• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen

Leistungsbeschreibung

Leistungen der Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

Hilfen in anderen Lebenslagen sind zum Beispiel:

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe),
  • Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz) oder
  • Blindenhilfe.

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Hilfe in anderen Lebenslagen kann zum Beispiel beantragen, wer auf Grund von Krankheit, Behinderung oder besonderer sozialer Schwierigkeiten auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

§§ 70 - 74 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Termine im Bürgerbüro können Sie nur in der "Zentralen Information in den Rathaus-Arkaden" (nicht im alten Rathaus!) vereinbaren:

Telefon 04321 942 2593

Telefon 04321 942 2250

Telefon 04321 942 2738

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Zuständige Stellen

Adresse:
Bürgerbüro der Stadt Neumünster

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2600
Telefax: +49 4321 942-2488

E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Bürgerbüro im alten Rathaus:

Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

 

Zentrale Information in den Rathaus-Arkaden:

Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr

Dienstag von 08:00 bis 13:30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 14:30 bis 17:00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Information in den Arkaden

    Telefon: +49 4321 9422593
    Telefon: +49 4321 9422250
    Telefon: +49 4321 9422738

Adresse:
Grundsicherung im Fachdienst Soziale Hilfen der Stadt Neumünster

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2525

E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de

Öffnungszeiten:Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Om - Rei

    Telefon: +49 4321 942-2411

  • Schun - U

    Telefon: +49 4321 942-2427

  • V - Z

    Telefon: +49 4321 942-2062

  • A - Ben

    Telefon: +49 4321 942-2613

  • Beo - Dan

    Telefon: +49 4321 942-2214

  • Dao - Gros

    Telefon: +49 4321 942-2739

  • Grot - Jor

    Telefon: +49 4321 942-2360

  • Jos - Lel

    Telefon: +49 4321 942-2842

  • Lem - Ol

    Telefon: +49 4321 942-2458

Adresse:
Hilfe zum Lebensunterhalt im Fachdienst Soziale Hilfen

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2525

E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Termine gibt es nur nach Vereinbarung. Diese können telefonisch vereinbart werden oder über das Bürgerbüro (Zentrale Information in den Rathaus-Arkaden).