Sonderpädagogische Förderung (Schule / Förderzentrum)

Leistungsbeschreibung

Schüler/innen haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn sie aufgrund einer Behinderung, ihrer Entwicklung oder einer chronischen Krankheit nur mit besonderer Hilfe am Unterricht einer Grundschule, einer weiterführenden allgemein bildenden Schule oder einer berufsbildenden Schule teilnehmen können und sonstige Förderung nicht ausreichend ist.

Ihre sonderpädagogische Förderung erfolgt in Schleswig-Holstein nach Art ihrer Beeinträchtigung in einem oder mehreren Förderschwerpunkten:

  • Lernen,
  • Sprache,
  • Emotionale und soziale Entwicklung,
  • Geistige Entwicklung,
  • Körperliche Entwicklung,
  • Hören
  • Sehen,
  • Autismus,
  • Unterricht kranker SchülerInnen.


Die Förderung erfolgt bei Bedarf durch Sonderschullehrkräfte von rund 100 Förderzentren aus allen allgemein bildenden Schulen, allen Altersgruppen und allen Förderschwerpunkten. In den Förderschwerpunkten Sprache, Hören und Sehen erfolgt die Förderung auch im vorschulischen Bereich.

Sollte die Schülerin/der Schüler auch mit diesen Hilfen nicht ausreichend gefördert werden können, so wechselt sie/er er in das Förderzentrum, um dort befristet oder längerfristig gefördert zu werden.

Teaser

Einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben Schüler/innen, die aus bestimmten Gründen nur mit besonderer Hilfe am Schulunterricht teilnehmen können.

Schulische sonderpädagogische Förderung für Menschen mit entsprechendem Bedarf

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Schule. Diese gibt Ihnen Auskunft über das für Sie in Frage kommende Förderzentrum.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ärztliche Befundberichte, sofern vorhanden, und
  • gegebenenfalls vorhandene Gutachten.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

  • Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
  • Landesverordnung über die sonderpädagogische Förderung (SoFVO).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema "Sonderpädagogische Förderung" finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".

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Zuständige Stellen

Adresse:
Fröbelschule, Förderzentrum mit Schwerpunkten geistige Entwicklung und Lernen der Stadt Neumünster in Neumünster

Flensburger Straße 9
24537 Neumünster

Telefon: +49 4321 9425760
Telefax: +49 4321 9425759

E-Mail: Froebelschule.Neumuenster@schule.landsh.de

Ansprechpartner:
  • Frau Habermann

Adresse:
Gustav-Hansen-Schule

Dithmarscher Straße 6
24539 Neumünster

Telefon: +49 4321 9425710
Telefax: +49 4321 9425709

E-Mail: Gustav-Hansen-Schule.Neumuenster@schule.landsh.de
Webseite: https://foerderzentren.neumuenster.de/ghs/

Ansprechpartner:
  • Frau Kroll

Adresse:
Landesförderzentrum Hören und Kommunikation Schleswig, Georg-Wilhelm-Pfingsten-Schule

Lutherstraße 14
24837

Telefon: +49 4621 8070
Telefax: +49 4621 807111

E-Mail: LFZ-HuK@schule.landsh.de

Ansprechpartner:
  • Herr Krackert

Adresse:
Landesförderzentrum Sehen, Schleswig

Lutherstraße 14
24837

Telefon: +49 4621 8075
Telefax: +49 4621 807405

E-Mail: lfs-schleswig@schule.landsh.de

Ansprechpartner:
  • Herr Wißmann

Adresse:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung

Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel

Telefon: 0431 988-2302
Telefax: 0431 988-2528