Boden- und Altlastenkataster

Kreise und kreisfreie Städte sind als untere Bodenschutzbehörde u. a. für die Bearbeitung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten und das Führen eines entsprechenden Katasters zuständig. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind das Bundes-Bodenschutzgesetz und das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz.

Das Kataster dient als vielseitiges Auskunftssystem, welches vor allem von Bürgern, insbesondere von Grundeigentümern und Grundstückserwerbern genutzt werden kann. Den Bürgern bietet das Kataster Schutz und Sicherheit, denn durch die Information der Grundeigentümer kann auf bestehende Risiken z.B. im Hinblick auf sensible Nutzungen (Spielflächen für Kleinkinder, Nutzgarten usw.) aufmerksam gemacht werden. Im Falle eines Eigentümerwechsels bzw. Grundstückerwerbs bieten diese Informationen Schutz vor dem unbeabsichtigten Erwerb belasteter Grundstücke.

Durch die Nutzung des Katasters können Nutzungskonflikte frühzeitig bereits in der Bauleitplanung oder im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt werden, und der Sachverhalt kann zielgerichtet geklärt werden und somit können Zeitverzögerungen bei etwaigen Bauvorhaben verhindert werdenn.

Auskünfte aus dem Kataster erteilt Ihnen die untere Bodenschutzbehörde.

Grundsätzlich sind telefonische Auskünfte beschränkt möglich. Die Erteilung von Auskünften kann je nach Kategorie gebührenpflichtig sein. Eine Auskunft kann nur bei Vorlage einer Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers erteilt werden.