• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Gesundheitsberufe: Anmeldung der Berufsausübung

Leistungsbeschreibung

Gemäß § 12 Gesundheitsdienst-Gesetz hat, wer selbständig oder als Angehöriger einer Heilberufekammer einen Gesundheitsberuf ausübt, dies dem zuständigen Gesundheitsamt zur Aufgabenerfüllung im Bereich der medizinischen Versorgungsplanung, der infektionshygienischen Überwachung, der Überwachung der Berechtigung der Ausübung der Gesundheitsberufe und der Führung der Berufsbezeichnung anzumelden. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn eine solche Verpflichtung nach anderen Rechtsvorschriften gegenüber einer Heilberufekammer besteht.

Nähere Einzelheiten sind in der Landesverordnung über Gesundheitsberufe vom 9. Dezember 2019 geregelt.

  • Altenpflegerin / Altenpfleger
  • Anästhesietechnische Assistentin / Anästhesietechnischer Assistent
  • Apothekerin / Apotheker -verkammert
  • Ärztin / Arzt -verkammert
  • Diätassistentin / Diätassistent
  • Ergotherapeutin / Ergotherapeut (Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutin / Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut)
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger (Krankenschwester / Krankenpfleger)
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Kinderkrankenschwester / Kinderkrankenpfleger Hebamme / Entbindungspfleger
  • Heilpraktikerin / Heilpraktiker mit allgemeiner Heilpraktikererlaubnis und mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut -verkammert
  • Logopädin / Logopäde
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin / Masseur und medizinischer Bademeister
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin / Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentin / Medizinisch-technischer Radiologieassistent
  • Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik / Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik
  • Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter
  • Orthoptistin / Orthoptist
  • Operationstechnische Assistentin / Operationstechnischer Assistent
  • Pflegefachfrau/Pflegefachmann
  • Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent
  • Physiotherapeutin / Physiotherapeut (Krankengymnastin / Krankengymnast)
  • Podologin / Podologe (Medizinische Fußpflegerin / Medizinischer Fußpfleger)
  • Psychologische Psychotherapeutin / Psychologischer Psychotherapeut -verkammert
  • Rettungsassistentin / Rettungsassistent
  • Zahnärztin / Zahnarzt –verkammert

Teaser

Wer selbständig in einem Gesundheitsberuf tätig ist, muss diese Tätigkeit anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

An das Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt am Standort der Praxis, Betriebs- oder Arbeitsstätte.

Die Meldepflicht besteht nicht, wenn eine solche Verpflichtung aufgrund anderer Rechtsvorschriften gegenüber einer Heilberufekammer besteht. In diesem Fall gibt die Heilberufekammer die Meldung an den Kreis bzw. die kreisfreie Stadt weiter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder – jedoch nur durch persönliche Vorlage - das Original der Erlaubnis.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Anmeldung innerhalb eines Monats nach Beginn oder Ende der Tätigkeit bzw. Verlegung der Praxis, Betriebs- oder Arbeitsstätte innerhalb des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Anträge / Formulare

Anmeldeformulare erhalten Sie beim zuständigen Gesundheitsamt.

Was sollte ich noch wissen?

Wer vorsätzlich oder fahrlässig der Meldepflicht nach § 12 Absatz 1 GDG nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig gemäß § 17 Absatz 1 Ziffer 1 GDG. Nach Absatz 2 kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 2.500,-- €  geahndet werden.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Verwaltung Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster

Meßtorffweg 8
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2810
Telefax: +49 4321 942-2800

Webseite: Fachdienst Gesundheit
E-Mail: fachdienst.gesundheit@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Montag bis Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr

und nach telefonischer Absprache

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner: