Kulturförderung: Antrag

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.

Teaser

Förderung von Vorhaben, die in den Bereichen Film, Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um die Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein geht,
  • an die jeweils zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um kommunale Kulturförderung geht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Förderung freier Kulturprojekte in Neumünster: Akteure der freien Kulturszene haben die Möglichkeit, sich bei der Stadt Neumünster um eine Projektförderung zu bewerben. Informationen zu den Förderzielen, Antragstellung und Entscheidung sowie Anträge als auch Antworten auf die Fragen "Wer oder was ist von der Förderung ausgeschlossen?" und "Wer wird bevorzugt gefördert?" finden Sie unter "Kultur & Freizeit > Kulturförderung".

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Kulturbüro und Stadtarchiv

Kleinflecken 26
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-3118 (Geschäftszimmer)
Telefax: +49 4321 942-3422

E-Mail: kulturbuero@neumuenster.de
Webseite: Infos rund um Kultur
Webseite: Stadtarchiv

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr

Dienstag auch von 14:00 bis 17:00

Donnerstag auch von 14:00 bis 18:30 Uhr

Ansprechpartner:
  • Kunstflecken, KINOBühne

    Telefon: +49 4321 942-3317

  • Theater, Konzerte, Kabarett, Bildende Kunst

    Telefon: +49 4321 942-3117

  • Verwaltung, Vermietung Theater

    Telefon: +49 4321 942-3116

  • Theaterabos, Einzel- und Tauschkarten

    Telefon: +49 4321 942-3316

  • Kulturelle Kinder- und Jugendbildung

    Telefon: +49 4321 942-3315

  • Kulturbüroleitung

    Telefon: +49 4321 942-3317
    E-Mail: johanna.goeb@neumuenster.de

Adresse:
Ministerium für Justiz und Gesundheit

Lorentzendamm 35
24103 Kiel
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-3870

E-Mail: Poststelle@jumi.landsh.de
Webseite: Homepage

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht