Bodenschutz

Die natürlichen Filter-, Puffer- und Speichereigenschaften des Bodens sind nachhaltig zu schützen.
Zur Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, zu sanieren und Vorsorge gegen ihr Entstehen zu treffen. Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktion, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.

Darauf zielen auch Bundes-Bodenschutzgesetz aus dem Jahr 1998 und Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz aus dem Jahr 2002. Dabei handelt es sich um eine (verglichen mit den Schutzgütern Luft und Wasser) relativ neue Gesetzgebung. Unter anderem ist in diesen Gesetzen auch die Aufgabe vorgesehen, dass Kreise und kreisfreie Städte ein Boden- und Altlastenkataster zu führen haben.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Bodenschutzbehörde gerne zur Verfügung.