Neuzulassung und Wiederzulassung

Es ist möglich, viele Zulassungsvorgänge auch online durchzuführen. Welche Vorgänge möglich sind und welche Vorraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

Wir weisen darauf hin, dass der Onlinedienst für Neumünster derzeit nicht zur Verfügung steht.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einer Abmeldung in Neumünster wieder zulassen wollen, so müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung (§ 23 FZV): Die Versicherung muss eine elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.) erstellen.
  • Vorlage des Hauptuntersuchungsberichtes im Original
  • Personalausweis/ Reisepass mit gültiger Meldebestätigung
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat; Unterschrift des Fahrzeughalters und ggf. des abweichenden Kontoinhabers erforderlich)
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
  • Kennzeichenschilder, soweit vorhanden


Die Wiederzulassung kostet 12,70 bis 20,70 Euro.
Sollten Sie die alten Kennzeichen noch besitzen, so sparen Sie die Kosten für neue Schilder, wenn das Kennzeichen zuvor bei der Außerbetriebsetzung reserviert worden ist.
Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Originaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) zusätzliche Gebühren an. Des Weiteren können zusätzliche Gebühren für die Ausstellung neuer Zulassungsdokumente anfallen.

Wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung. Neuzulassungen sind allerdings nur für in Neumünster gemeldete Personen und Firmen möglich.

Inländische Fahrzeuge

Hierbei sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II und Datenbestätigung im Original ( § 12 FZV) oder Fahrzeugbrief
  • Versicherungsbestätigung (§ 23 FZV): Die Versicherungsbestätigung muss von der Versicherung vollständig ausgefüllt werden. 
  • Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebestätigung
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat; Unterschrift des Fahrzeughalters und ggf. des abweichenden Kontoinhabers erforderlich)
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten

Eine Neuzulassung kostet zwischen 27,60 EUR und 51,60 EUR.
Für ein Wunschkennzeichen zuzüglich Reservierung wird zusätzlich eine Gebühr von 12,80 EUR berechnet. Dazu kommen noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulassungsbehörde. Preise sind dort zu erfragen.

Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Originaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) zusätzliche Gebühren an. Desweiteren können zusätzliche Gebühren für die Ausstellung neuer Zulassungsdokumente anfallen.

Eingeführte Fahrzeuge

Bei Zulassungen mit einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung benötigen Sie

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original
  • den Kaufvertrag / die Rechnung im Original
  • Versicherungsbestätigung (§ 23 FZV): Die Versicherung muss eine elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.) erstellen. 
  • Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebestätigung
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat; Unterschrift des Fahrzeughalters und ggf. des abweichenden Kontoinhabers erforderlich)
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweise beider Erziehungsberechtigten

Bei Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren benötigen Sie

  • die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original (CoC-Papiere)
  • das Gutachten gemäß § 21 StVZO vom technischen Überwachungsverein (z.B. TÜV) im Original
  • eine Zollbescheinigung (nicht erforderlich bei EU-Ländern)
  • den Kaufvertrag / die Rechnung im Original
  • Versicherungsbestätigung (§ 23 FZV): Die Versicherung muss eine elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.) erstellen. 
  • Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebestätigung
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat; Unterschrift des Fahrzeughalters und ggf. des abweichenden Kontoinhabers erforderlich)
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweise beider Erziehungsberechtigten

Eine Neuzulassung eingeführter Fahrzeuge kostet zwischen 42,90 EUR und 51,60 EUR. Für ein Wunschkennzeichen wird zusätzlich eine Gebühr von 10,20 EUR bei Reservierung zuzüglich 2,80 EUR berechnet. Dazu kommen noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulassungsbehörde. Preise sind dort zu erfragen.
Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Originaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) zusätzliche Gebühren an. Desweiteren können zusätzliche Gebühren für die Ausstellung neuer Zulassungsdokumente anfallen.  

Die Stadt Neumünster bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr persönliches

Vorsicht: Abzocker am Werk 

Abzocke unter dem Mantel des Behördenanscheins betreiben derzeit Unternehmen im Internet, die sich auf die Reservierung von Wunschkennzeichen spezialisiert haben. Darauf weist die Zulassungsstelle der Stadt Neumünster hin. 

Fahrzeughalter, die sich ein Auto kaufen, wünschen in vielen Fällen auch ein Wunschkennzeichen, mit dem sie ihr neues Stück dann präsentieren können. Diesen Wunsch machen sich findige Geschäftemacher zunutze und bieten den Service zur Reservierung der Wunschkennzeichen im Internet an. Wer auf eine Internetseite, die sich von der Bezeichnung her kaum von den offiziellen Seiten der tatsächlichen Straßenverkehrsämter unterscheidet, gelangt, und darüber eine Reservierung eines Wunschkennzeichens vornehmen lässt, der muss dann für den Service zur Reservierung seines Wunschkennzeichens extra bezahlen.

Die Zulassungsstelle der Stadt Neumünster distanziert sich von derartigen Praktiken und weist darauf hin, dass diese Geschäftemacherei nichts mit der Zulassungsstelle und den von dort im Zulassungsverfahren erhobenen Gebühren für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr zu tun hat.

Die Kunden, die auf solche Seiten geraten, sollten aufmerken, wenn für die Reservierung von Wunschkennzeichen ein Betrag genannt wird, der dann außerhalb des Zulassungsverfahrens vorweg zu entrichten ist. Die Gebühren der Zulassungsstelle werden erst bei der Zulassung des Fahrzeuges fällig und sind dann vor Ort in der Zulassungsstelle zu zahlen.

Welche Unterlagen benötigen Sie für Ihr Anliegen?