Lebenspartnerschaftsurkunde
Leistungsbeschreibung
Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 keine Lebenspartnerschaften neu begründet.
Auf der Grundlage einer bestehenden Lebenspartnerschaft stellt der Standesbeamte auf Antrag weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich per Telefax oder online über das Serviceportal gestellt werden.
Teaser
Lebenspartnerschaftsurkunden werden vom Standesamt ausgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
An das Standesamt, das das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 15,00 Euro; die zweite und jede weitere mit beantragte Ausgabe 7,50 Euro.
Zuständige Stellen
Standesamt Neumünster
Standesamt Neumünster
Großflecken 63
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2083
Webseite: Standesamt Neumünster
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr;
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- Urkunden, Kasse
Telefon: +49 4321 942-2468