Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Leistungsbeschreibung
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,
wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an
der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans oder
eines Bauleitplans zu beteiligen.
Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.
Teaser
Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen.
Verfahrensablauf
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:
Möglichkeit der Äußerung für Bürgerinnen und Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange
Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:
online,
per Post,
mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage.
Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.
Anhörungsfrist: 30 Tage
Bearbeitungsdauer
Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Stadtplanung und Erschließung
Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2622
Telefax: +49 4321 942-2648
Webseite: Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung
E-Mail: stadtplanung@neumuenster.de
Dienstag und Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch 14:00 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- F-Plan, B-Plan, Landschaftsplan
Telefon: +49 4321 942-2667
Telefon: +49 4321 942-2680
Telefon: +49 4321 942-2672
Telefon: +49 4321 942-2643
Telefon: +49 4321 942-2412
Telefon: +49 4321 942-2881