Hummeln

    Alle heimischen Hummelarten sind nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Das bedeutet z. B., dass Hummelnester nicht zerstört werden dürfen und dass der Einsatz von Giften und Gasen gegen diese Tiere verboten ist.

    Drei Viertel aller Blütenpflanzen werden von Hummeln, Bienen und Wespen bestäubt. Von den 36 heimischen Hummelarten sind etwa 20 auch an der Bestäubung von Nutzpflanzen im Land- und Gartenbau beteiligt. Einige Pflanzenarten werden fast ausschließlich von Hummeln bestäubt, so z. B. Klee, Lupinen, Wicken, Erbsen und Bohnen. Da die Hummeln ihre Körpertemperatur bei niedrigen Außentemperaturen selbst erhöhen können, können sie auch an kalten und feuchten Frühlingstagen ausfliegen, wenn die empfindlicheren Bienen in ihrem Stock bleiben. In manchen Jahren würde die Obsternte ohne Hummeln dürftig ausfallen

    Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung.