Sonderpädagogische Förderung (Schule / Förderzentrum)
Leistungsbeschreibung
Schüler/innen haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn sie aufgrund einer Behinderung, ihrer Entwicklung oder einer chronischen Krankheit nur mit besonderer Hilfe am Unterricht einer Grundschule, einer weiterführenden allgemein bildenden Schule oder einer berufsbildenden Schule teilnehmen können und sonstige Förderung nicht ausreichend ist.
Ihre sonderpädagogische Förderung erfolgt in Schleswig-Holstein nach Art ihrer Beeinträchtigung in einem oder mehreren Förderschwerpunkten:
- Lernen,
- Sprache,
- Emotionale und soziale Entwicklung,
- Geistige Entwicklung,
- Körperliche Entwicklung,
- Hören
- Sehen,
- Autismus,
- Unterricht kranker SchülerInnen.
Die Förderung erfolgt bei Bedarf durch Sonderschullehrkräfte von rund 100 Förderzentren aus allen allgemein bildenden Schulen, allen Altersgruppen und allen Förderschwerpunkten. In den Förderschwerpunkten Sprache, Hören und Sehen erfolgt die Förderung auch im vorschulischen Bereich.
Sollte die Schülerin/der Schüler auch mit diesen Hilfen nicht ausreichend gefördert werden können, so wechselt sie/er er in das Förderzentrum, um dort befristet oder längerfristig gefördert zu werden.
Teaser
Einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben Schüler/innen, die aus bestimmten Gründen nur mit besonderer Hilfe am Schulunterricht teilnehmen können.
Schulische sonderpädagogische Förderung für Menschen mit entsprechendem BedarfAn wen muss ich mich wenden?
An Ihre Schule. Diese gibt Ihnen Auskunft über das für Sie in Frage kommende Förderzentrum.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ärztliche Befundberichte, sofern vorhanden, und
- gegebenenfalls vorhandene Gutachten.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
- Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
- Landesverordnung über die sonderpädagogische Förderung (SoFVO).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema "Sonderpädagogische Förderung" finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".
Zuständige Stellen
Fröbelschule, Förderzentrum mit Schwerpunkten geistige Entwicklung und Lernen der Stadt Neumünster in Neumünster
Fröbelschule, Förderzentrum mit Schwerpunkten geistige Entwicklung und Lernen der Stadt Neumünster in Neumünster
Flensburger Straße 9
24537 Neumünster
Telefon: +49 4321 9425760
Telefax: +49 4321 9425759
E-Mail: Froebelschule.Neumuenster@schule.landsh.de
- Frau Habermann
Gustav-Hansen-Schule
Gustav-Hansen-Schule
Dithmarscher Straße 6
24539 Neumünster
Telefon: +49 4321 9425710
Telefax: +49 4321 9425709
E-Mail: Gustav-Hansen-Schule.Neumuenster@schule.landsh.de
Webseite: https://foerderzentren.neumuenster.de/ghs/
- Frau Kroll
Landesförderzentrum Hören und Kommunikation Schleswig, Georg-Wilhelm-Pfingsten-Schule
Landesförderzentrum Hören und Kommunikation Schleswig, Georg-Wilhelm-Pfingsten-Schule
Lutherstraße 14
24837
Telefon: +49 4621 8070
Telefax: +49 4621 807111
E-Mail: LFZ-HuK@schule.landsh.de
- Herr Krackert
Landesförderzentrum Sehen, Schleswig
Landesförderzentrum Sehen, Schleswig
Lutherstraße 14
24837
Telefon: +49 4621 8075
Telefax: +49 4621 807405
E-Mail: lfs-schleswig@schule.landsh.de
- Herr Wißmann
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Telefon: 0431 988-2302
Telefax: 0431 988-2528