• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Reisepass: Verlustanzeige

Leistungsbeschreibung

Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.

Teaser

Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

Rechtsgrundlage

Passgesetz (PaßG),
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV).

Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

  • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
  • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

ausgestellt werden.

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen

Adresse:
Bürgerbüro der Stadt Neumünster

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2600
Telefax: +49 4321 942-2488

E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Bürgerbüro im alten Rathaus:

Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

 

Zentrale Information in den Rathaus-Arkaden:

Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr

Dienstag von 08:00 bis 13:30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 14:30 bis 17:00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Buchstabe A - D

    Telefon: +49 4321 942-2393

  • Buchstabe E - J

    Telefon: +49 4321 942-2520

  • Buchstabe K

    Telefon: +49 4321 942-2638

  • Buchstabe L - N

    Telefon: +49 4321 942-2252

  • Buchstabe O - S

    Telefon: +49 4321 952-2251

  • Buchstaben T - Z

    Telefon: +49 4321 942-2686
    Telefon: +49 4321 942-2489