Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen
Leistungsbeschreibung
Leistungen der Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Hilfen in anderen Lebenslagen sind zum Beispiel:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe),
- Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz) oder
- Blindenhilfe.
Teaser
Hilfe in anderen Lebenslagen kann zum Beispiel beantragen, wer auf Grund von Krankheit, Behinderung oder besonderer sozialer Schwierigkeiten auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.
An wen muss ich mich wenden?
- Kreis oder kreisfreie Stadt
- Ämter und Gemeinden, wenn der Kreis dies an diese übertragen hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Termine im Bürgerbüro können Sie nur in der "Zentralen Information in den Rathaus-Arkaden" (nicht im alten Rathaus!) vereinbaren:
Telefon 04321 942 2593
Telefon 04321 942 2250
Telefon 04321 942 2738
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Bürgerbüro
Kuhberg 18
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2600 (Bürgerbüro)
Telefon: +49 4321 942-2400 (Dokumentenausgabe/Fundbüro)
Telefax: +49 4321 942-2488
E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de
Webseite: Termin online vereinbaren
Bürgerbüro:
Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
Dokumentenausgabe/Fundbüro:
Montag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 13:45 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 08:00 bis 11:45 und 14:30 bis 17:15 Uhr
Freitag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Formulare/Anträge zum Neumünster-Pass, Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung, Wohnungsgeberbestätigung und einiges mehr finden Sie auf unserer Seite "Formulare" unter dem Punkt "Bürgerbüro".
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Stadt Neumünster - Grundsicherung, Pflege, Senioren im Fachdienst Soziale Hilfen
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2525
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
- Termine gibt es nur nach Vereinbarung. Diese können telefonisch vereinbart werden oder über das Bürgerbüro.
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
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Telefon: +49 4321 942-2842
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Stadt Neumünster - Hilfe zum Lebensunterhalt im Fachdienst Soziale Hilfen
Großflecken 59
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Telefax: +49 4321 942-2525
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
Termine gibt es nur nach Vereinbarung. Diese können telefonisch vereinbart werden oder über das Bürgerbüro.