Stadtarchiv der Stadt Neumünster
Die Aufgaben des Stadtarchivs
Das Stadtarchiv ist zuständig für die Archivierung der Unterlagen der Stadt Neumünster gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Landesarchivgesetz Schleswig-Holstein. Es verwahrt die historische Überlieferung des Fleckens Neumünster (bis 1870), der Stadt Neumünster (ab 1870) sowie der eingemeindeten Ortsteile Brachenfeld, Einfeld, Gadeland, Tungendorf und Wittorf. Das Stadtarchiv ergänzt seine amtlichen Bestände mit Unterlagen von Privatpersonen, Unternehmen und Vereinen aus Neumünster.
Öffnungszeiten
Das Stadtarchiv ist derzeit nur eingeschränkt nutzbar. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail über stadtarchiv@neumuenster.de oder telefonisch unter der Nummer 04321 942 3313.
Anfragen und Reproduktionen
Bitte stellen Sie Anfragen unter Angabe des Zwecks (z.B. Familienforschung, Lokalgeschichte, Rechtssicherung) in Textform per E-Mail an stadtarchiv@neumuenster.de oder per Post an die unten angegebene Adresse. Umfangreiche Recherchen können nicht durchgeführt werden. Für die Bearbeitung von Anfragen können Gebühren gemäß Verwaltungsgebührensatzung anfallen. Wenn Ihre Anfrage aufgrund von Rechtsvorschriften gebührenfrei ist, fügen Sie den entsprechenden Nachweis bitte der Anfrage an. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Anfragen je nach Inhalt, Komplexität und Anfrageaufkommen mehrere Wochen dauern kann.
In begrenztem Umfang können gebührenpflichtige Reproduktionen angefertigt werden. Es werden grundsätzlich keine Reproduktionen angefertigt von:
- urheberrechtlich geschützten Werken (v.a. Bildern), deren Nutzungs- und Verwertungsrechte nicht bei der Stadt Neumünster liegen
- Archivgut, das archivrechtlichen Schutzfristen unterliegt
- Groß- und Spezialformaten (z.B. Karten, Dias, Mikrofilmen)
Hinweis zu Auskünften und Reproduktionen aus Personenstandsregistern
Umfangreiche Recherchen können nicht durchgeführt werden. Für die Erstellung von Reproduktionen werden zu jedem Eintrag folgende Informationen benötigt:
- Registernummer, Jahrgang und Standesamt
- Falls die Registernummer nicht bekannt ist: Name der Person, Ort und Jahr des Personenstandsfalls
Falls Sie beglaubigte Kopien benötigen, teilen Sie bitte in Ihrer Anfrage die Anzahl der benötigten Kopien sowie Ihre Versandadresse mit.
Zuständigkeiten des Standesamtes Neumünster-Land
Zuständig bis 31.12.1932, dann Standesamt Aukrug
Zuständig bis 31.12.1932, dann Standesamt Boostedt
Zuständig bis 31.12.1932, dann Standesamt Boostedt
Zuständig bis 31.03.1938, dann Standesamt Neumünster-Stadt
Zuständig bis 30.06.1938, dann Standesamt Bokhorst
Zuständig bis 31.12.1932, dann Standesamt Aukrug
Zuständig bis 31.12.1932, dann Standesamt Einfeld bis 25.04.1970, dann Standesamt Neumünster-Stadt
Zuständig bis 31.12.1932, dann Standesamt Boostedt
Zuständig bis 30.06.1938, dann Standesamt Bokhorst
Zuständig bis 31.12.1932, dann Standesamt Bokhorst
Zuständig bis 30.06.1938, dann Standesamt Bokhorst
Zuständig bis 31.12.1932, dann Standesamt Aukrug
Zuständig bis31.12.1932, dann Standesamt Aukrug
Zuständig bis 30.06.1938, dann Standesamt Bokhorst
Zuständig bis 30.06.1938, dann Standesamt Bokhorst; eigenes Standesamt von 01.01.1914 bis 31.03.1938
Zuständig bis 31.12.1932, dann Standesamt Boostedt
Zuständig bis 31.12.1932, dann Standesamt Boostedt
Zuständig bis 31.12.1932, dann Standesamt Neumünster-Stadt
Kontakt
Großflecken 68
24534 Neumünster
E-Mail: stadtarchiv@neumuenster.de
Leiter des Stadtarchivs
André Algarve
Telefon 04321 942 3313
E-Mail
