Landschaftsplan

Die örtliche Landschaftsplanung erfolgt über die Aufstellung von Landschaftsplänen.

Der Landschaftsplan ist ein Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein (LNatSchG) von Kommunen für ihr Gemeindegebiet aufgestellt wird.

Aufgabe der Landschaftsplanung ist es, die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen. Dabei ist eine Abstimmung mit dem landesweit geltenden Landschaftsprogramm herzustellen. 

Im Mittelpunkt der Landschaftsplanung stehen der nachhaltige Schutz der Umwelt und die Formulierung von umweltbezogenen Zielen für die Stadtentwicklung. Diese umfassen unter anderem die Darstellungen zu Schutzgebietsausweisungen, den Arten- und Biotopschutz einschließlich Biotopverbund, die landschaftsbezogene (Nah-) Erholung, das Landschaftsbild und die Gestaltung der Siedlungsränder sowie sonstige Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaft.

Der Landschaftsplan trifft seine Planaussagen grundsätzlich sowohl für die unbesiedelten als auch die besiedelten Teile des Stadtgebiets. 

Die Inhalte eines Landschaftsplanes sind, soweit hierfür geeignet und nach Abwägung, in die Bauleitplanung zu übernehmen. Daher fließen landschaftsplanerische Aussagen auch in den Flächennutzungsplan sowie die Bebauungspläne ein.

Der Landschaftsplan, bestehend aus Text und Karten, befasst sich in seinem ersten Teil mit der Bestandserfassung einschließlich Bewertung sowie Darstellung von Nutzungskonflikten. Im zweiten Teil werden Leitlinien und Ziele formuliert sowie daran anschließend Maßnahmen und Hinweise zur Realisierung der Ziele aufgezeigt.

Der momentan gültige rechtskräftige Landschaftsplan (LP) der Stadt Neumünster stellt noch die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes mit dem Informationsstand der 1990er Jahre in Karte und Text dar. Dieser LP wurde am 03.03.2000 festgestellt. Aufgrund der wesentlichen Veränderungen, die sich im Landschaftsraum Nord-West durch die Planung und Teilumsetzung des neuen Gewerbegebietes „Eichhof“ ergaben, hat die Ratsversammlung am 23.04.2013 beschlossen, eine Teilfortschreibung des Landschaftsplanes für das nordwestliche Stadtgebiet durchzuführen.

Rechtsgrundlagen 

§ 11 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29.07.2009 zuletzt geändert am 04.08.2016

§ 7 des Gesetzes zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG) vom 24.02.2010 zuletzt geändert am 27.05.2016

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung.