Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für

  • Strom,
  • Gas,
  • Fernwärme,
  • Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,

die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Teaser

Wer Leitungen, Z. B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.

Welche Gebühren fallen an?

Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.

Rechtsgrundlage

  • § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • § 28 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG SH).

Anträge / Formulare

Anträge sind formlos zu stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 45970

E-Mail: stadt@neumuenster.de
Webseite: Webseite

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Stadt Neumünster - Tiefbau

Roonstraße 42
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2914
Telefax: +49 4321 942-2673

E-Mail: tiefbau@neumuenster.de
E-Mail: AufgrabungenTB@neumuenster.de
Webseite: Webseite Tiefbau

Ansprechpartner:
  • Arbeitsgruppenleitung Straßenbau

    Telefon: +49 4321 942-2655

Adresse:
Stadt Neumünster - Verkehrsaufsicht

Plöner Straße 27
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2469
Telefon: +49 4321 942-2735
Telefon: +49 4321 942-2742
Telefon: +49 4321 942-2732
Telefax: +49 4321 942-2090

E-Mail: verkehrsaufsicht@neumuenster.de
Webseite: Verkehrsaufsicht

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Rollstuhlgerecht