Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum beantragen
Leistungsbeschreibung
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.
Teaser
Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
An wen muss ich mich wenden?
Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.
Welche Gebühren fallen an?
Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Untere Bauaufsichtsbehörde
Stadt Neumünster - Untere Bauaufsichtsbehörde
Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2617 (Geschäftszimmer)
Telefon: +49 4321 942-2685 (Archiv der Bauaufsicht)
Telefax: +49 4321 942-2624
E-Mail: bauaufsicht@neumuenster.de
Webseite: Untere Bauaufsichtsbehörde
Besprechungstermin möglichst telefonisch vereinbaren, ansonsten:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
Sprechzeiten für das Archiv der Bauaufsicht:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Stadt Neumünster - Verkehrsaufsicht
Stadt Neumünster - Verkehrsaufsicht
Plöner Straße 27
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2469
Telefon: +49 4321 942-2735
Telefon: +49 4321 942-2742
Telefon: +49 4321 942-2732
Telefax: +49 4321 942-2090
E-Mail: verkehrsaufsicht@neumuenster.de
Webseite: Verkehrsaufsicht
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
Gebäudezugänge:- Rollstuhlgerecht