Beteiligung der Öffentlichkeit
55. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 sowie Bebauungsplan Nr. 224 "Westlich Roschdohler Weg, nördlich Kreuzkamp"
Veröffentlichung der beiden Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Geltungsbereich: | Gebiet westlich des Roschdohler Weges, nördlich des Gewerbegebietes am Kreuzkamp, östlich der landwirtschaftlichen Fläche (Flurstück Nr. 232) und südlich des Wohngebietes am Flaadenweg und Hahnenkamp |
Stadtteil: | Einfeld |
Planungsziele: | Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes für den verdichteten und freistehenden Eigenheimbau |
Beteiligungsfrist: | 29. April bis 31. Mai 2024 |
Beteiligungsort: | Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung Erdgeschoss des Stadthauses Brachenfelder Straße 1 - 3, 24534 Neumünster |
Kontakt: | Frau Nüssle (Telefon 04321 942 2881) |
Folgende Dokumente stehen als PDF-Dateien zur Verfügung:
- der Entwurf zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Westlich Roschdohler Weg, nördlich Kreuzkamp“,
- der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 224 „Westlich Roschdohler Weg, nördlich Kreuzkamp“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B),
- der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht zur 55. Änderung des Flächennutzugsplanes,
- der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 224,
- die Anlagen zu den beiden Umweltberichten
- Baugrunduntersuchung,
- Immissionsprognose (Geruch),
- Lärmtechnische Untersuchung (Verkehrslärm),
- Lärmtechnische Untersuchung (Gewerbelärm),
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
- Nachweis gemäß A-RW 1,
- Kurzbericht zum Entwässerungskonzept,
- Systemskizze zum Entwässerungskonzept,
- Einzugsgebiete zum Entwässerungskonzept,
- Energetische Stellungnahme,
- Lageplan Straßenbau,
- die zu den Planungen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Daten und Dokumente lediglich Informationszwecken dienen. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit Ihren o.g. Ansprechpartnern beim Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Neumünster.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch an Bauleitplanung.Beteiligung@neumuenster.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung abgegeben werden.
Die Öffnungszeiten hierfür sind:
montags bis donnerstags | von 08:30 bis 17:00 Uhr |
freitags | von 08:30 bis 12:00 Uhr |
- Hier können Sie die Amtliche Bekanntmachung (PDF-Datei) herunterladen.
Hinweis
Die Inhalte unter "Beteiligung der Öffentlichkeit" werden nach Ablauf ihrer Auslegungs- bzw. Beteiligungsfrist gelöscht.