Kommunale Räte zur Kriminalitätsverhütung

Leistungsbeschreibung

Kommunale Präventionsräte sind in der Regel durch die Kommunalverwaltung initiierte und geleitete Gremien, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, aus Justiz und Polizei, von Vereinen und Verbänden, der Kirche, der Schule, freier Träger der Sozialarbeit sowie interessierten und engagierten Gemeindemitgliedern bestehen.

Kommunale Präventionsräte verbessern die objektive Sicherheitslage und das subjektive Sicherheitsempfinden in der Kommune. In Schleswig-Holstein haben sich mittlerweile rund 90 kommunale Präventionsräte gebildet, in denen Verwaltung, Polizei, staatliche und nichtstaatliche Akteure und die Zivilgesellschaft gemeinsam Lösungen erarbeiten.

Teaser

Die Kommunalen Präventionsräte (Runder Tisch, Arbeitskreis Kriminalprävention) wirken bei der Verhinderung von Straftaten mit.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie sich engagieren wollen, Fragen, Ideen und Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an den Präventionsrat in Ihrer Kommune.

Kommunale Präventionsgremien

Karte zu den Präventionsräten in Schleswig-Holstein

Was sollte ich noch wissen?

Der Landespräventionsrat Schleswig-Holstein unterstützt und begleitet die kommunalen Präventionsräte in ihrer Arbeit.

Landespräventionsrat Schleswig-Holstein

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Der Rat für Kriminalprävention (RfK) Neumünster beobachtet relevante gesellschaftliche Entwicklungen und initiiert frühzeitig Maßnahmen, um kriminalitätsfördernden Tendenzen entgegenzuwirken, Straftaten vorzubeugen und das Sicherheitsempfinden sowie das Rechtsbewusstsein zu stärken.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 45970

E-Mail: stadt@neumuenster.de
Webseite: Webseite

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht