51. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 "Entwicklung Scholtz-Kaserne"

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neumünster


51. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 „Entwicklung Scholtz-Kaserne“ in Neumünster

  • Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadtteil: Gartenstadt

Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 14. September 2023 den Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 „Entwicklung Scholtz-Kaserne“ für das städtische Gebiet der ehemaligen Scholtz-Kaserne, südlich des Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge, westlich der Kleingartenanlage „Am Haart“ in der Emil-Köster-Straße, nördlich der Einfamilienhausbebauung der Leddinstraße, nordöstlich der Störstraße bzw. südöstlich der Frankenstraße im Stadtteil Stadtmitte und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt sowie die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung beschlossen. Ziel der Planung ist es, eine Nachnutzung der Flächen planungsrechtlich vorzubereiten.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung, die Begründung einschließlich Umweltbericht und weitere Informationen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist
vom 10. Oktober 2023 bis 10. November 2023
auf der Internetseite der Stadt Neumünster unter der Adresse www.neumuenster.de/beteiligung-bauleitplanung und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein  (Themenportal „Bauleitpläne“)eingesehen werden.

Die Planunterlagen liegen zusätzlich wie folgt öffentlich aus:

Zeit:   10. Oktober bis 10. November 2023
          montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr und
          freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr

Ort:    Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung,
          Brachenfelder Straße 1 bis 3 (Erdgeschoss) in 24534 Neumünster

Ausgelegte Unterlagen:

Die ausgelegten Unterlagen umfassen:

  • den Entwurf der 51. Flächennutzungsplanänderung,
  • den Entwurf der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht,
    hierin enthalten sind Aussagen zu den folgenden  Schutzgütern:
    - zu den Auswirkungen auf Pflanzen (Lindenreihe, Biotopverbundsystem, Blühwiese mit Regiosaatgut, Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Biotopbestand, Brachfläche, Pflanzenarten), Tiere (potentielle Bedeutung für Brutvögel, Insekten, Fledermäuse, Lebensräume), biologische Vielfalt (lokale Bedeutung für den Biotopverbund, Gehölzstrukturen), Boden (Versiegelungsanteil, Beräumung und Bodensanierung, Bodenarten, Bodenfunktion, -kennwerte), Wasser/Grundwasser (Oberflächengewässer, Grundwasserneubildung, Versickerung), Klima/Luft (Lokalklima, Überwärmung, Abgase), Landschaft/Landschaftsbild (landschaftsbildprägende Lindenreihe, Brachfläche, Nachbarnutzungen, Baukörper), Kultur- und sonstige Sachgüter (Denkmalschutz) und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie
    - zu den umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit (Licht, Lärmschutz: Gewerbelärm, Verkehrslärm).
     
  • die zu der Planung bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
  • zur Gebietsverträglichkeit, zu Lärmauswirkungen und Kinderlärm,
  • zu verkehrlichen Auswirkungen,
  • zu erfolgtem Ausgleich (Waldumwandlung, Ersatzaufforstung),
  • zu archäologischen Kulturdenkmalen, zum Denkmalschutz,
  • zu oberirdischen Gewässern,
  • zu verbliebenen Erdhaufen, Bodenuntersuchungen und Bodenverunreinigungen, zur Grundwassernutzung, Baumschutz,
  • zum Gesundheitsschutz,
  • zur Oberflächenentwässerung (Versickerungsmulden) und Baumstandorten,
  • zur Begrünung bzw. Grünordnung,
  • zum Kampfmittelverdacht.

Über die genannten ausgelegten Planungsunterlagen hinaus sind folgende Arten umweltbezogene Informationen verfügbar:

  • Flächennutzungsplan der Stadt Neumünster, 1990, Stand 05/2023
  • Landschaftsplan der Stadt Neumünster, 2000, Stand 22.11.2016. Hierin sind Informationen zum Zustand von Boden, Natur und Landschaft enthalten.
  • Integriertes Stadtentwicklungskonzept Neumünster (ISEK), Stadtentwicklungsbericht 2021

Diese Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Neumünster oder im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung auf Nachfrage eingesehen werden.

Einsichtnahme, Abgaben von Stellungnahmen sowie Präklusionshinweis:

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können die Planunterlagen eingesehen sowie Stellungnahmen hierzu abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an stadtplanung@neumuenster.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich per Post oder während der Dienststunden zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Neumünster deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Planes nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne von § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweise zum Datenschutz:

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhält dessen Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, das zusammen mit den Planunterlagen im Internet veröffentlicht wird und öffentlich ausliegt.

Neumünster, den  20.09.2023

gez.

Tobias Bergmann
Oberbürgermeister