Reisepass: Verlustanzeige

Leistungsbeschreibung

Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.

Teaser

Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

Rechtsgrundlage

Passgesetz (PaßG),
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV).

Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

  • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
  • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

ausgestellt werden.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Bürgerbüro

Kuhberg 18
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2600 (Bürgerbüro)
Telefon: +49 4321 942-2400 (Dokumentenausgabe/Fundbüro)
Telefax: +49 4321 942-2488

E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de
Webseite: Termin online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Bürgerbüro:

Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

 

Dokumentenausgabe/Fundbüro:

Montag von 08:00 bis 11:45 Uhr

Dienstag von 08:00 bis 13:45 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 08:00 bis 11:45 und 14:30 bis 17:15 Uhr

Freitag von 08:00 bis 11:45 Uhr

 

Formulare/Anträge zum Neumünster-Pass, Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung, Wohnungsgeberbestätigung und einiges mehr finden Sie auf unserer Seite "Formulare" unter dem Punkt "Bürgerbüro".

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht