Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Volltext
Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für
- Strom,
- Gas,
- Fernwärme,
- Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,
die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wer Leitungen, Z. B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Gebühren
Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).
Fristen
Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.
erforderliche Unterlagen
Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.
Handlungsgrundlage(n)
Formulare
Anträge sind formlos zu stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 45970
Webseite:
Webseite
E-Mail:
stadt@neumuenster.de
Stadt Neumünster - Tiefbau
Gadelander Straße 77
24539 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2614
Telefax: +49 4321 942-2673
Webseite:
Webseite Tiefbau
E-Mail:
tiefbau@neumuenster.de
- Arbeitsgruppenleitung Straßenbau
Telefon: +49 4321 942-2655
Stadt Neumünster - Verkehrsaufsicht
Plöner Straße 27
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2469
Telefon: +49 4321 942-2735
Telefon: +49 4321 942-2742
Telefon: +49 4321 942-2732
Telefax: +49 4321 942-2090
Webseite:
Verkehrsaufsicht
E-Mail:
verkehrsaufsicht@neumuenster.de
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