Standplatzgenehmigung beantragen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
- Wer als Gewerbetreibender an Märkten teilnehmen möchte, benötigt eine Standplatzgenehmigung. Diese wird beim Marktmeister/bei der Marktmeisterin beantragt
Telefon 04321 942 2490
E-Mail-Adresse
Infos auch unter https://www.neumuenster.de/maerkte.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich über diese Leistung ausschließlich auf Veranstaltungen der Stadt Neumünster bewerben können. Sie gilt nicht für private Veranstaltungen, Vereinsveranstaltungen oder Veranstaltungen, die von anderen Organisationen in der Stadt Neumünster durchgeführt werden.
Diese Leistung umfasst die Bewerbung für alle Veranstaltungen, die von der Stadt Neumünster selbst organisiert oder in deren Auftrag durchgeführt werden.
Dazu gehören beispielsweise:
- Frühjahrs-, Sommer- und Herbstmarkt
- Holstenköste im Juni
- Weihnachtsmarkt
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Ordnungsaufgaben, Wahlen und Gewerbe
Großflecken 63
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2521
E-Mail: ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail: gewerbeamt@neumuenster.de
Webseite: Online-Terminvergabe für einige Dienstleistungen möglich!
Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Mittwoch geschlossen;
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- Marktmeister/-in
Telefon: +49 4321 942-2490
E-Mail: skrollan-pia.kohwitz@neumuenster.de
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Webseite: https://www.ea-sh.de
Webseite: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Gebäudezugänge:
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht