"So fährt Klimaschutz" – Förderrichtlinie für (E-)Lastenräder

Seit 16. September 2022 können Privatpersonen, Familien und Kleinunternehmen die Förderung von (E-)Lastenräder durch die Stadt Neumünster beantragen. Die Förderrichtlinie wurde von der Stadtverwaltung erarbeitet, um emissionsarme Verkehrsformen zu stärken und den Anteil des Radverkehrs am sogenannten „Modal Split“ sukzessive zu erhöhen. Für den Transport von Wochenendeinkäufen, Paketen oder Haustieren wie auch als Alternative zum verkehrsbelastenden „Elterntaxi“ können Lastenräder die Ideallösung sein. Von dem Förderprogramm soll eine Signalwirkung ausgehen, um Lastenräder als sinnvollen Baustein einer klimagerechten Mobilitätswende populär und die Erstinvestition für mehr Menschen leistbar zu machen.

Fördermöglichkeiten

Die Richtlinie beinhaltet zwei unterschiedliche Fördermöglichkeiten: In der einfachen Variante können Familien, Privatpersonen oder Kleinunternehmen einen einmaligen allgemeinen Zuschuss von 750,00 Euro beim Kauf einesfabrikneuen Lastenrads mit oder ohne elektrischer Antriebsunterstützung erhalten. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Anschaffungen ab dem 01. April 2022 auch rückwirkend gefördert werden können.

Noch attraktiver wird es mit der „Sonderförderung Mobilitätswende“: Hier gibt es 1500 Euro, wenn damit einhergehend ein Auto ersatzlos abmeldet wird. „Wenn ein Lastenrad erwiesenermaßen Pkw-Kilometer ersetzt, erzielt das Programm seine volle Klimawirkung“, bewirbt Oberbürgermeister Tobias Bergmann besonders diese zweite Fördervariante. 

Förderantrag stellen

Der unter "Downloads" aufgeführte Förderantrag ist auszufüllen und unterschrieben per Post an den Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung zu schicken.

Stadt Neumünster
Stadtplanung und -entwicklung
Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster

Zwischenstandsbericht Stand Juli 2023

Seit dem Start der Förderrichtlinie sind bereits 30 (E-) Lastenräder gefördert und angeschafft worden. In 13 Fällen wurde die „Sonderförderung Mobilitätswende“ gewährt: Hier haben die Antragsteller/-innen begleitend zur Anschaffung des Lastenrads einen Pkw abgemeldet und den doppelten Fördersatz in Höhe von 1.500 Euro in Anspruch nehmen können.

Gemäß Angaben der Antragsteller/-innen werden durch die Lastenradfahrten ca. 120.000 Pkw-Kilometer pro Jahr vermieden, was ca. 20 Tonnen CO2 entspricht. Doch dort endet der Klimaschutzeffekt bei Weitem nicht: Der deutlich größere, wenn auch quantitativ schwer erfassbare Effekt geht von der Lenkungswirkung aus, die die Maßnahme erzielt. Die Lastenräder sind als „Werbeträger“ der Mobilitätswende öffentlich sichtbar und animieren weitere Neumünsteraner/-innen zum Nachdenken. Da viele Familien die Fördermöglichkeit genutzt haben, profitieren zudem besonders Kinder, indem sie bewusste Mobilität erleben und davon erwiesenermaßen geprägt werden.

Bislang sind es beinahe ausschließlich Privathaushalte, die die Fördermittel in Anspruch genommen haben. Kleinunternehmen, für die Fördermittel ebenfalls zur Verfügung stehen, haben die Chancen für sich noch nicht erkannt. Dabei bringt das Lastenrad viele Vorteile mit sich: Geringere Anschaffungs- und Betriebskosten als beim Pkw, Vermeidung von Stau und Parkplatzsuche sowie ein Imagegewinn für das Unternehmen durch ein nachhaltiges Transportmittel, welches zeitgleich als Werbefläche dienen kann. All das sind positive Nebeneffekte zum gewünschten Beitrag zum Klimaschutz.

Von ursprünglich 50.000 Euro liegen noch knapp 20.000 Euro im kommunalen Fördertopf.

Ansprechpartner

Michael Köwer

Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung
– Verkehrsplanung –
Brachenfelder Straße 1 - 3 • 24534 Neumünster
Telefon 04321 942 2625

E-Mail: radverkehr@neumuenster.de