Kommunaler Ordnungs- und Verkehrsdienst (KOD)

Großflecken 68 • 24534 Neumünster
1. Etage
Zimmer 503 a

Telefon 04321 942 2485
Telefax 04321 942 2513
E-Mail

Im Vordergrund der Arbeit der KOD-Bediensteten steht es, Sicherheit, Sauberkeit, Bürgerservice und Ordnung in der lebens- und liebenswerten Stadt Neumünster zu gewährleisten.
Dabei stehen das Wohlbefinden und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger/-innen und Gäste im Fokus.
In enger Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Behörden gehen die kompetent ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Streife durch das Stadtgebiet sowie die Stadtteile. Die Streifen werden vordergründig zu Fuß durchgeführt, damit die durch Dienstkleidung gut erkennbaren Bediensteten jederzeit angesprochen werden können.

Die Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter des „Ordnungs- und Verkehrsdienstes“ des Ordnungsamtes der Stadt Neumünster übernehmen

  • die hoheitlichen Vollzugsaufgaben des Gefahrenabwehrrechts
  • die Überwachung der einschlägigen städtischen Satzungen und Verordnungen
  • die Durchführung von Präsenzstreifen im Stadtgebiet und den Stadtteilen
  • die Überwachung des fließenden Verkehrs
  • die Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Der „Ordnungs- und Verkehrsdienst“ ist der kompetente Partner und das Vollzugsorgan der im Ordnungsamt angesiedelten Abteilungen, die mit gefahrenabwehr-rechtlichen Aufgaben betraut sind, und somit der 'lange Arm' der Eingriffsverwaltung.
Die vielfältigen Aufgabenbereiche des "Ordnungs- und Verkehrsdienstes" erfordern einen sich auf der jeweiligen Höhe der Zeit befindlichen Wissensstand sowie schnelles und effizientes Eingreifen.
Die damit einhergehende sichtbare Präsenz und letztlich auch die Effizienz der Aufgabenwahrnehmung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen zu einem merklichen Anstieg des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger bei.

Abfallrecht
Feststellungen und Ahndungen bei illegalen Müllablagerungen, wildem Sperrmüll, Sonderabfall oder unerlaubter Entsorgung von Kleinabfällen. Kontrolle von Wertstoffsammelplätzen und anderen als Abfallsammelstellen bekannten Plätzen
Gewerbe-/Gaststättenrecht
Überwachung des Reisegewerbes, der Sommergärten, der Warenauslagen und Stellschilder im Einzelhandel, der gaststättenrechtlichen Konzessionen und Erlaubnisse, abgestellte Werbeanhänger, Taxikontrollen
Gefahrenabwehr
Einschreiten gegen aggressives Betteln, Urinieren in der Öffentlichkeit, Störungen der öffentlichen Ordnung, Schutz privater Rechte, Hilfeleistungen, Erstversorgung von hilflosen Personen
Hunde VO/Gefahrhundegesetz
Leinenpflicht in Grünanlagen, Hundekot, Anmeldeplicht, Maulkorb- und Leinenpflicht
Städtische Satzungen/Verordnungen
Einschreiten bei widerrechtlichem Grillen, Zelten, Parken oder Beschädigungen in öffentlichen Grünanlagen oder auf Spielplätzen, Umsetzen der Marktordnung
Straßenverkehr
Überwachung des fließenden Verkehrs z. B. bei Verstößen gegen Durchfahrtsbeschränkungen, Einschreiten in „verkehrsberuhigten Bereichen“ und Fußgängerzonen, Anhalten von Fahrradfahrern und Kraftfahrzeugen bei Geschwindigkeitsverstößen, Befahren, Rotlichtverstößen etc., Geschwindigkeitsmessungen mittels Geschwindigkeitsmessanlage, Abschleppen bei Verkehrsbehinderungen (Feuerwehrzufahrt, Schwerbehindertenparkplatz)
Überwachung des ruhenden Verkehrs z. B. Parken in Halt- und Parkverboten, Bushaltestellen, Taxenplätzen, Geh- und Radwegen, Feuerwehrzufahrten.
Straßen- und Wegegesetz
Kontrolle der Reinigungs- und Schneeräumpflicht von Anwohnern, Gewerbetreibenden, Grundstückseignern, Einschreiten bei wilden Plakatierungen und abgestellten Anhängern sowie nicht zugelassenen Fahrzeugen oder Autowracks im öffentlichen Verkehrsraum

Bitte melden Sie dem „kommunalen Ordnungs- und Verkehrsdienst“ Störungen in Ihrer Umgebung unter Verwendung des Meldevordrucks (Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit; pdf-Datei) an die E-Mail-Adresse ordnungsundverkehrsdienst@neumuenster.de

Sie finden das Team des KOD im Haus Großflecken 68, 1. Stock, Zimmer 503 a.

Um eine fundierte Einsatz- und Rechtssicherheit für das vielfältige Aufgabengebiet und die täglich unterschiedlichsten Situationen, mit einem hohen Wissensstand bewältigen zu können, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer qualifizierten Ausbildung unterzogen. Sie alle sind „Hilfsbeamte der Polizei“ gem. § 10 Polizeiorganisationsgesetz und wurden darüber hinaus zu „Vollzugsbeamten“ gem. § 252 LVwG bestellt.

Die Ausbildung erfolgt u.a. durch

  • die Verwaltungsschule Schleswig-Holstein
  • die Landespolizei Schleswig-Holstein
  • den „Kommunalen Ordnungsdienst" der Hansestadt Lübeck
  • die Teamleitung des Ordnungs- und Verkehrsdienstes der Stadt Neumünster
  • Dozenten des Instituts für professionelles Deeskalationsmanagement ProDeMa
  • die Volkshochschule Neumünster

Inhalte der Lehrgänge und Seminare sind u.a.

  • allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht
  • Organisationsstrukturen und allgemeine Regelungen
  • Anwendung unmittelbaren Zwangs mit einfacher körperlicher Gewalt und Hilfsmitteln
  • Deeskalationsstrategien
  • interkulturelle Kompetenz
  • EDV-Lehrgänge
  • Erste Hilfe
  • Englisch
  • Abschleppunterweisung
  • Anhalten von Fahrzeugen

Erforderliche weiterführende Schulungen in Rechtsgrundlagen erfolgen in den Gebieten:
Fischereirecht, Melderecht, Abfallrecht, Versammlungsrecht, Sonn- und Feiertagsrecht, Gewerberecht, Ladenschlussrecht, Jugendschutzrecht, Gefahrenabwehr und Satzungsrecht, Sondernutzungsrecht, Aufenthaltsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht, Straßenverkehrszulassungsrecht, Straßen- und Wegerecht, Fahrerlaubnisrecht, Personenbeförderungsrecht, Natur-/Landschaftsschutz, Wasserrecht, Abfallrecht, Sonder- und Wegerecht