"So fährt Klimaschutz" – Förderrichtlinie für (E-)Lastenräder

Seit 16. September 2022 konnten Privatpersonen, Familien und Kleinunternehmen die Förderung von (E-)Lastenräder durch die Stadt Neumünster beantragen. Die Förderrichtlinie wurde von der Stadtverwaltung erarbeitet, um emissionsarme Verkehrsformen zu stärken und den Anteil des Radverkehrs am sogenannten „Modal Split“ sukzessive zu erhöhen. Für den Transport von Wochenendeinkäufen, Paketen oder Haustieren wie auch als Alternative zum verkehrsbelastenden „Elterntaxi“ können Lastenräder die Ideallösung sein. Von dem Förderprogramm sollte eine Signalwirkung ausgehen, um Lastenräder als sinnvollen Baustein einer klimagerechten Mobilitätswende populär und die Erstinvestition für mehr Menschen leistbar zu machen.

Fördermöglichkeiten

Die Richtlinie beinhaltete zwei unterschiedliche Fördermöglichkeiten: In der einfachen Variante konnten Familien, Privatpersonen oder Kleinunternehmen einen einmaligen allgemeinen Zuschuss von 750,00 Euro beim Kauf eines fabrikneuen Lastenrads mit oder ohne elektrischer Antriebsunterstützung erhalten. Noch attraktiver wurde es mit der „Sonderförderung Mobilitätswende“: Hier gab es 1500 Euro, wenn damit einhergehend ein Auto ersatzlos abmeldet wurde. 

Der Fördertopf ist nun nach knapp drei Jahren ausgeschöpft, daher können leider keine Anträge mehr eingereicht werden.