- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Wahlen
Leistungsbeschreibung
Ansprechpartner für das Thema Wahlen sind die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle.
Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.
Teaser
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise organisiert.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindebehörde).
Welche Fristen muss ich beachten?
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Die Abteilung Ordnungsangelegenheiten ist für die Organisation und Durchführung von Wahlen (z. B. Europa-, Landtags-, Gemeindewahl) und Abstimmungen (wie z.B. Bürgerentscheid und Bürgerbegehren) zuständig . Sie kümmert sich unter anderem um die Erstellung der Wählerverzeichnisse, Besetzung der Wahlvorstände, Veröffentlichungen in Tageszeitungen, Ausstattung der Wahllokale, Benachrichtigung der Wähler, Auszählung der Stimmen am Wahlabend und auch um die Feststellung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses.
Briefwahl-Möglichkeit:
Auf der Homepage der Stadt Neumünster können Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Neumünster, der Gemeinde Wasbek und der Gemeinde Bönebüttel den Service nutzen, Briefwahlunterlagen online unter www.neumuenster.de/briefwahl zu beantragen. Außerhalb von Wahlen ist die genannte Seite nicht freigeschaltet und somit nicht verfügbar.
Zuständige Stellen
Ordnungsaufgaben, Wahlen, Gewerbeangelegenheiten der Stadt Neumünster
Ordnungsaufgaben, Wahlen, Gewerbeangelegenheiten der Stadt Neumünster
Großflecken 63
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2521
E-Mail: ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail: gewerbeamt@neumuenster.de
Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Mittwoch geschlossen;
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- Herr Lickfett
Zimmernummer: 1.00 (1. Etage, Altes Rathaus)Telefax: +49 4321 942-2521
Telefon: +49 4321 942-2305