Die Trauung

Für Trauungen/Eheschließungen hält das Standesamt das Trauzimmer im alten Rathaus mit insgesamt 22 Sitzplätzen vor.

Daneben ist der historische Ratssaal im alten Rathaus mit insgesamt 36 Sitzgelegenheiten ebenfalls eine beliebte Örtlichkeit; insbesondere wenn viele Gäste mitgebracht werden.

Darüber hinaus bietet das Standesamt Neumünster Eheschließungen in herausragenden Gebäuden mit besonderer Atmosphäre und Ausstrahlung an; zu nennen sind hier das Caspar-von-Saldern-Haus, die Villa Wachholtz sowie der Seepavillon im Tierpark Neumünster.

 

    Trauzimmer im alten Rathaus

    Das Trauzimmer im alten Rathaus der Stadt Neumünster (Großflecken 63) befindet sich im ersten Stock und ist mit einem Fahrstuhl zu erreichen. Die Nutzung des Trauzimmers ist kostenneutral.

    Historischer Ratssaal

    Der historische Ratssaal befindet sich im alten Rathaus der Stadt Neumünster (Großflecken 63) in der zweiten Etage des Hauses und ist auch mit einem Fahrstuhl zu erreichen.
    Nutzungsabsprachen sind im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung zu treffen. Für den Ratssaal wird ein Entgelt in Höhe von 50 Euro erhoben.

    Caspar-von-Saldern-Haus

    Das Caspar-von-Saldern-Haus (Haart 32), das älteste Baudenkmal Neumünsters, kann für Ihre Eheschließung eine unverwechselbare Kulisse sein. Reservierungen laufen über den Förderverein Caspar-von-Saldern-Haus e.V. (Rufnummer 04321 2524022). Bevor Sie jedoch eine vertragliche Nutzungsvereinbarung mit dem Förderverein eingehen, erkundigen Sie sich bitte im Vorwege beim Standesamt, ob der von Ihnen gewünschte Trauungstermin auch möglich ist. Die Kostenfrage für die Raummiete klären Sie bitte mit dem Förderverein. Durch Rampen und Aufzüge stellt das Caspar-von-Saldern-Haus auch für gehbehinderte Mitmenschen kein Hindernis dar.

    Villa Wachholtz

    Das 1903 errichtete Jugendstilgebäude (Brachenfelder Straße 69), das zu den herausragenden Villenarchitekturen der Stadt Neumünster gehört, steht inmitten des Gerisch-Skulpturenparks. Hier werden stilvolle Räumlichkeiten für Eheschließungen angeboten. Ein barrierefreier Zugang ist gewährleistet. Vor allem in den Frühlings- und Sommermonaten bietet der Park hervorragende Motive für Hochzeitsfotos; besonders hervorzuheben ist Skulptur „Kissing Birds". Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit Frau Gerisch in Verbindung (Telefon 04321 29232 oder Fax 04321 29273). Dort sind auch die Kosten zu erfragen.
    Halten Sie bitte vor Vertragsabschluss Rücksprache mit dem Standesamt, ob sich Ihr Wunschtermin mit der Gesamtplanung des Standesamtes vereinbaren lässt.

    Allgemeine E-Mail-Adresse: standesamt@neumuenster.de

    ZuständigkeitMail-Kontakt
    Eheschließungen A - E
    Heiko Flader
    Telefon 04321 942 2448
    E-Mail
    Eheschließungen F - J
    Birgit Wiesner
    Telefon 04321 942 2484
    E-Mail
    Eheschließungen K - Q
    Birgit Keilbach
    Telefon 04321 942 2478
    E-Mail
    Eheschließungen R - Z
    Gerhard Gieb
    Telefon 04321 942 2348
    E-Mail

    Das noch von früher bekannte Verfahren des Aufgebotes gibt es nicht mehr; ebenso ist ein Aushang entfallen. Es gibt nunmehr eine sog. „Anmeldung zur Eheschließung", die den formellen Anforderungen des Personenstandsrechtes genügen muss und für jede Eheschließung verbindlich ist. Diese Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem Eheschließungstermin erfolgen. Daher kann Ihnen das Standesamt Neumünster frühestens sechs Monate vor Ihrer Trauung einen Trautermin reservieren.

    Reservierungen für Eheschließungen in Neumünster erfolgen nicht telefonisch oder über den Online-Kalender, sondern werden immer verbunden mit der Vorlage von den für Ihre Eheschließung notwendigen Unterlagen.

    Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen gemeldeten (Haupt- oder Neben)-Wohnsitz hat.

    Heiraten können Sie in einem Standesamt Ihrer Wahl!

    Welche Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, hängt von den persönlichen Verhältnissen der Eheschließenden ab (z.B. Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen usw.); grundsätzlich jedoch sind vorzulegen Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Abschrift aus dem Geburtenregister bei Geburten im Inland (Geburtsurkunden bei Geburten im Ausland; ggfs. mit notwendigen Überbeglaubigungen und Übersetzungen in die deutsche Sprache) und Aufenthaltsbescheinigungen der jeweiligen Wohnsitze.

    Sofern Sie mit alleinigem Hauptwohnsitz in Neumünster, Wasbek oder Bönebüttel gemeldet sind, kümmert sich Ihr Standesbeamter um Ihre Aufenthaltsbescheinigung.

    Da eine Aufzählung sämtlicher Lebensumstände und der daraus resultierenden unterschiedlichen Unterlagen den hier vorhandenen Rahmen sprengen würde, empfehlen wir dringend, sich rechtzeitig vor der Anmeldung bei den hiesigen Mitarbeitern zu erkundigen, welche Unterlagen Sie für Ihre Eheschließung beschaffen müssen.

    Ein Ehefähigkeitszeugnis wird von allen Personen benötigt, die hinsichtlich der Voraussetzungen der Eheschließung deutschem Recht unterliegen (deutsche Staatsangehörige, Asylberechtigte, Staatenlose, anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthalt im Inland) und in einem Land eine Ehe schließen wollen, welches die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses verlangt.

    Sinn und Zweck eines Ehefähigkeitszeugnisses ist darin zu finden, dass ein ausländisches Eheschließungsorgan einen Nachweis erhält, dass die Prüfung von Ehehindernissen nach deutschen Recht unter Einbeziehung des ausländischen Rechtes erfolgt ist und keine Ehehindernisse bestehen. Diese Prüfung erfolgt für beide Partner.

    Aus dieser Prüfungspflicht ergibt sich der Umstand, dass seitens des deutschen als auch des ausländischen Verlobten Unterlagen vorzulegen sind, anhand derer evtl. vorhandene Ehehindernisse zu erkennen sind.

    Um welche Unterlagen es sich hier im Einzelfall handelt, erfragen Sie bitte bei dem für diese Aufgabe zuständigen Mitarbeiter, Telefon 04321 942 2348.

    Mit Wirkung vom 01.10.2017 ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft getreten.
    Das bedeutet, dass einerseits gleichgeschlechtliche Paare die Ehe miteineinander eingehen können, aber auch, dass seit diesem Zeitpunkt keine eingetragenen Lebenspartnerschaften geschlossen werden dürfen.
    Was passiert nun mit Lebenspartnerschaften, die vor dem 01.10.2017 geschlossen wurden?
    Nun, erstmal gar nichts - die Rechte und Pflichten der Lebenspartner haben sich seit dem 01.10.2017 inhaltlich nicht geändert. Allerdings haben die Lebenspartner bei bestehender eingetragener Lebenspartnerschaft die Möglichkeit, ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln zu lassen.
    Für die Rechte und Pflichten bleibt nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft weiterhin maßgebend. Damit wird die Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften und Ehen rückwirkend beseitigt.
    Die Anmeldung auf Umwandlung muss bei dem Standesamt des Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthaltes eines der Lebenspartner erfolgen (auch wenn die Lebenspartnerschaft vor einem ganz anderen Standesamt geschlossen wurde).
    Die Umwandlung selbst kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
    Bezüglich der für eine Umwandlung notwendigen Unterlagen bzw. des Verfahrensablaufes wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Standesamt.
    Die Anmeldung der Umwandlung und die Umwandlung selbst erfolgen kostenfrei.

    Nichts ist umsonst...

    ...leider auch nicht das Verwaltungsverfahren mit dem Ziel einer standesamtlichen Trauung. Die Gebühren hierfür basieren auf einer Verordnung des Landes Schleswig-Holstein und können daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch sein.

    In Neumünster bezahlen Sie:

    Anmeldung zur Eheschließung einschl. Prüfung der Ehefähigkeit50 Euro
    ... und wenn hierbei ausländisches Recht zu berücksichtigen ist80 Euro
    Eheschließung vor einem anderen als dem für die Anmeldung
    der Eheschließung zuständigen Amt
    40 Euro
    Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten100 Euro
    Eheschließung außerhalb der Amtsräume des Amtes150 Euro
    Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten des Amtes
    und auch außerhalb der Amtsräume
    200 Euro
    Ausstellung einer Ehe-Urkunde15 Euro
    jede weitere Ehe-Urkunde7,50 Euro

    Diese Aufzählung von Gebühren stellt eine grundsätzliche Sachlage dar und ist daher nicht abschließend. Je nach Einzelfall sind gegebenenfalls weitere Gebührentatbestände zu berücksichtigen, die in den mit Ihrem Standesbeamten zu führenden Gesprächen genau erläutert werden.
    Um eine Ehe-Urkunde stilvoll „verpacken" zu können, bietet das Standesamt Neumünster Stammbücher zum Kauf an. 

    • Sind bei einer Eheschließung Trauzeugen notwendig?

    Nein – wenn jedoch Trauzeugen gewünscht werden, nicht mehr als insgesamt zwei Personen, die volljährig sein und die deutsche Sprache verstehen sollten. Bei sprachlichen Barrieren ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen.

    • Gibt es den „Aushang" noch?

    Nein – das sogenannte Aufgebotsverfahren wurde bereits vor Jahren abgeschafft. Damit muss eine beabsichtigte Eheschließung auch nicht mehr öffentlich ausgehängt werden.

    • Wann muss eine Eheschließung angemeldet werden?

    Auf jeden Fall so rechtzeitig, dass sämtliche Vorarbeiten und Vorgespräche terminlich noch untergebracht werden können. Es gibt also keine Mindestfrist, die einzuhalten wäre.
    Allerdings kann eine Eheschließung frühestens sechs Monate vor dem Eheschließungstermin angemeldet werden. Hintergrund besteht darin, dass die Prüfung der Ehefähigkeit, die im Rahmen des Anmeldungsgespräches vollzogen wird, eine Gültigkeit von sechs Monaten besitzt und nach Ablauf dieser Frist erneut eine Prüfung vorgenommen werden müsste.

    • Kann ich in meinem Garten heiraten?

    Nein – zumindest nicht standesamtlich. Nach den Vorschriften des Personenstandsgesetzes muss es sich um eine für diesen konkreten Zweck „gewidmete Örtlichkeit" handeln.
    D.h. ein Ort, der aufgrund der vorgenommenen Widmung der gesamten Öffentlichkeit für Eheschließungen zur Verfügung steht.