Standplatzgenehmigung beantragen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

  • Wer als Gewerbetreibender an Märkten teilnehmen möchte, benötigt eine Standplatzgenehmigung. Diese wird beim Marktmeister/bei der Marktmeisterin beantragt
    Telefon 04321 942 2490
    E-Mail-Adresse
    Infos auch unter https://www.neumuenster.de/maerkte.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich über diese Leistung ausschließlich auf Veranstaltungen der Stadt Neumünster bewerben können. Sie gilt nicht für private Veranstaltungen, Vereinsveranstaltungen oder Veranstaltungen, die von anderen Organisationen in der Stadt Neumünster durchgeführt werden.

Diese Leistung umfasst die Bewerbung für alle Veranstaltungen, die von der Stadt Neumünster selbst organisiert oder in deren Auftrag durchgeführt werden.
Dazu gehören beispielsweise:

  • Frühjahrs-, Sommer- und Herbstmarkt
  • Holstenköste im Juni 
  • Weihnachtsmarkt
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Ordnungsaufgaben, Wahlen und Gewerbe

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2521

E-Mail: ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail: gewerbeamt@neumuenster.de
Webseite: Online-Terminvergabe für einige Dienstleistungen möglich!

Öffnungszeiten:

Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;

Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;

Mittwoch geschlossen;

Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
Adresse:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99

E-Mail: info@ea-sh.de
Webseite: https://www.ea-sh.de
Webseite: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr

 

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht