- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen
Leistungsbeschreibung
Leistungen der Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Hilfen in anderen Lebenslagen sind zum Beispiel:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe),
- Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz) oder
- Blindenhilfe.
Teaser
Hilfe in anderen Lebenslagen kann zum Beispiel beantragen, wer auf Grund von Krankheit, Behinderung oder besonderer sozialer Schwierigkeiten auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
§§ 70 - 74 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Termine im Bürgerbüro können Sie nur in der "Zentralen Information in den Rathaus-Arkaden" (nicht im alten Rathaus!) vereinbaren:
Telefon 04321 942 2593
Telefon 04321 942 2250
Telefon 04321 942 2738
Zuständige Stellen
Bürgerbüro der Stadt Neumünster
Bürgerbüro der Stadt Neumünster
Großflecken 63
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2600
Telefax: +49 4321 942-2488
E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de
Bürgerbüro im alten Rathaus:
Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
Zentrale Information in den Rathaus-Arkaden:
Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 13:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:00 Uhr
Gebäudezugänge:- Rollstuhlgerecht
- Information in den Arkaden
Telefon: +49 4321 9422593
Telefon: +49 4321 9422250
Telefon: +49 4321 9422738
Grundsicherung im Fachdienst Soziale Hilfen der Stadt Neumünster
Grundsicherung im Fachdienst Soziale Hilfen der Stadt Neumünster
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2525
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
- Termine gibt es nur nach Vereinbarung. Diese können telefonisch vereinbart werden oder über die zentrale Information in den Rathaus-Arkaden.
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- Om - Rei
Telefon: +49 4321 942-2411
- Schun - U
Telefon: +49 4321 942-2427
- V - Z
Telefon: +49 4321 942-2062
- A - Ben
Telefon: +49 4321 942-2613
- Beo - Dan
Telefon: +49 4321 942-2214
- Dao - Gros
Telefon: +49 4321 942-2739
- Grot - Jor
Telefon: +49 4321 942-2360
- Jos - Lel
Telefon: +49 4321 942-2842
- Lem - Ol
Telefon: +49 4321 942-2458
Hilfe zum Lebensunterhalt im Fachdienst Soziale Hilfen
Hilfe zum Lebensunterhalt im Fachdienst Soziale Hilfen
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2525
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
Termine gibt es nur nach Vereinbarung. Diese können telefonisch vereinbart werden oder über das Bürgerbüro (Zentrale Information in den Rathaus-Arkaden).