Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Leistungsbeschreibung
Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Teaser
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
Welche Gebühren fallen an?
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Führerscheinstelle
Stadt Neumünster - Führerscheinstelle
Plöner Straße 27
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2134
Telefon: +49 4321 942-2256
Telefon: +49 4321 942-2777
Telefon: +49 4321 942-2443
Telefon: +49 4321 942-2757
Telefax: +49 4321 942-2346 (Verkehrsbehörde)
E-Mail: fuehrerscheinstelle@neumuenster.de
Webseite: Antrag auf Umstellung Ihrer Fahrerlaubnis
Webseite: Webseite der Führerscheinstelle
Webseite: Termin online vereinbaren
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
(Nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)
Gebäudezugänge:- Rollstuhlgerecht