrat