Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für
- Strom,
- Gas,
- Fernwärme,
- Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,
die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Teaser
Wer Leitungen, Z. B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.
Welche Gebühren fallen an?
Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Anträge sind formlos zu stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 45970
E-Mail: stadt@neumuenster.de
Webseite: Webseite
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Stadt Neumünster - Tiefbau
Roonstraße 42
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2914
Telefax: +49 4321 942-2673
E-Mail: tiefbau@neumuenster.de
E-Mail: AufgrabungenTB@neumuenster.de
Webseite: Webseite Tiefbau
- Arbeitsgruppenleitung Straßenbau
Telefon: +49 4321 942-2655
Stadt Neumünster - Verkehrsaufsicht
Plöner Straße 27
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2469
Telefon: +49 4321 942-2735
Telefon: +49 4321 942-2742
Telefon: +49 4321 942-2732
Telefax: +49 4321 942-2090
E-Mail: verkehrsaufsicht@neumuenster.de
Webseite: Verkehrsaufsicht
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
Gebäudezugänge:- Rollstuhlgerecht