Die oder der Naturschutzbeauftragte wird durch die untere Naturschutzbehörde in jedem Kreis oder in jeder kreisfreien Stadt in Person der/des Vorsitzenden des Beirats für Naturschutz bestellt. Aufgabe der/des Naturschutzbeauftragten ist, bei Bedarf in schwierigen Fragen die untere Naturschutzbehörde zu unterstützen und zwischen der Behörde und Bürger/innen zu vermitteln. Die/der Naturschutzbeauftragte ist ehrenamtlich tätig.
Für Neumünster ist der Naturschutzbeauftragte derzeit
Klaus Langmaack
Telefon 04321 14083
Mobil 0160 96 57 07 30