Landschaftsplanung

Die örtliche Landschaftsplanung erfolgt über die Aufstellung von Landschaftsplänen.

Der Landschaftsplan ist ein Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der nach den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein (LNatSchG) von Kommunen für ihr Gemeindegebiet aufgestellt wird.

Aufgabe der Landschaftsplanung ist es, die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen. Dabei ist eine Abstimmung mit dem landesweit geltenden Landschaftsprogramm herzustellen. 

Im Mittelpunkt der Landschaftsplanung stehen der nachhaltige Schutz der Umwelt und die Formulierung von umweltbezogenen Zielen für die Stadtentwicklung. Diese umfassen unter anderem die Darstellungen zu Schutzgebietsausweisungen, den Arten- und Biotopschutz einschließlich Biotopverbund, die landschaftsbezogene (Nah-) Erholung, das Landschaftsbild und die Gestaltung der Siedlungsränder sowie sonstige Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaft.

Der Landschaftsplan trifft seine Planaussagen grundsätzlich sowohl für die unbesiedelten als auch die besiedelten Teile des Stadtgebiets. 

Die Inhalte eines Landschaftsplanes sollen, soweit hierfür geeignet, in die Bauleitplanung übernommen werden. Von daher fließen landschaftsplanerische Aussagen auch in die Flächennutzungsplanung sowie Bebauungsplanaufstellung ein.

Der Landschaftsplan, bestehend aus Text und Karten, befasst sich in seinem ersten Teil mit der Bestandserfassung einschließlich Bewertung sowie Darstellung von Nutzungskonflikten. Im zweiten Teil werden Leitlinien und Ziele formuliert sowie daran anschließend Maßnahmen und Hinweise zur Realisierung der Ziele aufgezeigt.

Der gesamtstädtische Landschaftsplan (LP) der Stadt Neumünster stellt die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes mit dem Informationsstand der 1990er Jahre in Karte und Text dar. Dieser LP wurde am 03.03.2000 festgestellt. Aufgrund der wesentlichen Veränderungen, die sich im Landschaftsraum Nord West durch die Planung und Teilumsetzung des neuen Gewerbegebietes „Eichhof“ ergaben, hat die Ratsversammlung am 22.11.2016 die Teilfortschreibung des Landschaftsplanes für das nordwestliche Stadtgebiet beschlossen. Gleichzeitig wurden verschiedene Anpassungen des Landschaftsplanes im sonstigen Stadtgebiet beschlossen.

Der gültige Zielplan "Entwicklung", bestehend aus dem Landschaftsplan 2000, der Teilfortschreibung Nord West 2016 und den Anpassungen aus 2016, kann hier als Gesamtplan aufgerufen werden.

Des Weiteren stehen zur Teilfortschreibung Nord West 2016 folgende Unterlagen zur Verfügung:

Die örtliche Landschaftsplanung basiert im Wesentlichen auf folgenden Rechtsgrundlagen:

  • Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein (LNatSchG) - siehe § 5 LNatSchG
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - siehe § 9 BNatSschG

Ihre Ansprechpersonen

Landschaftsplanung: Koordination und Verfahren

Fachdienst Stadtentwicklung und Stadtplanung
Abteilung Stadtplanung und Erschließung
N.N.
Telefon 04321 942 2620 oder E-Mail
 

Landschaftsplanung: Inhaltliche Fragen

Fachdienst Natur und Umwelt
Abteilung Naturschutz
Frau Eden
Telefon 04321 942 2704 oder E-Mail

sowie

Fachdienst Tiefbau und Grünflächen
Abteilung Grün- und Freiflächenentwicklung
Herr Feilke
Telefon 04321 942 2030 oder E-Mail