Kinderreisepass beantragen
Leistungsbeschreibung
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt oder verlängert.
Wenn Sie einen bereits ausgestellten Kinderreisepass besitzen, können Sie diesen bis zum Ende seiner Gültigkeit weiterverwenden, wenn das Kind auf dem Foto noch eindeutig erkennbar ist.
Sollten Sie umziehen und eine neue Adresse haben, müssen Sie die Adresse auf dem Kinderreisepass bei Ihrer zuständigen Behörde (zum Beispiel Bürgeramt) ändern lassen.
Sollte der Kinderreisepass verloren oder gestohlen werden, müssen Sie dies ebenfalls unverzüglich bei der Polizei melden.
Teaser
Seit dem 01.01.2024 können Sie keinen neuen Kinderreisepass mehr beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
§ 1 Passgesetz (PassG) (Passpflicht)
§ 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster)
§ 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)
§ 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)
§ 19 Passgesetz (PassG) (Zuständigkeit)
§ 25 Passgesetz (PassG) (Ordnungswidrigkeiten)
§ 2 Passverordnung (PassV) (Muster für den Kinderreisepass)
§ 5 Passverordnung (PassV) (Lichtbild)
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Bürgerbüro
Kuhberg 18
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2600 (Bürgerbüro)
Telefon: +49 4321 942-2400 (Dokumentenausgabe/Fundbüro)
Telefax: +49 4321 942-2488
E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de
Webseite: Termin online vereinbaren
Bürgerbüro:
Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
Dokumentenausgabe/Fundbüro:
Montag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 13:45 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 08:00 bis 11:45 und 14:30 bis 17:15 Uhr
Freitag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Formulare/Anträge zum Neumünster-Pass, Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung, Wohnungsgeberbestätigung und einiges mehr finden Sie auf unserer Seite "Formulare" unter dem Punkt "Bürgerbüro".
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht