3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbegebiet Stover“ und 9. Anpassung des Flächennutzungsplanes – Erneute öffentliche Auslegung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neumünster

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbegebiet Stover“ und 9. Anpassung des Flächennutzungsplanes

  • Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadtteil: Gartenstadt

Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2021 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbegebiet Stover“ für das Gebiet „nördlich der Bebauung an der Haberstraße, östlich der Rendsburger Straße, südlich des Stoverbergskamp und westlich der Landesstraße 328“ im Stadtteil Gartenstadt beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, Ansiedlungsmöglichkeiten für mittlere bis kleinere Gewerbebetriebe durch die planungsrechtliche Vorbereitung von Gewerbegebieten zu schaffen.

Da es sich um einen Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen handelt, und die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13 a BauGB gegeben sind, erfolgt die Aufstellung im vereinfachten Verfahren nach § 13 a i. V. m. § 13 Absatz 2 und 3 Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. 

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67, die dazugehörige Begründung mit der integrierten 9. Anpassung des Flächennutzungsplanes sowie die Gutachten haben in der Zeit vom 18.10.2021 bis zum 18.11.2021 öffentlich ausgelegen. Parallel hierzu wurden die Stellungnahmen der in ihrem Aufgabenbereich von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die der Nachbargemeinden eingeholt. 

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im o. g. Beteiligungsverfahren wurde der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert und soll gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt werden. Insbesondere ergaben sich Änderungen und Ergänzungen der Planunterlagen hinsichtlich der Festsetzungen für die Entwässerung, z. B. durch die Verbreiterung der Entwässerungsmulden für die Planstraße „A“ sowie für die im textlichen Teil B festgesetzten Gründächer und dessen Begründung. 

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung wurde gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Satzungsentwurfs abgegeben werden können,die in der Übersicht (Anlage 7) aufgeführt und in den textlichen Teilen (Text (Teil B) und Begründung) farblich gelb markiert sind.

Der vom Planungs- und Umweltausschuss in der Sitzung am 01.02.2023 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte geänderte Entwurf sowie die gebilligte Begründung werden aufgrund des geringen Umfanges der Änderungen und Ergänzungen der Planinhalte verkürzt wie folgt erneut öffentlich ausgelegt:

Zeit: 27.02.2023 bis 13.03.2023
während der Dienststunden
montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr
freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Ort:Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung
Brachenfelder Straße 1 - 3 (Erdgeschoss)

Zusätzliche Bereitstellung:

Die ausliegenden Unterlagen werden der Öffentlichkeit während der Auslegefrist zusätzlich unter Beteiligung der Öffentlichkeit und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt.

Wichtige Hinweise:

In dem Fall, dass aufgrund von Änderungen der Bestimmungen zur Eindämmung des SARS-CoV-2 kein Zutritt für die Öffentlichkeit in das Stadthaus Neumünster mehr möglich ist, können die Entwurfsunterlagen zusätzlich zur Bereitstellung im Internet auf Antrag auch per E-Mail oder in begründeten Fällen per Post zugesendet werden. Sie erreichen uns in diesem Fall telefonisch unter 04321 9420 oder Durchwahl 04321 942 2680 oder per E-Mail unter stadtplanung@neumuenster.de.

Ausgelegte Unterlagen:

01  Übersichtsplan

02  Entwurf der Planzeichnung – Teil A (als Verkleinerung) mit Legende vom 28.10.2022

03  Entwurf der textlichen Festsetzungen – Teil B vom 09.12.2022

04  Entwurf der Abstandsliste – Teil C

05  Entwurf der Begründung vom 09.12.2022

06  Abwägungspapier aus den Beteiligungen nach §§ 4(2), 3(2) und 2(2) BauGB vom 09.12.2022

07  Übersicht der Änderungen und Ergänzungen im Entwurf der Satzung

08  Bodengutachten, Grundbauingenieure Schnoor + Brauer vom 31.03.2020

09  Schalltechnische Untersuchung, M +O Immissionsschutz vom 2. Juni 2020

10  Landschaftsplanerischer Fachbeitrag, Günther & Pollok Landschaftsplanung vom 08.12.2022

11  Entwässerungskonzept vom 13.10.2022

12  Datenschutzinformationen

Einsichtnahme, Abgaben von Stellungnahmen sowie Präklusionshinweis:

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen schriftlich und per E-Mail an stadtplanung@neumuenster.de oder auch – um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten – im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung zur Niederschrift abgegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbegebiet Stover“ unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Neumünster den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Ergänzender Hinweis zur Flächennutzungsplanänderung:

Eine Vereinigung im Sinne von § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz:

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben wird, erhält dessen Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, das zusammen mit den Planunterlagen ausliegt.

Neumünster, den 14.02.2023

gez. Tobias Bergmann
Oberbürgermeister                                                       

Anlage 01: Übersichtsplan mit Geltungsbereich